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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Ausbildung erfolgreich abgeschlossen

(ty) In feierlichem Rahmen hat kürzlich in Ingolstadt die Übergabe der Abschluss-Zeugnisse an die jungen Leute stattgefunden, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung zur Bank-Kauffrau beziehungsweise zum Bank-Kaufmann bei der Volksbank-Raiffeisenbank Bayern-Mitte begonnen hatten (Foto oben). Sechs der insgesamt 15 jungen Leute hatten ihre Ausbildungsdauer verkürzen und damit früher abschließen können.

Sie alle haben "nicht nur fundiertes Fachwissen im Bankwesen erlangt, sondern auch wertvolle praktische Erfahrungen in verschiedenen Abteilungen der Genossenschaftsbank gesammelt", wird betont. Die Absolventen haben nun die Möglichkeit, verschiedene Karrierewege in dem Geldinstitut einzuschlagen und ihr Wissen weiter auszubauen. "Es ist sicher, dass sie mit ihrem Engagement und ihrer Kompetenz einen wertvollen Beitrag zum Erfolg der Volksbank-Raiffeisenbank Bayern-Mitte leisten werden", heißt es in einer Mitteilung der Bank.

Die VR Bayern-Mitte legt nach eigenem Bekunden großen Wert auf die Ausbildung junger Menschen und sieht in ihnen die Zukunft des Unternehmens. Auch heuer werde wieder eine neue Gruppe von Azubis begrüßt, die ihre Karriere in der Bank beginnen. "Wir investieren gerne in unsere Auszubildenden und freuen uns darauf, auch in Zukunft junge Talente zu fördern und zu unterstützen", unterstreicht der Vorstands-Vorsitzende Richard L. Riedmaier.

Im vergangenen Jahr hatte die Volksbank-Raiffeisenbank Bayern-Mitte 22 neue Azubis begrüßt: 20 künftige Bank-Kaufleute und zwei angehende Fach-Informatiker. "Mit bereits 20 Neueinstellungen in insgesamt fünf verschiedenen Ausbildungs-Berufen sind die Kapazitäten für das Ausbildungsjahr 2024 bereits fast erreicht", teilte das Geldinstitut jetzt mit, "jedoch sind immer noch Stellen für eine Ausbildung zur Bank-Kauffrau oder zum Bank-Kaufmann offen." Lesen Sie auch: Andreas Streb wird neuer Vorstands-Chef der Volksbank-Raiffeisenbank Bayern-Mitte

Thema in Wolnzach: "Krieg in Europa?"

(ty) Unter dem Titel "Krieg in Europa?" findet am morgigen Freitag eine Veranstaltung in Wolnzach statt. Sie geht im Gasthaus "Grantlerwirt" an der Ziegelstraße 2 über die Bühne, beginnt um 19.30 Uhr und steht allen Interessierten offen. Essen kann man dort ab 18 Uhr. Als Veranstalter fungiert an diesem Abend der Jurist Stefan Kohwagner. Als Redner ist Edmund Lengfelder angekündigt. Er ist Professor am strahlenbiologischen Institut der LMU München. Der Bund Naturschutz (BN) ehrte ihn im Jahre 2011 mit dem bayerischen Naturschutz-Preis. Diese Auszeichnung erhielt er für sein Jahrzehnte langes Engagement für eine Welt ohne Atomkraft sowie seinen Einsatz für die Opfer von Tschernobyl.

Wochenmarkt wird verlegt

(ty) Aufgrund der "Langen Nächte der Kunst und Musik", die im Rahmen des diesjährigen Kultur-Sommers in Pfaffenhofen an diesem Freitag, 28. Juni, und Samstag, 29. Juni, in der Innenstadt steigen, wird der Wochenmarkt verlegt. Wie die Stadtverwaltung mitgeteilt hat, findet er an diesem Samstag ausnahmsweise nicht auf dem Hauptplatz statt, sondern auf dem Volksfest-Gelände. Der Wochenmarkt am kommenden Dienstag, 2. Juli, finde dann wieder wie üblich wieder auf dem Hauptplatz statt.

Der "Innenstadt-Express", so heißt die hiesige Bimmelbahn, sei an diesem Samstag von 10 Uhr bis 14 Uhr kostenlos und im 20-Minuten-Takt zwischen dem Hauptplatz und dem Volksfest-Areal unterwegs. Außerdem verehrt das Züglein am Freitagabend und Samstagabend jeweils zwischen 18 Uhr und 21 Uhr zwischen Volksfest-Gelände, Sparkassenplatz und Bürgerpark. Lesen Sie auch: "Lange Nächte der Kunst und Musik" diesen Freitag und Samstag in Pfaffenhofen

Bodenrichtwerte in Scheyern einsehbar

(ty) Die aktuellste amtliche Bodenrichtwert-Liste für den Landkreis Pfaffenhofen liegt jetzt im Rathaus von Scheyern aus und kann von allen Interessierten dort kostenlos eingesehen werden. Darauf hat die Gemeinde-Verwaltung hingewiesen. Die Einsichtnahme ist den Angaben zufolge noch bis zum 23. Juli zu den allgemeinen Öffnungszeiten im ersten Obergeschoss in Zimmer 04 möglich. 

Der Gutachter-Ausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Kreises Pfaffenhofen hat bekanntlich eine neue Bodenrichtwert-Liste zum Stichtag 1. Januar 2024 herausgegeben. Diese Daten-Sammlung wird gemäß Baugesetzbuch im zweijährigen Rhythmus aktualisiert. "Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses geführte Kaufpreis-Sammlung", erklärte die Landkreis-Behörde und unterstrich: "Sie stellt keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder." Zum Hintergrund: Wie sich die Bauland-Preise im Landkreis Pfaffenhofen zuletzt entwickelt haben

Doppel-Vollsperrung bei Siegenburg

(ty) Anfang dieses Monats hatte das staatliche Bauamt von Landshut – wie berichtet – mit der Instandsetzung der B301-Brücke über die Bundesstraße B299 bei Siegenburg begonnen. Während dieser Maßnahme ist die B301 in diesem Bereich bekanntlich nach derzeitigem Stand bis zum Ende dieses Jahres gesperrt. Nun muss nach Angaben der Behörde auch die B299 für ein langes Wochenende komplett gesperrt werden – und zwar ab dem morgigen Freitagabend, 28. Juni, und bis spätestens Montagmorgen. Hier die Details sowie die offizielle Umleitungs-Karte: Aktuelle B301-Sperrung bei Siegenburg: Jetzt wird auch die B299 voll gesperrt

Handbremsen-Defekt mit Folgen

(ty) Einen Feuerwehr-Einsatz hat es gestern zur Mittagszeit auf dem Parkplatz eines Fachmarkt-Zentrums in Neuburg an der Donau gegeben. Ein Pkw sei dort in Brand geraten, teilte die örtliche Polizeiinspektion heute mit. Auslöser war nach den bisherigen Ermittlungen wohl ein technischer Defekt an der Handbremse des Autos. Verletzt worden sei zum Glück niemand. Der an dem Wagen entstandene Sachschaden wurde auf rund 1000 Euro geschätzt.

Über Notruf sei kurz vor 11.30 Uhr mitgeteilt worden, dass ein Pkw am Südpark brenne, so die Polizei. Nach dem Eintreffen der Rettungskräfte habe man festgestellt, dass ein dort geparktes Auto am hinteren Radkasten Feuer gefangen habe. "Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte den entstehenden Brand und löschte ihn mit seinem Handfeuerlöscher", berichten die Ordnungshüter. Die hiesige Feuerwehr war im Einsatz und kühlte die Fahrzeugteile. 

Urteil zu Pro-Palästina-Demonstration

(ty) Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss von gestern in einem Eil-Verfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungs-Beschränkung bezüglich der Parole "From the river to the sea" als voraussichtlich nicht rechtmäßig erachtet und der Beschwerde der Anmelderin der Versammlung stattgegeben. Gegen diesen Beschluss des BayVGH gebe es kein Rechtsmittel, wurde in einer Presse-Mitteilung erklärt. Die Versammlung soll am kommenden Montag, 1. Juli, ab 11 Uhr auf dem Goetheplatz in München stattfinden.

Bei der als Pro-Palästina-Demonstration angezeigten Versammlung wurden als Kundgabemittel unter anderem Plakate mit der Aufschrift "From the river to the sea, palestine will be free!" angekündigt. Mit Bescheid vom 20. Juni dieses Jahres wurden seitens der Landeshauptstadt München mehrere Beschränkungen der Versammlung ausgesprochen. Insbesondere wurde dabei untersagt, die genannte Parole zu verwenden, weil der Anfangs-Verdacht für eine Straftat vorliege. Hiergegen erhob die Antragstellerin eine Klage und reichte einen Eil-Antrag ein. Der Eil-Antrag wurde vom Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 25. Juni abgelehnt.

Der BayVGH gab der Beschwerde der Antragstellerin nun statt, weil die Untersagung der Parole im konkreten Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Gefahren-Prognose rechtfertige unter Berücksichtigung der Bedeutung der grundgesetzlich geschützten Versammlungs-Freiheit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung keine derartige Beschränkung. Denn ob die Verwendung der Parole einen Straftat-Bestand erfülle, hänge von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur "Hamas" oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug habe die Landeshauptstadt München im Rahmen ihrer Gefahren-Prognose nicht darlegen können, befand der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Untersagung der Parole beruhe bereits aufgrund der eigenen Ausführungen der Landeshauptstadt im Bescheid nur auf Vermutungen. Der BayVGH weist jedoch darauf hin, dass mit der Entscheidung keine Legalisierungs-Wirkung betreffend die Parole einhergehe. Den Strafverfolgungs-Behörden bleibe es unbenommen, im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten als solches zu verfolgen.


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