Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Dank an Ehrenamtliche
(ty) Die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen sowie das städtische Senioren-Büro haben sich kürzlich mit einem Fest bei den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürger-Zentrums am Hofberg für ihr bürgerschaftliches Engagement bedankt (Foto oben). "Die Senioren-Arbeit ist in Pfaffenhofen von großer Wichtigkeit, aber ohne den unermüdlichen Einsatz von rund 100 Ehrenamtlichen würde das alles nicht funktionieren", stellte Bürgermeister Thomas Herker (SPD) klar. Er danke sowohl den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern als auch den hauptamtlichen Kräften.
"Sie schenken uns ihre Zeit – das Kostbarste, was sie geben können", so Heidi Andre, die Leiterin des Senioren-Büros mit Blick auf die Ehrenamtlichen: "Sie machen das Senioren-Büro mit all seinen Angeboten zu dem, was es ist." Zwei Frauen, die seit der ersten Stunde des Senioren-Büros dabei sind, wurden besonders gewürdigt. Zum einen Marlis Weiß, die 1998 als damalige Stadträtin und Senioren-Referentin für ein Senioren-Büro gekämpft hatte und bis heute ehrenamtlich tätig ist. Zum anderen Paula Anzinger, die sich ebenfalls von Anfang an einbrachte und ist bis heute aktiv. Bei Piano- und Saxophon-Klängen wurde gemeinsam Brotzeit gemacht, geratscht und gelacht.
Themen-Abend zu Hochwasserschutz
(ty) Der Grünen-Ortsverband von Geisenfeld und Manching veranstaltet am morgigen Freitag, 25. Juli, unter dem Motto "Politik und Ratsch" einen Themen-Abend, der sich dem Hochwasserschutz windet. Er findet im "Manchinger Hof" in Manching statt, beginnt um 19 Uhr und steht allen Interessierten offen. Angekündigt wird ein Vortrag von Norbert Gebbeken, ehemaliger Professor an der Universität der Bundeswehr in München und Präsident der bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Moderiert werde die Veranstaltung vom hiesigen Bundestags-Abgeordneten Leon Eckert (Grüne), dessen Wahlkreis die Landkreise Pfaffenhofen und Freising sowie Teile des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen umfasst.
"Als einer der führenden Experten im baulichen Katastrophenschutz wird Gebbeken anschaulich und praxisnah vermitteln, wie sich Bürger und Kommunen besser vor Extremwetter-Ereignissen schützen können", heißt es von den Grünen. "Zudem wird er über aktuelle Erkenntnisse zu Hochwasser-Gefahren infolge des Klimawandels informieren." Im Zuge der Veranstaltung haben, das wird betont, alle Anwesenden die Möglichkeit, ihre Fragen direkt an Gebbeken beziehungsweise Eckert zu richten sowie sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Lesen Sie auch: Grüne küren Margaretha Bauernfeind zur Bürgermeister-Kandidatin für Manching
Radweg-Einweihung bei Hettenshausen
(ty) Im Gemeinde-Bereich von Hettenshausen ist entlang der Kreisstraße PAF6 ein Geh- und Radweg neu errichtet worden. Die rund zwei Kilometer lange und 2,50 Meter breite Trasse, um die es geht, reicht von der Bundesstraße B13 bis zur Abzweigung der Kreisstraße PAF26 in Richtung Entrischenbrunn. Das Projekt sei nun fertiggestellt, wurde aus der Gemeinde-Verwaltung gemeldet. Am morgigen Freitag, 25. Juli, finde eine kleine Einweihungs-Feier statt, zu der alle interessierten Bürger eingeladen seien. Treffpunkt sei um 14 Uhr am Haglhof im Ortsteil Prambach. Ihre Teilnahme angekündigt haben der Pfaffenhofener Landrat Albert Gürtner und der hiesige Bürgermeister Wolfgang Hagl.
Sperrung wegen Weinfests in Pfaffenhofen
(ty) Wegen traditionellen Weinfestes, das – wie berichtet – am kommenden Samstag, 26. Juli, in der City von Pfaffenhofen steigt, kommt es zu Verkehrs-Behinderungen. Nach Angaben der Stadtverwaltung wird der untere Hauptplatz ab dem Beginn des Wochenmarktes um 6 Uhr komplett für den Verkehr gesperrt. Auch die dortigen Parkplätze stünden somit am Samstag nicht zur Verfügung, wird betont. Rund um die Innenstadt gebe es aber viele kostenlose Parkmöglichkeiten. "Es bieten sich die großen Parkplätze am Volksfestplatz und am Freibad an", heißt es aus dem Rathaus. Mehr zum Weinfest: Was der Pfaffenhofener Kultur-Sommer diese Woche zu bieten hat
Ehescheidungen in Bayern
(ty) Laut aktueller Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik sind im vergangenen Jahr im Freistaat insgesamt 20 264 Ehen geschieden worden, darunter 125 gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen und 89 gleichgeschlechtliche Ehen von Männern. Im Vergleich zum Jahr 2003, als in Bayern mit insgesamt 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert worden war, ist die Zahl der Scheidungen im Jahr 2024 um gut 32 Prozent zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr 2023, für das 19 727 Ehescheidungen zu Buche stehen, ist die Zahl der geschiedenen Ehen dagegen um 2,7 Prozent gestiegen.
In mehr als 50 Prozent der im vergangenen Jahr im Freistaat registrierten Fälle (10 161) beantragte nach Angaben des Landesamts für Statistik eine Frau, in über 40 Prozent der Fälle (8146) ein Mann die Scheidung. Rund zehn Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (1957) seien gemeinsam beantragt worden. Bei knapp 97 Prozent aller Scheidungen, die durch einen der beiden Ehepartner beantragt worden seien (18 307), habe der andere Ehepartner dem Verfahren zugestimmt (17 680).
Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im vergangenen Jahr zwischen dem fünften und siebten Ehejahr geschieden, insgesamt waren dies 3391 Ehen beziehungsweise knapp 17 Prozent. Am häufigsten fanden Ehescheidungen nach einer Ehedauer von sechs Jahren statt (1164 Ehen beziehungsweise 5,7 Prozent). Fast 16 Prozent der geschiedenen Paare (3184) waren zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 25 Jahre oder länger miteinander verheiratet, berichtet die Behörde.
Bei rund 25 Prozent der im vergangenen Jahr in Bayern verzeichneten Ehescheidungen (5128) hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung ein gemeinsames minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei Kindern unter 18 Jahren belief sich auf knapp 21 Prozent (4161), während beinahe fünf Prozent der Paare (989) drei oder mehr minderjährige Kinder hatten. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr im Freistaat 16 630 minderjährige Scheidungskinder.
Hündin muss nicht zurück
(ty) Eine Viszla-Hündin namens Bella, die Anfang Februar dieses Jahres wegen ihres lebensbedrohlichen Zustandes – sie stand kurz vor dem Verhungern – der Halterin fortgenommen und vom Landratsamt München ins Tierheim gebracht worden war, muss nicht zu ihrer Halterin zurück. Dies hat der bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) diese Woche im Rahmen eines Eil-Verfahrens entschieden. Er gab damit der Beschwerde des Landratsamts gegen einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. Mai statt.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass "Bella" bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorerst an die Halterin zurückzugeben sei. Der Halterin war allerdings aufgegeben worden, die Hündin monatlich bei einem Tierarzt vorzustellen. Eine solche verpflichtende und regelmäßige fachliche Kontrolle sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ausreichend, um eine (vorläufige) Rückgabe von "Bella" an die Halterin zu ermöglichen. Diese Einschätzung teilte der BayVGH nach eigenem Bekunden nicht. Diese Beschwerde-Entscheidung sei unanfechtbar.
In seiner Beschwerde-Entscheidung geht der BayVGH laut eigener Mitteilung davon aus, dass eine nachhaltige und verlässliche, den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügende Hunde-Haltung durch die bisherige Halterin nicht gewährleistet ist. "Denn die von der Halterin während des gesamten Verfahrens getätigten Äußerungen belegen eine Uneinsichtigkeit hinsichtlich ihres Fehlverhaltens", heißt es aus dem BayVGH. Die Gefahr, dass die junge Hündin im Falle einer Rückgabe (erneut) erheblichen Leiden ausgesetzt sein könnte, besteht daher nach Auffassung des BayVGH fort. Die bisherige Halterin habe "Bella" weder art- noch altersgerecht gefüttert und fast verhungern lassen.
Auch ohne tierpsychologisches Gutachten liege es daher auf der Hand, dass bei einer – auch nur vorübergehenden – Rückgabe von "Bella" die Gefahr einer Retraumatisierung bestehe. Diese sei mit Blick auf das Tierwohl und die weitere Entwicklung der jungen Hündin keinesfalls hinnehmbar. Soweit das Landratsamt die Hündin bereits jetzt an einen neuen Eigentümer veräußern dürfe, sei dieser Grundrechts-Eingriff für die bisherige Halterin zwar irreversibel, im Tierschutz-Gesetz jedoch ausdrücklich vorgesehen. Im Hinblick auf die – auch verfassungsrechtlich gebotene – hohe Bedeutung des Tierschutzes begegne die Veräußerung der Hündin keinen grundsätzlichen Bedenken.