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Die nächste Runde im Mauschelprozess gegen zwei Angestellte des städtischen Bauamtes und drei Architekten wird ebenfalls am Landgericht Ingolstadt über die Bühne gehen – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein 

(ty) Die Verteidiger der fünf angeklagten Stadtangestellten und Architekten hatten im so genannten Mauschelprozess gegen das städtische Hochbauamt bereits bei der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil von Amtsrichter Christian Veh einzulegen. Aber auch die Staatsanwaltschaft ist unzufrieden mit dem Urteil. Ihr ist es zu milde ausgefallen. Sie hatte eine wesentlich drastischere Geldstrafe gefordert und hat deswegen jetzt Berufung eingelegt.

In der Konsequenz bedeutet dass, das die Berufungsverhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichtes Ingolstadt stattfinden wird und nicht vor dem Oberlandesgericht München. 

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