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Ab Anfang November sitzen der Ingolstädter Leiter des Hochbauamtes, sein Stellvertreter und drei Architekten erneut vor Gericht: Es geht um die fragwürdigen Ausschreibungen beim Schulzentrum Südwest 

(ty) Noch einmal geht es vor den Schranken des Gerichtes um eventuelle Mauscheleien bei der Ausschreibung des Neubaus des Schulzentrums Süd-West in Ingolstadt. Dieses Mal soll das Landgericht entscheiden, ob der Leiter des Hochbauamtes, Gabriel Nißl, dessen Stellvertreter und drei Architekten im August 2014 zu Recht wegen illegaler Absprachen verurteilt worden waren. Mit Geldstrafen zwischen 60 und 220 Tagessätzen hatte sie damals den Saal des Amtsgerichtes verlassen. Wegen wettbewerbswidriger Absprachen. Ab 5. November steht der Fall nun erneut zur Verhandlung an.

Für Richter Armin Veh war es erwiesen, dass es diese Absprachen zwischen den Architekten und dem städtischen Bauamt gab. Ein klarer Wettbewerbsvorteil. Der Bau, so Veh habe zwar gut und reibungslos funktioniert. Aber auch, wenn „alle zufrieden“ gewesen seien, so sei es eben doch strafbar.

Immerhin geht es in dem Fall um Architektenhonorare in Millionenhöhe. Deswegen sitzen ja auch nicht nur die beiden 45 und 53 Jahre alten Bauamtsmitarbeiter auf der Anklagebank, sondern zudem drei Architekten der angeblich bevorzugten Ingolstädter Architekturbüros. 

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