Hier lesen Sie alles, was Sie über die Zahlung der Müllgebühren zum 15. Juli wissen müssen – und erfahren, warum der Preis bis 2020 nicht erhöht wird
(ty/zel) Auf dem Gebühren-Konto des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Pfaffenhofen (AWP) werden demnächst Zahlungs-Eingänge in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro erwartet. Das teilte Vize-Chef Anton Gänger heute gegenüber unserer Zeitung mit. Hintergrund des Geldregens: Die zweite Rate der Abfall-Gebühren für dieses Jahr wird zum 15. Juli fällig. Wie Gänger erläutert, sind aktuell im Landkreis rund 39 000 gebührenrelevante Abfall-Behälter ausgegeben. Der Klassiker ist dabei die 80-Liter-Restmülltonne, davon stehen im Landkreis fast 29 000 Stück.
Der AWP weist darauf hin, dass die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren heuer am 15. Juli fällig wird. Soweit dem AWP keine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen – 15. Februar und 15. Juli – eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab 15. Juli konnte von den betroffenen Bürgern bis Freitag, 1. Juli, dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Einzugsermächtigungen können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden, wie betont wird. Das bedeutet auch: Bürger, die nun erst nach dem 1. Juli ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die nun fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen.
Bargeldlose Zahlungen an den AWP können auf das folgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen, BLZ 721 516 50 (BIC: BYLADEM1PAF), Konto-Nummer: 8012270 (IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70). „Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben“, heißt es aus dem AWP.
Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des AWP, an der Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen aus kassentechnischen Gründen nur am Montag, 18. Juli, von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr angenommen werden.
Übrigens: Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich auch aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Die Bürger im Landkreis durften sich bekanntlich zum neuen Jahr auf fallende Müllgebühren freuen. Die Senkung fiel zwar überschaubar aus, doch die wirklich gute Nachricht ist vor allem, dass diese neuen Preise jetzt vier Jahre lang gelten – für 2016 bis einschließlich 2019. Das heißt: Frühestens für 2020 wäre im Landkreis überhaupt erst wieder mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen.
Zuletzt kostete die Standard-Restmülltonne (80 Liter) pro Jahr 139,80 Euro, das waren 11,65 Euro im Monat. Seit der Senkung zahlt man nur mehr 135 Euro per anno beziehungsweise 11,25 Euro im Monat. Das entspricht einer Reduzierung um 3,4 Prozent und bedeutet eine jährliche Ersparnis von 4,80 Euro.
Mit der im Dezember vom Kreistag beschlossenen Senkung setzt sich der Trend der fallenden Müllgebühren im Landkreis Pfaffenhofen erfreulich fort. Im Jahr 2005 musste man für eine 80-Liter-Tonne noch 228 Euro per anno hinlegen, jetzt sind es gerade mal 135 Euro. Landrat Martin Wolf (CSU) sprach von einem guten Signal an die Bürger und sieht das Abfall-System des Landkreises bestätigt. Zugleich bat er die Bürger auch weiterhin um konsequente Müllvermeidung und Mülltrennung.
Geschenkt wird den Landkreis-Bürgern übrigens durch die Gebühren-Senkung nichts. Ihnen soll auf diesem Wege im Grunde nur das zurückgegeben werden, was sie in den vergangenen Jahren zu viel bezahlt haben. Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt mit der Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe, bei der er mittelfristig kostendeckend zu arbeiten hat. Auf Dauer darf der AWP also weder draufzahlen noch sich bereichern. Deshalb werden die Müllgebühren auch alle paar Jahre wieder angepasst. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Über die vergangenen Jahre hatte sich auf dem Konto des AWP einiges angesammelt: Zum Ende vergangenen Jahres waren es rund 4,26 Millionen Euro (inklusive Zinsen), die die Bürger sozusagen zu viel bezahlt haben. Man spricht deshalb von einer Überdeckung.
Und genau diese Überdeckung, also die besagten 4,26 Millionen Euro, sollen nun in den Jahren 2016 bis 2019 über reduzierte Müllgebühren an die Bürger zurückgegeben werden. Deshalb wurden die Preise neu kalkuliert. Die neuen Gebühren sind dabei so berechnet, dass der AWP im hoheitlichen Bereich der Müllabfuhr in den kommenden vier Jahren jeweils ein Minus von 1,086 Millionen macht – dann sind die 4,26 Millionen Euro aufgebracht. Für den Zeitraum ab 2020 werden die Gebühren dann anhand der bis dahin vorliegenden Zahlen und Prognosen wieder neu kalkuliert.
Wie beschlossen, gelten seit dem Jahr 2016 folgende Gebühren:
- Restmülltonne 80 Liter: 135 Euro im Jahr (bisher 139,80)
- Restmülltonne 120 Liter: 201,44 Euro (209,64)
- Restmülltonne 240 Liter: 404,88 Euro (419,28)
- Restmülltonne 1100 Liter: 1855,68 Euro (1921,44)
In diesen Gebühren enthalten sind bereits die Biotonne (60 Liter) und die Papiertonne (240 Liter). Wenn nur eine Person auf einem Grundstück wohnt, gibt es eine Ermäßigung; dann werden für die 80-Liter-Restmülltonne plus Biotonne und Papiertonne im Jahr nur 101,28 Euro (bisher 104,76) fällig.
Wer eine zusätzliche Biotonne (60 Liter) braucht, zahlt dafür künftig im Jahr 33,12 Euro (bisher 33,23). Eine weitere 120-Liter-Biotonne kostet jährlich 66,24 Euro (66,48). Für eine zusätzliche 240-Liter-Papiertonne werden im Jahr 10,80 Euro (bisher: 15,72) fällig, eine zusätzliche 1100-Liter-Papiertonne kostet jährlich 49,56 Euro (72,00). Für den Kauf eines Restmüllsacks (70 Liter) muss man seit dem neuen Jahr einmalig 4,50 statt bislang fünf Euro hinlegen.
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