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Die umstrittene, aber vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Maßnahme könne nicht ohne weiteres als Patentlösung zur Innenstadt-Beruhigung gesehen werden.

(ty) In der kontroversen Debatte über die vom Pfaffenhofener Stadtrat in der Sitzung vom 8. Oktober mehrheitlich beschlossene Sperrung der Durchfahrt zwischen Oberem und Unterem Hauptplatz für den motorisierten Verkehr meldet sich nun auch der AfD-Kreisverband Freising-Pfaffenhofen zu Wort. Während die örtliche CSU – wie ausführlich berichtet – mit der Reihenfolge der geplanten Maßnahmen nicht einverstanden ist und deshalb ein Bürgerbegehren angekündigt hat, das letztlich zu einem Bürgerentscheid führen soll, regt die „Alternative für Deutschland“ eine Bürgerbefragung an.

An der „Verkehrsberuhigung der Pfaffenhofener Innenstadt“ scheiden die Geister, findet die AfD laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Dass – neben diversen anderen Maßnahmen – die Hauptplatz-Durchfahrt dauerhaft für Kraftfahrzeuge gesperrt werden soll, das kann aus Sicht des AfD-Kreisverbands „nicht ohne weiteres als Patentlösung für die Beruhigung der Innenstadt gesehen werden“. 

Eine Verkehrsberuhigung der Innenstädte könne zwar generell nur begrüßt werden, so AfD-Vize-Kreischef Tobias Teich. „Allerding“, betont er, „muss bei derartigen Schritten das Pro und Contra ausreichend abgewogen werden“. Und das ist seiner Meinung nach offenbar nicht geschehen. Die einzige gerechte Möglichkeit der Meinungsfindung wäre aus seiner Sicht jedenfalls eine Bürgerbefragung, „da die Bürger der Stadt als unmittelbar Betroffene den besten Meinungsspiegel liefern können“.

 

Der neue AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber aus Nandlstadt, der im September über die Liste den Einzug in das deutsche Parlament geschafft hatte, unterstützt Teich laut heutiger Mitteilung. Er wolle aufgrund der wenigen verfügbaren Parkplätze in der Pfaffenhofener Innenstadt vor allem den Einzelhandel ausreichend berücksichtigt wissen. Nach Dafürhalten von Huber „sollte das Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich reduziert werden, ohne dass die Gewerbetreibenden, deren Kundschaft und die Besucher der Stadt einen spürbaren Nachteil erleiden“.

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