Im Landkreis werden 3,5 Millionen Euro einkassiert. Wie sie bezahlen können, was sie beachten müssen und warum es vor 2020 keine Erhöhung gibt.
(ty) Auf dem Gebühren-Konto des Abfallwirtschaftsbetriebs im Kreis Pfaffenhofen (AWP) werden demnächst Zahlungs-Eingänge in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro erwartet. Das teilte Vize-Chef Anton Gänger auf Anfrage unserer Zeitung mit. Hintergrund des Geldregens: Die zweite Rate der Abfall-Gebühren für heuer wird zum 15. Juli fällig. Laut Gänger sind aktuell im Landkreis insgesamt gut 39 000 gebührenrelevante Abfall-Behälter ausgegeben. Der Klassiker ist dabei die 80-Liter-Restmülltonne, davon stehen im Landkreis rund 29 500 Stück. Wir haben die wichtigsten Infos für Gebühren-Zahler zusammengefasst und erklären, warum es mindestens bis zum Jahr 2020 keine Erhöhung gibt.
Außer den 29 500 klassischen 80-Liter-Tonnen gibt es nach Angaben des AWP momentan im Landkreis etwa 6500 Restmülltonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und um die 3000 Restmülltonnen, in die 240 Liter passen. Hinzu kommen noch ungefähr 350 kleine Restmüll-Container mit einem Volumen von 1,1 Kubikmetern. Aber das nur am Rande. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist aktuell darauf hin, dass die zweite Rate der Abfallentsorgungs-Gebühren für dieses Jahr am 15. Juli fällig wird.
Soweit dem AWP keine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) vorliegt, müssen die Bürger fristgerecht zu den beiden jährlichen Fälligkeitsterminen – 15. Februar und 15. Juli – die fälligen Müll-Gebühren an den AWP entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Sepa-Mandat werden die erhobenen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Aktuell ist wichtig: Die Erteilung eines Sepa-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli kann von den Bürgern im Landkreis Pfaffenhofen noch bis Freitag, 29. Juni, dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate könnten für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Juli dieses Jahres nicht mehr berücksichtigt werden, betont der Abfallwirtschaftsbetrieb. Das bedeutet konkret: Wer erst nach dem 29. Juni ein Lastschriftmandat erteilt, der muss die nun zum 15. Juli fälligen Abfallgebühren noch selbst überweisen oder bar bezahlen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen/Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die genannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Man kann die fälligen Müll-Gebühren übrigens auch bar bezahlen. Dazu erklärt der AWP: "Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, während der Öffnungszeiten angenommen werden."
Egal, für welchen Weg man sich letztlich entscheidet: Wichtig ist, dass der AWP die fällige Summe rechtzeitig erhält. "Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben", wird dazu erklärt. Die Fälligkeiten und die Gebührenhöhe ergeben sich aus einem Jahresgebühren-Bescheid oder aus eventuell danach ergangenen Gebührenbescheiden. Bei Fragen, kann man sich unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 79 0 an den AWP wenden.
Klarer Trend: Entwicklung der Müllgebühren im Kreis Pfaffenhofen (Quelle: AWP)
Die Bürger im Landkreis Pfaffenhofen durften sich bekanntlich zuletzt immer wieder über fallende Müllgebühren freuen. Die jüngste Senkung fiel zwar überschaubar aus, doch die wirklich gute Nachricht war dabei vor allem, dass diese neuen Preise insgesamt vier Jahre lang gelten – für 2016 bis einschließlich 2019. Das heißt: Frühestens für das Jahr 2020 wäre im Landkreis überhaupt erst wieder mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen.
Bis zur jüngsten Gebühren-Änderung kostete die Standard-Restmülltonne (80 Liter) pro Jahr 139,80 Euro, das waren 11,65 Euro im Monat. Seit der Senkung zum Jahr 2016 zahlt man nur mehr 135 Euro per anno beziehungsweise 11,25 Euro im Monat. Das entspricht einer Reduzierung um 3,4 Prozent und bedeutet eine jährliche Ersparnis von immerhin 4,80 Euro.
Mit der damals vom Kreistag beschlossenen Senkung setzte sich der Trend der fallenden Müllgebühren im Landkreis Pfaffenhofen erfreulich fort. Im Jahr 2005 musste man für eine 80-Liter-Tonne noch 228 Euro per anno hinlegen, jetzt sind es gerade mal 135 Euro. Landrat Martin Wolf (CSU) sprach deshalb damals auch von einem guten Signal an die Bürger und sah das Abfall-System des Landkreises bestätigt. Zugleich bat er die Bürger auch weiterhin um konsequente Müllvermeidung und Mülltrennung.
Geschenkt wird den Landkreis-Bürgern allerdings durch Gebühren-Senkungen nichts. Ihnen soll auf diesem Wege im Grunde nur das zurückgegeben werden, was sie in den Jahren zuvor sozusagen zu viel bezahlt haben. Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt mit der Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe, bei der er mittelfristig kostendeckend zu arbeiten hat. Auf Dauer darf der AWP also weder draufzahlen noch sich bereichern. Deshalb werden die Müllgebühren auch alle paar Jahre wieder angepasst. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Über die Jahre hatte sich auf dem Konto des AWP einiges angesammelt: Insgesamt waren es knapp 4,3 Millionen Euro (inklusive Zinsen), die die Bürger sozusagen zu viel bezahlt hatten. Man spricht deshalb von einer "Überdeckung".
Und genau diese Überdeckung werden nun in den Jahren 2016 bis 2019 durch reduzierte Müllgebühren an die Bürger zurückgegeben werden. Deshalb wurden die Preise neu kalkuliert. Die neuen Gebühren sind dabei so berechnet, dass der AWP im hoheitlichen Bereich der Müllabfuhr in den genannten Jahren jeweils ein Minus von rund 1,1 Millionen Euro macht – dann sind die 4,3 Millionen Euro in etwa aufgebracht. Für den Zeitraum ab 2020 werden die Gebühren dann anhand der bis dahin vorliegenden Zahlen und Prognosen wieder neu kalkuliert.
Wie damals beschlossen, gelten seit dem Jahr 2016 folgende Gebühren:
- Restmülltonne 80 Liter: 135 Euro im Jahr (bisher 139,80)
- Restmülltonne 120 Liter: 201,44 Euro (209,64)
- Restmülltonne 240 Liter: 404,88 Euro (419,28)
- Restmülltonne 1100 Liter: 1855,68 Euro (1921,44)
In diesen Gebühren enthalten sind bereits die Biotonne (60 Liter) und die Papiertonne (240 Liter). Wenn nur eine Person auf einem Grundstück wohnt, gibt es eine Ermäßigung; dann werden für die 80-Liter-Restmülltonne plus Biotonne und Papiertonne im Jahr nur 101,28 Euro (bisher 104,76) fällig.
Wer eine zusätzliche Biotonne (60 Liter) braucht, zahlt dafür künftig im Jahr 33,12 Euro (bisher 33,23). Eine weitere 120-Liter-Biotonne kostet jährlich 66,24 Euro (66,48). Für eine zusätzliche 240-Liter-Papiertonne werden im Jahr 10,80 Euro (bisher: 15,72) fällig, eine zusätzliche 1100-Liter-Papiertonne kostet jährlich 49,56 Euro (72,00). Für den Kauf eines Restmüllsacks (70 Liter) muss man seit dem neuen Jahr einmalig 4,50 statt bislang fünf Euro hinlegen.
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