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Bislang 3028 Infektionen: 2759 Betroffene gelten als genesen, 65 gestorben, 204 aktive Fälle. Sieben-Tages-Inzidenz bei 106,9.

(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 65 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation in dem Kreis stellt sich nach aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 12 Uhr – wurden 3028 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Die Zahl hat sich seit der gestrigen Meldung um 17 erhöht. Von den Infizierten gelten mittlerweile 2759 als genesen – 22 mehr als gestern. Momentan gibt es in dem Landkreis 204 aktive Corona-Fälle (gestern: 209). Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Weil die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis mehrere Tage in Folge über 50 lag, gelten mittlerweile neue Corona-Regeln; lesen Sie dazu: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab 17. März. Am 24. März lag die Sieben-Tages-Inzidenz zum dritten Mal in Folge über 100, deshalb greift ab Freitag, 26. März, die so genannte Notbremse mit noch strengeren Regeln – untere anderem eine nächtliche Ausgangssperre (Corona-Notbremse: Das gilt ab 26. März im Kreis Neuburg-Schrobenhausen).

Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit zwei Patienten behandelt (gestern: zwei), bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus offiziell bestätigt ist – beide werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet (Stand: heute, 7.30 Uhr).

In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit drei Patienten betreut (gestern: zwei), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt worden ist (Stand: heute, 8.30 Uhr) – einer davon wird intensiv-medizinisch betreut und beatmet. Bei weiteren vier Patienten bestehe der Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Er soll die Belegung der hiesigen Kliniken mit Corona-Patienten steuern

Der jüngste Wert für die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 106,9 (Stand: heute, 9.54 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Lesen Sie dazu auch: Kitas und Schulen: Das gilt ab 22. März für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Und: Corona-Notbremse: Das gilt ab 26. März im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Im Freistaat gab es ab 16. Dezember im Kampf gegen die Pandemie einen harten Lock-Down. Zahlreiche Geschäfte mussten geschlossen bleiben, auch Kitas und Schulen (Harter Corona-Lock-Down: Das gilt ab 16. Dezember). Zunächst wurde der harte Lock-Down bis Ende Januar fortgesetzt; außerdem gab es weitere Verschärfungen (Lock-Down in Bayern wird verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen). Diese harten Regelungen wurden zunächst bis 14. Februar verlängert (Harter Lock-Down in Bayern wird verlängert). Am 11. Februar hatte der bayerische Ministerrat beschlossen: Der wegen der Corona-Pandemie geltende Lock-Down wird bis 7. März verlängert. Zugleich wurden Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 – und zwar von 22 bis 5 Uhr.

Ab 22. Februar wurde für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen konnten ab 22. Februar wieder öffnen. Frisöre durften unter Auflagen ab 1. März wieder aufmachen (Lock-Down in Bayern wird verlängert, aber Schulen, Kitas und Frisöre öffnen). Am 23. Februar beschloss das bayerische Kabinett, dass Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte ab 1. März wieder öffnen dürfen. Neben Frisören können auch weitere Dienstleistungs-Betriebe zu Körperhygiene und Körperpflege wieder starten: Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. In Musikschulen wird Einzel-Unterricht wieder ermöglicht. Lesen sie dazu die Details: Corona-Lockerungen im Freistaat: Weitere Geschäfte dürfen wieder öffnen. Für die Zeit ab 8. März wurden deutliche Lockerungen und Öffnungen – allerdings abhängig von der Inzidenz – beschlossen; lesen Sie dazu: Bayern beschließt Corona-Lockerungen: Was wann und wie wieder möglich ist

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der bayerische Ministerrat am 23. März das weitere Vorgehen beschlossen. Demnach gibt es im Freistaat bis zum Ende der Osterferien keine weiteren Öffnungs-Schritte. Zudem gilt über die Ostertage, von 1. bis 5. April, ein konsequenter Lock-Down: Betriebe, Geschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am Gründonnerstag und Karsamstag wie an den Oster-Feiertagen geschlossen; am 3. April darf nur der Lebensmittel-Handel öffnen. Festgelegt wurde ferner, wie es mit Gastronomie, Einzelhandel, Schulen und Kitas nach den Ferien weitergeht. Ab 27. März darf jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- oder Behinderten-Einrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis 18. April verlängert. Corona-Impfungen in Arzt-Praxen sollen im April starten. Hier diese Beschlüsse im Detail: Keine Corona-Lockerungen in Bayern, Knallhart-Lock-Down über die Ostertage

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

 

Vor dem Hintergrund der Lock-Downs hat das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Bürger-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen, die ab 16. Dezember in Kraft traten, beantwortet werden. Diese Hotline ist seit 16. Dezember unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (nicht an Feiertagen, Silvester und Heiligabend). Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. 

Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis donnerstags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. "Nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rückläufig ist, entfallen ab sofort die Sprechzeiten am Wochenende sowie an Feiertagen", war am 4. Februar erklärt worden.

Der Landkreis hat ein winterfestes Corona-Test-Zentrum in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite in Schrobenhausen-Mühlried eingerichtet. Betreiber ist das Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen in Kooperation mit dem hiesigen BRK-Kreisverband. Weitere Details lesen Sie hier: Schrobenhausen: Infos zum Corona-Test-Zentrum. Hier werden Testmöglichkeiten für symptomfreie Bürger geboten. Eine Termin-Vereinbarung ist im Vorfeld unter www.kkh-sob.de/coronatest/ erforderlich. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann sich telefonisch unter (0 82 52) 94 - 55 5 anmelden. Am 27. Dezember wurde mit Impfungen gegen Corona begonnen; lesen Sie dazu auch: Wichtige Infos zu Corona-Impfungen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.

Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat  mittlerweile entschieden, die für die eigentlich bereits vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. "Wir müssen es unbedingt schaffen, die Dritte Welle der Pandemie zu bremsen", sagte sie am Mittwoch (24. März). In dieser besten Absicht sei der Beschluss zu den Ruhetagen um Ostern gefasst worden. "Dennoch war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler", so die Kanzlerin. Die damit einhergehenden Fragen ließen sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten – von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe würden daher gestoppt. "Ein Fehler muss als Fehler benannt werden und vor allem muss er korrigiert werden", so Merkel. Sie bedauere zutiefst die Verunsicherungen, die die Diskussion um die Ruhetage ausgelöst habe. "Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung."

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