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Bislang 9100 Infektionen: 7476 Betroffene genesen, 174 gestorben, 1450 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 627,3. Die verschärften Regeln im Überblick.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen zwei weitere Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute mitteilte, sind zwei Personen im Alter von über 80 Jahren aus den Gemeinden Hohenwart und Manching gestorben, die positiv auf den Virus getestet waren. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Landkreis auf 174. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von Freitag um 328 erhöht und beträgt somit aktuell 9100. Seit 16. November gelten bayernweit weitere Regel-Verschärfungen (Details siehe unten).

 

Von den bislang insgesamt 9100 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 7476 als genesen – das sind 127 mehr als am Freitag gemeldet. Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis erneut deutlich erhöht und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 1450 (Freitag: 1251). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.  

Insgesamt 1156 Personen aus dem Landkreis Pfaffenhofen (Freitag: 1201) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. 

Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 13 Patienten (Freitag: neun), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – vier von ihnen (Freitag: drei) müssen intensiv-medizinisch betreut werden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 627,3 (Stand: heute, 3.12 Uhr). Der Wert des RKI galt bekanntlich über Monate als entscheidende Größe für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Mittlerweile gilt im Freistaat auch eine so genannte Krankenhaus-Ampel als maßgeblicher Indikator für etwaige Verschärfungen der Corona-Regelungen.

Der bayerische Ministerrat hatte angesichts stark steigender Infektions-Zahlen Anfang November für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrte die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist eine regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gab es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die Beschlüsse sowie die Maßnahmen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern.

Wegen der roten Ampel-Stufe gelten seit 9. November weitere Verschärfungen: Klinik-Ampel auf Rot: Diese Corona-Regeln gelten. Nächste Verschärfung: In der Gastronomie kommt 2G. Der bayerische Ministerrat hat am 15. November weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Demnach gilt künftig bei der roten Stufe der Klinik-Ampel die 2G-Regel verpflichtend auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Wo 3G-plus oder 2G verpflichtend sei, gelte künftig die Masken-Pflicht, außer der Abstand werde eingehalten. Damit gelte die Maske in der gelben und roten Ampel-Stufe auch in Discos, Clubs und vergleichbaren Freizeit-Einrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G-plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest. Hier die Details sowie die weiteren Beschlüsse im Überblick: Bayern verschärft die Corona-Regeln weiter: Das gilt ab 16. November

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Wie berichtet, wurde ab 9. Juni das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

 

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Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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