Bislang 7213 Infektionen: 5436 Betroffene gelten als genesen, 92 gestorben, 1685 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 782,8. Die verschärften Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 92 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation im Kreis stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 14.30 Uhr – wurden insgesamt 7213 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Das sind 194 mehr als gestern gemeldet. Von den Infizierten gelten mittlerweile 5436 als genesen – unverändert seit gestern. Momentan gebe es im Landkreis 1685 aktive Corona-Fälle (gestern: 1491). Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 16. November gelten bayernweit weitere Regel-Verschärfungen (Details siehe unten).
Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen sind laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bislang 55 084 Personen (56,36 Prozent der Landkreis-Bevölkerung) als gegen Corona erst-geimpft gemeldet. 56 691 Einwohner (58,01 Prozent) haben ihre Zweit-Impfung erhalten. Zur Einordnung: Die Impfung mit dem Wirkstoff von "Johnson & Johnson" werde bei den Zweit-Impfungen registriert. Eine Auffrischungs-Impfung haben laut Behörde bisher 5140 Personen (5,26 Prozent) erhalten.
Das Gesundheitsamt hat für Nachfragen von Kontakt-Personen seit 8. November eine eigene Telefon-Hotline unter der Nummer (0 84 31) 57 - 675 eingerichtet. Diese sei von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geschaltet. Zudem könnten Anfragen, gerade an den Wochenenden, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Lesen Sie dazu auch: Kreis Neuburg-Schrobenhausen verschärft die Quarantäne-Regelungen
Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit sechs Patienten behandelt (gestern: sieben), bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus offiziell bestätigt ist – zwei von ihnen (gestern: zwei) werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet (Stand: heute, 6 Uhr).
In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit 27 Patienten behandelt (gestern: 27), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist – vier von ihnen (gestern: fünf) werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet (Stand: heute, 8.45 Uhr). Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Er soll die Belegung der hiesigen Kliniken mit Corona-Patienten steuern.
Die Auslastung der Intensiv-Betten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt laut Landratsamt derzeit bei 86,67 Prozent (Stand: heute).
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut jüngsten Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktuell 815,5 (Stand: heute, 3.12 Uhr). Der Wert des RKI galt bekanntlich über Monate als entscheidende Größe für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Mittlerweile gilt im Freistaat auch eine so genannte Krankenhaus-Ampel als maßgeblicher Indikator für etwaige Verschärfungen der Corona-Regelungen.
Der bayerische Ministerrat hatte angesichts stark steigender Infektions-Zahlen Anfang November für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrte die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist eine regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gab es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die Beschlüsse sowie die Maßnahmen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern.
Wegen der roten Ampel-Stufe gelten seit 9. November weitere Verschärfungen: Klinik-Ampel auf Rot: Diese Corona-Regeln gelten. Nächste Verschärfung: In der Gastronomie kommt 2G. Der bayerische Ministerrat hat am 15. November weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Demnach gilt künftig bei der roten Stufe der Klinik-Ampel die 2G-Regel verpflichtend auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Wo 3G-plus oder 2G verpflichtend sei, gelte künftig die Masken-Pflicht, außer der Abstand werde eingehalten. Damit gelte die Maske in der gelben und roten Ampel-Stufe auch in Discos, Clubs und vergleichbaren Freizeit-Einrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G-plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest. Hier die Details sowie die weiteren Beschlüsse im Überblick: Bayern verschärft die Corona-Regeln weiter: Das gilt ab 16. November
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Vor dem Hintergrund der Lock-Downs hatte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Bürger-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen, die ab 16. Dezember in Kraft getreten waren, beantwortet werden. Diese Hotline ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (nicht an Feiertagen). Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis donnerstags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. "Nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rückläufig ist, entfallen ab sofort die Sprechzeiten am Wochenende sowie an Feiertagen", war am 4. Februar erklärt worden.
Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite 11 in Schrobenhausen-Mühlried sowie an der Monheimer Straße 66 in Neuburg an der Donau (Berufsschul-Container). Termin-Vereinbarungen für die Antigen-Schnelltests sind unter http://schnelltest.kkh-sob.de/ erforderlich. Für PCR-Tests sind die Termine vorab unter http://pcrtest.kkh-sob.de/ zu vereinbaren. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Informationen zu den hiesigen Impf-Zentren finden Sie hier.
Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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