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Bislang 28.303 Infektionen: 213 Betroffene gestorben, 3639 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 1979,4. Die Lage und die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen zwei weitere Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute gegenüber unserer Zeitung erklärte, sind zwei Männer im Alter von 91 und 92 Jahren aus der Gemeinde Wolnzach gestorben, die mit dem Virus infiziert waren. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Kreis auf 213. Das Landratsamt veröffentlichte zuletzt üblicherweise an Werktagen eine Übersicht, in welchen Kommunen die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Diese Übersicht nach Gemeinden wird laut Behörde künftig nicht mehr herausgegeben. Wir fassen nachfolgend die Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen sowie die vorliegenden Daten zusammen. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um 427 erhöht und beträgt somit aktuell 28 303. Seit 17. Februar gelten massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern (siehe unten).

Von den bislang insgesamt 28 303 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung des Landratsamts insgesamt 24 451 als wieder genesen – das sind nach offiziellen Angaben 343 mehr als gestern. Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis Pfaffenhofen weiter erhöht und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 3639 (gestern: 3557). Die aktuell als corona-infiziert geltenden Personen befinden sich in häuslicher Isolation.

Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 13 Patienten (gestern: 13), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – vier von ihnen (gestern: zwei) werden intensiv-medizinisch betreut. Als stationäre Covid-19-Patienten zählen laut Landratsamt alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Klinik-Aufenthalt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Dabei müsse die Infektion nicht ursächlich für den Krankenhaus-Aufenthalt sein, sondern könne auch als Begleit-Erkrankung auftreten. Aufgrund der identischen gesteigerten Anforderungen an Hygiene und Isolationen sei es aus Krankenhaus-Sicht allerdings unerheblich, ob ein Patient "mit" oder "wegen" Corona behandelt werde. 

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 1979,4 (Stand: heute).

Im Freistaat waren ab 25. Januar beziehungsweise 9. Februar bereits deutliche Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft getreten. Der bayerische Ministerrat beschloss unter anderem Kapazitäts-Erhöhungen bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie für Kinos, Messen und Seilbahnen. Für Bäder, Thermen und Saunen galt nicht mehr "2G plus", sondern die 2G-Regel. Für körpernahe Dienstleistungen, die bislang unter die 2G-Regelung fielen, galt fortan 3G. Außerdem wurde die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Beschlossen wurde ferner, dass die staatlichen Corona-Impf-Zentren im Freistaat mindestens bis zum Ende des Jahres bestehen bleiben. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Diese Corona-Lockerungen greifen im Freistaat ab 9. Februar

Weitere, massive Lockerung gelten seit 17. Februar. Der bayerische Ministerrat hatte unter anderem beschlossen, dass überall dort, wo bislang die "2G plus"-Regel gegriffen hat, künftig 2G gilt. Für einige Bereiche gilt fortan nur noch 3G – zum Beispiel in Fitness-Studios, Hochschulen, Bibliotheken und Museen. Für Handel, Dienstleistung und Handwerk entfiel die Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche. Die im privaten Bereich bestehenden Kontakt-Beschränkungen für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen wurden aufgehoben. Die Pflicht zur Kontakt-Daten-Erfassung entfiel ebenso wie die Pflicht, bei größeren Events nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Die Regeln zum regionalen Hotspot-Lock-Down wurde gestrichen. Hier die Details: Diese Regeln gelten ab 17. Februar

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Wie berichtet, wurde im Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten, Fragen – zum Beispiel zur Einreise von Erntehelfern – direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.

 

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

 

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