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Bislang 32.577 Infektionen, 152 Betroffene gestorben, Zahl der aktiven Fälle unklar. Sieben-Tage-Inzidenz: 2721,5. Die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 152 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf Corona getesteten Menschen bei insgesamt 32 577 liegt: Das sind 134 mehr als gestern gemeldet. Zur Anzahl der aktiven Fälle machte das Landratsamt heute keine Angaben; damit ist auch die Zahl der Genesenen unklar. Zahlen aus den einzelnen Gemeinden kann das Landratsamt nach eigenen Angaben bis auf weiteres nicht liefern. Wir fassen die Corona-Lage im Landkreis nachfolgend zusammen. Seit 4. März gelten weitere massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern (siehe unten).

In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 21 Personen (gestern: 20) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind.

Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan 14 Patienten, bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist (gestern: zehn).

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 2721,5 (Stand: heute) – gestern lag der Wert bei 2787,9.

Die Impf-Zentren in Kelheim und Mainburg sind montags bis sonntags von 9.30 bis 22 Uhr geöffnet (Registrierungs-Schluss ist jeweils um 21.30 Uhr); eine Termin-Vereinbarung ist nicht erforderlich. Für Nachfragen sind die Impf-Zentren unter (0 94 41) 2 07 - 69 40 erreichbar. Vorläufig freitags, samstags und sonntags finden Corona-Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren in den Impf-Zentren des Landkreises in Kelheim und Mainburg statt. 

Wie von unserer Zeitung berichtet, mussten seit Mitte Januar wesentliche von der Kelheimer Behörde in Zusammenhang mit der Corona-Entwicklung vor Ort veröffentlichte Kennzahlen angesichts des massiven Infektions-Geschehens und der daraus resultierenden Überlastung des hiesigen Gesundheitsamts sowie obendrein wegen technischer Schwierigkeiten als ungenau bewertet werden. Lesen Sie dazu: Kelheimer Gesundheitsamt kommt mit der Arbeit nicht mehr nach

Seit 26. Januar gelten die Zahlen laut Landratsamt wieder als genau; lesen Sie dazu: Kreis Kelheim erwartet "sprunghaften Anstieg" der Sieben-Tage-Inzidenz. Zahlreiche Nachmeldungen von bislang nicht übermittelten Daten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) führten von 25. auf 26. Januar zu einem sprunghaften Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz von 539,8 auf 899,6 sowie zu einem massiven Anstieg bei der Zahl der aktiven Corona-Fälle von 752 auf 1546.

Am 22. Februar erklärte das Landratsamt: "Die Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Gemeinden und Städten ist weiterhin nicht möglich." Dies habe folgenden Hintergrund: "Das Gesundheitsamt des Landkreises Kelheim erhält von Laboren positive Corona-Befunde samt Informationen über Betroffene – wie etwa telefonische Erreichbarkeiten und Adressen. Aufgrund der hohen Fallzahlen werden die Adressen von infizierten Personen allerdings von einem Labor erst mit zeitlichem Verzug an das Gesundheitsamt übermittelt." Das bedeute: "Aufgrund dieser Situation ist eine aktuelle und korrekte Auflistung der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden nicht möglich. Eine Kontakt-Aufnahme des Gesundheitsamtes mit Infizierten ist weiterhin gewährleistet."

Im Freistaat waren ab 25. Januar beziehungsweise 9. Februar bereits deutliche Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft getreten. Der bayerische Ministerrat beschloss unter anderem Kapazitäts-Erhöhungen bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie für Kinos, Messen und Seilbahnen. Für Bäder, Thermen und Saunen galt nicht mehr "2G plus", sondern die 2G-Regel. Für körpernahe Dienstleistungen, die bislang unter die 2G-Regelung fielen, galt fortan 3G. Außerdem wurde die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Beschlossen wurde ferner, dass die staatlichen Corona-Impf-Zentren im Freistaat mindestens bis zum Ende des Jahres bestehen bleiben. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Diese Corona-Lockerungen greifen im Freistaat ab 9. Februar

Massive Lockerung gelten seit 17. Februar. Der bayerische Ministerrat hatte unter anderem beschlossen, dass überall dort, wo bislang die "2G plus"-Regel gegriffen hat, künftig 2G gilt. Für einige Bereiche gilt fortan nur noch 3G – zum Beispiel in Fitness-Studios, Hochschulen, Bibliotheken und Museen. Für Handel, Dienstleistung und Handwerk entfiel die Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche. Die im privaten Bereich bestehenden Kontakt-Beschränkungen für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen wurden aufgehoben. Die Pflicht zur Kontakt-Daten-Erfassung entfiel ebenso wie die Pflicht, bei größeren Events nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Die Regeln zum regionalen Hotspot-Lock-Down wurde gestrichen. Hier die Details: Diese Regeln gelten ab 17. Februar

Im Freistaat traten zum 4. März weitere deutliche Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft. Der bayerische Ministerrat hatte beschlossen, dass in der Gastronomie und Beherbergung künftig nur noch die 3G- statt der bisherigen 2G-Regel gilt. Reine Schankwirtschaften dürften unter 3G-Bedingungen und weiteren Auflagen wieder öffnen. Clubs und Discos dürfen unter den Bedingungen von "2G plus" wieder öffnen; für die Besucher besteht dann keine Masken-Pflicht. An Schulen entfiel die Masken-Pflicht während des Sport-Unterrichts. Soweit bisher Kapazitäts-Beschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestanden, betragen diese nunmehr 75 Prozent der Kapazität – die Obergrenze von 25 000 Personen blieb aber unverändert. Hier die Beschlüsse im Überblick: Weitere deutliche Corona-Lockerungen im Freistaat: Das gilt ab dem 4. März

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Seit 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie außerdem montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

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