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SPD-Kreischef macht Martin Wolf (CSU) persönlich für die unrühmliche Episode verantwortlich, die den Landkreis bundesweit in die Schlagzeilen gebracht hat

(zel) Der umstrittene Giebel, den sich das Landratsamt Pfaffenhofen trotz nicht eingehaltener Abstandsflächen selbst genehmigt hatte, wird ja nun abgerissen. Heute rückte der Kran an. Damit verschwindet zwar das Symbol dieser Peinlichkeit – für die ZDF-Sendung „Länderspiegel“ gar der „Hammer der Woche“ –, aber zu den Akten legen wollen das Aufsehen erregende Thema längst nicht alle. Einer von ihnen ist SPD-Kreischef Markus Käser. Für ihn ist der Fall nämlich mit dem Abriss nicht erledigt. Er wirft Landrat Martin Wolf (CSU) klipp und klar vor, den Gerichtsbeschluss in Sachen Baustopp ignoriert zu haben.

„Dass die Gralshüter der Bauordnung bei sich selbst das rechtliche Gummiband soweit überdehnen, dass ein Baustopp dabei herauskommt, ist schon an sich ein Schildbürgerstreich“, kommentiert Käser. „Dass aber dann auch noch die gerichtliche Anordnung einfach ignoriert wird, oder – wie der Landrat sagt – anders ausgelegt wird, kann sich eine staatliche Verwaltungsbehörde nicht erlauben und bedeutet unweigerlich einen Glaubwürdigkeitsverlust.“ Für Käser ist jedenfalls klar: „Da kann sich der Landrat auch nicht mit den Empfehlungen von Rechtsberatern oder Mitarbeitern herausreden. Einfach weitergebaut und einen Gerichtsbeschluss ignoriert hat er als Hausherr am Ende schon selber.“

Zum Hintergrund: Der Landkreis hatte sich den Giebel an dem Landratsamt-Anbau zum Hofberg hin selbst genehmigt und dabei Abstandsregelungen ignoriert. Ein Nachbar reichte Klage ein, wegen des Schattens, den dieser Giebel auf sein Haus wirft. Daraufhin verfügte das Verwaltungsgericht einen Baustopp. Es kam zum Ortstermin des Verwaltungsgerichts: Dabei sahen sich die Richter in dem Baustopp bestätigt. Und mussten mit Empörung feststellen, dass der Baustopp auch noch ignoriert worden war. Kurzum: An dem betroffenen Bauteil war weitergearbeitet worden; sogar an jenem Tag, als unten die Richter vorbeiliefen, wurde oben gewerkelt. Der vom Landkreis engagierte Anwalt versuchte das damit zu rechtfertigen, dass er erklärte, man haben den Gerichtsbeschluss "anders gelesen". Die Vorsitzende Richterin meinte indes, so etwas habe sie noch nicht erlebt. Dass eine deutsche Behörde – zumal selbst Baubehörde – selbst schwarz baut, ist ja auch mehr als kurios.

Unterm Strich kam es bekanntlich zu einer außergerichtlichen Lösung zwischen dem Nachbarn und dem Landkreis. Der Giebel kommt weg, ein Flachdach unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben hin. Kostenpunkt für den Landkreis, sprich Steuerzahler: rund 90 000 Euro. um die 70 000 Euro kostet der Rückbau des Giebels. Weitere etwa 20 000 Euro muss der Landkreis für die Anwaltskosten des Nachbarn berappen – das war die Bedingung für den Vergleich.

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