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Der Deutschrusse, dem vorgeworfen worden war, er wollte seine Frau in Manching auf offener Straße mit einem Meißel erschlagen, kommt mit fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe davon

(ty) Zu einem außergewöhnlich milden Urteil hat das Schwurgericht am Ingolstädter Landgericht im Fall des Deutschrussen Nikolai A. gefunden, der im September 2013 seiner getrennt von ihm lebende Frau aufgelauert hatte und sie mit einem Metallmeißel attackiert hatte, ja sie erschlagen wollte, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte. Fünf Jahre und drei Monate lautet die Gesamtstrafe für diese Tat, die Brandstiftung am Auto des neuen Partners seiner Frau und wegen Widerstandes gegen  Vollstreckungsbeamte.

Was die Brandstiftung betrifft, sah das Gericht ihn als der Tat überführt an. Nicht aber, was den versuchten Mord betrifft. Und so wurde Nikolai A. „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Strafmaß liegt somit sehr nahe an der Forderung der Verteidigung, die vier Jahre und drei Monate gefordert hatte, während der Staatsanwalt Nikolai A. zehn Jahre und zehneinhalb Jahre hinter Gittern sehen wollte.

Zu der heute verhängten Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten kommt noch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die den Angeklagten von seiner Alkoholsucht befreien soll.

Dass der Meißel, mit dem Nikolai A. seine Frau geschlagen hatte, mit einer Fließjacke umwickelt war, brachte das Gericht letztendlich zu der Überzeugung, dass in der Tat keine Tötungsabsicht hinter den massiven Schlägen steckte. Vielmehr wollte er seine Frau gewaltsam dazu bewegen, mit ihm nach Hause zu kommen. Er wollte sie mit seinen Mitteln zurückgewinnen.

Für einen Akademiker mit mitteleuropäischer Denkweise sei es zwar fernliegend, zu glauben, eine Frau mit derart brutaler Gewalt wieder für sich gewinnen zu können. Aber man müsse die Erziehung des Angeklagten berücksichtigen. Bei ihm habe Gewalt in der Familie beinahe schon zum Alltag gehört.

Richter Jochen Bösl ließ aber auch keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte mit dem präparierten Fahrradanhänger die Möglichkeiten geschaffen habe, seine Frau darin abzutransportieren, um sie möglicherweise später woanders ohne Zeugen umbringen zu können. Dafür spräche auch, dass er seiner Tochter einmal gesagt haben soll, wenn seine Frau nicht mit ihm leben will, dann solle sie lieber tot sein. Auch die Verwendung von Einmalhandschuhen bei der Tat spräche durchaus für eine Mordabsicht.

Nikolai A. habe den Tod seiner damaligen Frau Irina zwar in Erwägung gezogen. Alleine die Mordabsicht sei zu dem Zeitpunkt der Attacke nicht zweifelsfrei nachzuweisen und nicht zu erkennen.

So kommt denn Nikolai A. mit dem unerwartet milden Urteil davon. Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird gegen dieses Urteil, ist noch nicht bekannt. Die Verteidiger werden es wohl ganz sicher nicht tun.

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