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Das Pfaffenhofener Landratsamt hat heute mit der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ein recht klares Signal ausgesendet – Betrieb soll auf 145 000 Tiere erweitert werden

(zel/ty) Es ist ein umstrittenes Vorhaben. Im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach soll bekanntlich der bestehende Hähnchenmast-Betrieb auf rund 145 000 Tiere erweitert werden. Nach Recherchen des BN würde damit die größte Anlage dieser Art in Bayern entstehen. Der Widerstand war und ist groß. Doch das Pfaffenhofener Landratsamt hat jetzt ein Signal ausgesendet, aus dem man praktisch schließen muss, dass mit der Genehmigung des Vorhabens gerechnet werden kann. Konkret hat die Kreisbehörde heute auf Antrag des Bauherrn den so genannten vorzeitigen Baubeginn zugelassen. Das geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor.  

Was aber bedeutet das? Genehmigt wurde dem Bauherrn laut Mitteilung von Abteilungsleiterin Alexandra Schönauer, den Humus abzuschieben und eine Planie herzustellen. Damit solle dem Antragsteller die Gelegenheit gegeben werden, das Grundstück „herzurichten“, für den Fall, dass das Vorhaben nach einem entsprechenden Bescheid des Landratsamts zu einem späteren Zeitpunkt endgültig errichtet werden könne. 

„Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns, da er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann“, wird dazu aus dem Landratsamt erklärt. „Im Hinblick auf den bevorstehenden Winter können Erdarbeiten nur noch für eine beschränkte Zeit durchgeführt werden.“ 

 

Ausdrücklich weist Abteilungsleiterin Schönauer in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass Bauarbeiten – wie die Herstellung eines Betonfundaments oder der Beginn der Bauarbeiten am Gebäude – von diesem vorzeitigen Baubeginn nicht erfasst sind. Ferner habe sich der Antragsteller verpflichtet, „alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen, und – wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird – den früheren Zustand wiederherzustellen.“ 

Weiter heißt es aus dem Landratsamt: „Durch die Zulassung des vorzeitigen Beginns wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und damit die Entscheidung über das Vorhaben weder ersetzt noch vorweggenommen.“ Im Landratsamt geht man nach eigenen Angaben davon aus, dass die endgültige Entscheidung darüber, ob die Hähnchenmast-Anlage errichtet werden darf oder nicht, noch in diesem Jahr fällt.

 

Ist also wirklich noch alles offen? Wohl eher nicht. So mancher Insinder mag aus der nun erteilten Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nämlich durchaus schließen, dass mit der Genehmigung des Vorhabens schwer zu rechnen ist. Zur Einordnung der Situation empfiehlt sich ein Blick in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere auf Paragraf 8a („Zulassung vorzeitigen Beginns“). Hier heißt es wörtlich:

„In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung soll die Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird, wenn

1. mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann,

2. ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht und

3. der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.“ 

 

Auf die Punkte 2 und 3 hat das Landratsamt in seiner aktuellen Mitteilung von sich aus hingeweisen. Der maßgebliche Satz aber dürfte sich in Punkt 1 verbergen; wir haben ihn oben fett markiert. Ein zudem bedeutsames Wörtchen ist dabei das von uns ebenfalls fett markierte „und“ im zweiten Punkt des Gesetzes-Textes. Denn es bedeutet, dass für die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns alle drei Punkte erfüllt sein müssen. Daraus wiederum ist eben – siehe Punkt 1 – zu schließen, dass „mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann“. 

Das umstrittene Vorhaben beinhaltet, wie mehrfach berichtet, nach Angaben des Landratsamts die Aufgabe einer in der Ortsmitte von Eschelbach bestehenden Stallung für derzeit rund 15 000 Tiere sowie die Errichtung von zwei neuen Ställen im Außenbereich. Dort, wo gebaut werden soll, stehen bereits zwei Stallungen, die im Zuge der Betriebserweiterung saniert werden sollen. Nach der beantragten Vergrößerung der Mast-Anlage ergibt sich laut Kreisbehörde dann ein Tierbestand von insgesamt 144 600 Masthähnchen.   

Bisherige Beiträge zum Thema:

"Ein fataler Irrweg"

Brief aus Brüssel

Tausende Einwendungen gegen 145 000 Masthähnchen

"Ausbeutung von Tieren, Mensch und Umwelt" 

"Das wäre die größte Anlage in Bayern"

Widerstand gegen Hähnchenmast-Erweiterung

Hähnchenmast für 145 000 Tiere in Eschelbach?

Geflügelmast für 145 000 Tiere geplant


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