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Strafbefehl gegen Unternehmer wegen Beihilfe zur Untreue. Zudem wurde die Einziehung des Vermögens-Vorteils in Höhe einer fünfstelligen Summe angeordnet.

(ty) In Zusammenhang mit der Ingolstädter Klinikum-Affäre gibt es die erste rechtskräftige Verurteilung zu vermelden. Das Amtsgericht Ingolstadt hat gegen einen Unternehmer einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue erlassen, der inzwischen rechtskräftig geworden ist. Er wurde zu einer Freiheitstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Das teilte die Ingolstädter Staatsanwaltschaft mit.

In dem Bewährungs-Beschluss sei dem Unternehmer auferlegt worden, eine Geldauflage in vierstelliger Höhe an eine gemeinnützige Einrichtung in Ingolstadt zu zahlen. Außerdem sei in dem Strafbefehl die Einziehung des Vermögens-Vorteils in Höhe eines mittleren fünfstelligen Euro-Betrags, den der Unternehmer durch die Straftat erlangt hatte, zugunsten der Klinikum-Ingolstadt-GmbH angeordnet worden.

In dem Strafbefehl wird dem Unternehmer nach Mitteilung der Ingolstädter Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, auf Veranlassung des ehemaligen Geschäftsführers der Klinikum-GmbH ermöglicht zu haben, dass ein Familienmitglied des ehemaligen Geschäftsführers über die Firma des Unternehmers bei der Gesundheits-Akademie der Klinikum-GmbH beschäftigt wird.

„Als Gegenleistung für diese Bereitschaft hat der Unternehmer, ohne hierfür sonstige Leistungen zu erbringen, von der Klinikum-Ingolstadt-GmbH einen Betrag in mittlerer fünfstelliger Höhe erhalten“, heißt es weiter. Dieser Betrag werde in dem Strafbefehl eingezogen und an die Klinikum-GmbH im Rahmen der Strafvollstreckung ausbezahlt. 

Die gegen den Unternehmer verhängte Freiheitsstrafe konnte laut Staatsanwaltschaft zur Bewährung ausgesetzt werden, „da der Unternehmer geständig war und die ihm zur Last gelegte Straftat eingeräumt hat, weiterhing die Initiative zur Straftat nicht von ihm, sondern vom ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum-Ingolstadt-GmbH ausging und der Unternehmer zur Mitwirkung nur bereit war, da er befürchtete, ansonsten seine Geschäftsbeziehungen zur Klinikum-Ingolstadt-GmbH zu verlieren“.

Der ehemalige Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums, Heribert Fastenmeier, hat sich bekanntlich Ende vergangenen Jahres in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen das Leben genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Anklage gegen den 63-Jährigen wegen Bestechlichkeit, Untreue und Vorteilsnahme erhoben. Fastenmeier saß wegen der gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe seit 22. April 2017 in Untersuchungshaft.

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