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Ingolstädter Klinikum-Affäre: Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen auch interne Untersuchungen der Stadtverwaltung zur Aufklärung der Vorwürfe

(ty) Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums sowie gegen den früheren Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) will die Stadtverwaltung bis auf Weiteres keine öffentlichen Auskünfte erteilen. Das wurde heute in einer Mitteilung aus dem Rathaus erklärt. Zugleich wird betont, dass in diesem Zusammenhang auch eigene, hausinterne Untersuchungen angestellt werden und dass man die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voll und vorbehaltlos unterstütze. 

Worum es bei den umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mittlerweile zwölf Beschuldigte geht, lesen Sie hier ausführlich. 

Wie die Stadtverwaltung heute bekanntgegeben hat, ist Rechtsreferent Helmut Chase von Oberbürgermeister Christian Lösel (CSU) für die Verwaltung „als Koordinator für die vorbehaltslose Aufklärung aller derzeit im Raum stehenden Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums und gegenüber dem Altoberbürgermeister“ eingesetzt worden. 

„Ohne Ansehen der Person des Altoberbürgermeisters werden die eigenen – hausinternen – Ermittlungen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voll und vorbehaltlos unterstützt und vorgenommen, um zur Aufklärung der bislang nicht bestätigten Vorwürfe beizutragen“, heißt es weiter. Auch die Geschäftsführer sowie die Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen – Klinikum Ingolstadt GmbH samt Tochtergesellschaften und Krankenhaus-Zweckverband – seien von OB Lösel „zur vollumfänglichen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und dem Rathaus aufgefordert“ worden. 

„In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft“, so wird weiter erklärt, „geben Oberbürgermeister und Stadtverwaltung keine öffentlichen Auskünfte, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu behindern oder zu beeinflussen, sondern bestmöglich zu unterstützen“. Außerdem wird von Seiten der Stadtverwaltung auf die Unschuldsvermutung verwiesen.

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