Bislang 11.477 Infektionen: 10.791 Betroffene genesen, 197 gestorben, 489 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 233,1. Die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen zwei weitere Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute mitteilte, sind zwei mit dem Virus infizierte Personen im Alter von jeweils über 70 Jahren aus den Gemeinden Pfaffenhofen und Scheyern gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Kreis auf 197. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um 58 erhöht und beträgt somit aktuell 11 477. Seit 15. Dezember gelten Änderungen bei den verschärften Corona-Regelungen (Details siehe unten).
Von den bislang insgesamt 11 477 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 10 791 als genesen – das sind 102 mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis weiter verringert und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 489 (gestern: 535). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Laut Landratsamt gibt es mittlerweile einen ersten Fall von Verdacht auf die Omikron-Variante; lesen Sie dazu: Erster Omikron-Verdachtsfall im Landkreis Pfaffenhofen
Rückblickend teilte das Landratsamt heute außerdem mit, dass sich im Kreis Pfaffenhofen zwischen dem 11. Dezember und dem 17. Dezember insgesamt 404 Corona-Infektionen bestätigt hatten. 132 dieser 404 betroffenen Personen seien bereits gegen das Corona-Virus geimpft gewesen, wie ermittelt worden sei – man spricht in diesem Fall von so genannten Impf-Durchbrüchen. "Fast alle" dieser 132 Corona-Patienten haben nach Behörden-Angaben "nur milde Symptome". Eine dieser 132 geimpften und infizierten Personen "musste aufgrund ihrer Symptomatik stationär aufgenommen werden", so eine Behörden-Sprecherin.
Insgesamt 1059 Personen aus dem Landkreis Pfaffenhofen (gestern: 1181) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt.
Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit sieben Patienten (gestern: vier), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – zwei von ihnen (gestern: einer) müssen intensiv-medizinisch betreut werden.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 233,1 (Stand: heute, 3.25 Uhr).
Im Freistaat gelten seit 24. November angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wurde flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Die "2G-plus"-Regel wurde ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle wurden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November in Bayern
Seit 4. Dezember gelten weitere deutliche Verschärfungen. Die so genannte 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr nur für die Gastronomie in geschlossenen Räumen, sondern auch für die Außen-Gastro: Zugang haben somit nur noch gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen. Gleiches gilt seit 8. Dezember für alle Geschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Strenge Kontakt-Beschränkungen gibt es für Zusammenkünfte, an denen nicht gegen Corona geimpfte Personen teilnehmen. Außerdem: Bundesliga-Spiele finden bis auf weiteres ohne Zuschauer statt. Hier die Details: Es wird noch deutlich strenger.
Zusätzliche Regeln gelten seit 15. Dezember: Wer eine "Booster"-Impfung gegen Corona erhalten hat, braucht im Freistaat künftig für Bereiche, in denen die 2G-plus-Regel gilt, keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Außerdem gilt für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen, in denen zuletzt die 2G-plus-Regelung gegriffen hatte, nur noch 2G. Der touristische Reisebus-Verkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt – hier gilt dann 3G ohne Kapazitäts-Grenze. Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht gegen Corona geimpfte und nicht von einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Zu Silvester gilt für publikumsträchtige Plätze ein Verbot von Menschen-Ansammlungen. Nachfolgend die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details zu den jüngsten Beschlüssen: Neue Corona-Regeln in Bayern bringen auch Erleichterungen für Geboosterte
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Wie berichtet, wurde ab 9. Juni das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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