Bislang 14.577 Infektionen, zahlreiche Nachmeldungen. 146 Betroffene gestorben, 1546 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 899,6. Die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 146 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf Corona getesteten Menschen bei insgesamt 14 577 liegt. Derzeit gebe es 1546 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 752). Der hohe Anstieg seit gestern wird auch mit zahlreichen Nachmeldungen erklärt. Die Zahlen galten, auch wegen der Überlastung des Gesundheitsamts, zuletzt als ungenau. Ab heute, 26. Januar, dürfen sie laut Behörde wieder als genau betrachtet werden. Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten.
Wie von unserer Zeitung umfangreich berichtet, mussten seit Mitte Januar wesentliche von der Kelheimer Behörde in Zusammenhang mit der Corona-Entwicklung vor Ort veröffentlichte Kennzahlen angesichts des massiven Infektions-Geschehens und der daraus resultierenden Überlastung des hiesigen Gesundheitsamts sowie obendrein wegen technischer Schwierigkeiten als ungenau bewertet werden. Lesen Sie dazu auch einen ausführlichen Bericht: Kelheimer Gesundheitsamt kommt mit der Arbeit nicht mehr nach.
Seit 26. Januar gelten die Zahlen laut Landratsamt wieder als genau; lesen Sie dazu: Kreis Kelheim erwartet "sprunghaften Anstieg" der Sieben-Tage-Inzidenz. Zahlreiche Nachmeldungen von bislang nicht übermittelten Daten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) führten von 25. auf 26. Januar zu einem sprunghaften Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz (539,8 auf 899,6) sowie zu einem massiven Anstieg bei der Zahl der aktiven Corona-Fälle (752 auf 1546).
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit zehn Personen (gestern: elf) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind.
Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan drei Patienten, bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist (gestern: drei).
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 899,6 (Stand: heute).
Die Impf-Zentren in Kelheim und Mainburg sind montags bis sonntags von 9.30 bis 22 Uhr geöffnet (Registrierungs-Schluss ist jeweils um 21.30 Uhr); eine Termin-Vereinbarung ist nicht erforderlich. Für Nachfragen sind die Impf-Zentren unter (0 94 41) 2 07 - 69 40 erreichbar.
Wenngleich die Corona-Zahlen angesichts der Omikron-Variante zuletzt immer neue Höchststände erreichten, hat das bayerische Kabinett am 25. Januar Lockerungen der im Freistaat geltenden Regelungen beschlossen. Bei Veranstaltungen und Einrichtungen darf die Kapazität künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Und die Zeit der "Geisterspiele" ist vorbei: Künftig sind bei überregionalen Sport-Veranstaltungen bis zu 10 000 Zuschauer erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits außer Vollzug gesetzte 2G-Regel für Laden-Geschäfte wird aufgehoben. Für Prüfungen, Meister-Kurse und Fahrschulen gilt künftig 3G. Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, reicht künftig mitunter ein negativer Antigen-Test. Die Regeln zum "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben vorerst ausgesetzt. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Erleichterungen gelten ab 27. Januar
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Seit 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie außerdem montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
Lesen Sie auch:
Kreis Kelheim erwartet "sprunghaften Anstieg" der Sieben-Tage-Inzidenz
Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Erleichterungen gelten ab 27. Januar
Wer gilt als geimpft, genesen, geboostert? Diese Corona-Regeln gelten im Freistaat
2G-Regel für Einzelhandels-Geschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt
Corona: Diese Regelungen gelten jetzt in Bayern für Quarantäne und Isolation
Corona: Das Kelheimer Gesundheitsamt kommt mit der Arbeit nicht mehr nach
Corona-Regelungen für Bayern: Kleine Änderungen, kein "2G plus" in der Gastro
Besuch in Kelheim: Minister zum Stand bei Corona-Impfungen für Kinder
Kreis Kelheim: Corona-Impfungen für Kinder künftig an drei Tagen pro Woche
Corona-Impf-Busse im Kreis Kelheim unterwegs: Alle Termine im Überblick
Diese neuen Kontakt-Beschränkungen gelten ab dem 28. Dezember in Bayern
Corona: Kreis Kelheim bietet Kinder-Impf-Tage in beiden Impf-Zentren