Bislang 20.784 Infektionen, 148 Betroffene gestorben, derzeit 3861 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 2169,5. Die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 148 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf Corona getesteten Menschen bei insgesamt 20 784 liegt: Das sind 1010 mehr als am Freitag gemeldet. Derzeit gebe es 3861 aktive Corona-Fälle im Landkreis (Freitag: 2831). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden kann das Landratsamt "aufgrund technischer Probleme" bis auf weiteres nicht liefern. Wir fassen die Corona-Lage im Landkreis nachfolgend zusammen. Seit 9. Februar gelten deutliche Corona-Lockerungen in Bayern (siehe unten).
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit neun Personen (Freitag: sechs) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind.
Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan drei Patienten, bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist (Freitag: sechs).
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 2169,5 (Stand: heute).
Die obige Tabelle zeigt die jüngsten offiziellen Infos aus dem Landratsamt zu den verabreichten Corona-Impfungen im Kreis Kelheim. Dazu einige Anmerkungen: Das Impf-Zentrum in Mainburg war von Ende September 2021 bis 20. November 2021 geschlossen. Bis vor kurzem reichte eine Impfstoff-Dosis von "Johnson & Johnson" aus, um einen vollständigen Impfschutz zu erlangen. Mittlerweile benötigt jede Person, die erstmalig mit "Johnson & Johnson" geimpft wurde, eine zweite Impfung. Das bedeutet laut Landratsamt für die Auflistung der Zahlen bei den Impf-Zentren und mobilen Teams: "Johnson&Johnson-Impfungen werden korrekterweise als Erst-Impfungen dargestellt." Die von Hausärzten verabreichten "Johnson & Johnson"-Impfungen werden laut Landratsamt dagegen nach wie vor als Zweit-Impfungen gelistet. Auf diese Darstellung habe die Behörde keinen Einfluss, heißt es dazu: "Die Daten werden uns vom bayerischen Gesundheits-Ministerium zur Verfügung gestellt."
Die Impf-Zentren in Kelheim und Mainburg sind montags bis sonntags von 9.30 bis 22 Uhr geöffnet (Registrierungs-Schluss ist jeweils um 21.30 Uhr); eine Termin-Vereinbarung ist nicht erforderlich. Für Nachfragen sind die Impf-Zentren unter (0 94 41) 2 07 - 69 40 erreichbar. Vorläufig freitags, samstags und sonntags finden Corona-Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren in den Impf-Zentren des Landkreises in Kelheim und Mainburg statt.
Wie von unserer Zeitung umfangreich berichtet, mussten seit Mitte Januar wesentliche von der Kelheimer Behörde in Zusammenhang mit der Corona-Entwicklung vor Ort veröffentlichte Kennzahlen angesichts des massiven Infektions-Geschehens und der daraus resultierenden Überlastung des hiesigen Gesundheitsamts sowie obendrein wegen technischer Schwierigkeiten als ungenau bewertet werden. Lesen Sie dazu auch einen ausführlichen Bericht: Kelheimer Gesundheitsamt kommt mit der Arbeit nicht mehr nach.
Seit 26. Januar gelten die Zahlen laut Landratsamt wieder als genau; lesen Sie dazu: Kreis Kelheim erwartet "sprunghaften Anstieg" der Sieben-Tage-Inzidenz. Zahlreiche Nachmeldungen von bislang nicht übermittelten Daten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) führten von 25. auf 26. Januar zu einem sprunghaften Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz von 539,8 auf 899,6 sowie zu einem massiven Anstieg bei der Zahl der aktiven Corona-Fälle von 752 auf 1546.
Am 11. Februar erklärte das Landratsamt: "Aufgrund technischer Probleme mit dem Melde- und Übertragungs-System der Fallzahlen kann bis auf weiteres die Zuweisung der aktiven Fälle zu den jeweiligen Städten und Gemeinden nicht erfolgen. Bis zur Behebung der Störung können wir unsere tabellarische Aufstellung leider nicht darstellen. Die Veröffentlichung aller sonstiger Daten ist hiervon nicht betroffen. Es wird mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Wir bitten um Verständnis."
Wenngleich die Corona-Zahlen angesichts der Omikron-Variante zuletzt immer neue Höchststände erreichten, hat das bayerische Kabinett am 25. Januar Lockerungen der im Freistaat geltenden Regelungen beschlossen. Bei Veranstaltungen und Einrichtungen darf die Kapazität künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Und die Zeit der "Geisterspiele" ist vorbei: Künftig sind bei überregionalen Sport-Veranstaltungen bis zu 10 000 Zuschauer erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits außer Vollzug gesetzte 2G-Regel für Laden-Geschäfte wird aufgehoben. Für Prüfungen, Meister-Kurse und Fahrschulen gilt künftig 3G. Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, reicht künftig mitunter ein negativer Antigen-Test. Die Regeln zum "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben vorerst ausgesetzt. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Erleichterungen gelten ab 27. Januar
Im Freistaat traten ab 9. Februar weitere massive Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. Der bayerische Ministerrat beschloss unter anderem deutliche Kapazitäts-Erhöhungen bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie für Kinos, Messen und Seilbahnen. Für Bäder, Thermen und Saunen gilt künftig nicht mehr "2G plus", sondern die 2G-Regel. Für körpernahe Dienstleistungen, die bislang unter die 2G-Regelung fielen, gilt fortan 3G. Außerdem wurde die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Beschlossen wurde in dieser Kabinett-Sitzung ferner, dass die staatlichen Corona-Impf-Zentren im Freistaat mindestens bis zum Ende des Jahres bestehen bleiben. Hier die Details zu den Beschlüssen: Diese deutlichen Corona-Lockerungen greifen im Freistaat ab 9. Februar
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Seit 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie außerdem montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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