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Die Top-Ten unserer Leserinnen und Leser: Diese zehn Beiträge waren in der abgelaufenen Woche besonders gefragt

(ty) Wir haben für Sie die zehn Beiträge zusammengestellt, die in der abgelaufenen Woche unsere Leserinnen und Leser besonders interessiert haben. Hier die Top-Ten für Sie noch einmal ganz bequem zum Nachlesen. Sie gelangen zum jeweiligen Beitrag, indem sie einfach auf den blauen Überschriften-Link klicken.

 

Kein Wort des Bedauerns

(zel) Strafrechtlich gesehen ist die Aufarbeitung des tödlichen Bootsunglücks von Geisenfeld, das an Silvester vergangenen Jahres zwei Menschenleben gefordert hat, vorerst abgeschlossen. Vermutlich wird das letzte Wort aber noch nicht gesprochen sein, denn der Verteidiger von Siegmund B. hat bereits angekündigt, gegen das Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen in Berufung zu gehen. Der Richter befand den 69-jährigen Eigentümer von Boot und Weiher jedenfalls für schuldig – und begründete das umfangreich. Siegmund B. aus der Gemeinde Geisenfeld wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 140 Euro (19 600 Euro) verurteilt. Damit fiel das Urteil sogar noch deutlicher aus, als vom Staatsanwalt gefordert, der auf 160 Tagessätze zu je 100 Euro (16 000 Euro) plädiert hatte. Siegmund B. brachte während des gesamten Prozesses kein Wort des Bedauerns über seine Lippen.

Der heute 69-Jährige hatte auf seinem Teichgut bei Geisenfeld eine private Entenjagd veranstaltet, die zwei Menschen das Leben kosten sollte. Das Boot legte gegen 13.45 Uhr ab – und sank kurz darauf. Die beiden damals 27 und 53 Jahre alten Frauen an Bord sowie der Bootsführer konnten sich ans Ufer retten. Ein 70-jähriger Jäger wurde vom zur Hilfe geeilten Teichgut-Besitzer mit Hilfe eines zweiten Boots, das allerdings erst geholt werden musste, aus dem Weiher gezogen und an Land gebracht, nach der Reanimation in eine Klinik geflogen, schwebte tagelang in Lebensgefahr und starb schließlich. Die Leiche des nach dem Unglück vermissten 33-jährigen Jägers wurde Tage später im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion von Polizeitauchern entdeckt und geborgen. Sein toter Körper lag 20 Meter vom Ufer entfernt in 1,70 Metern Tiefe, wie der Taucheinsatzleiter berichtete. Das Boot, das ebenfalls geborgen wurde, war in 57 Meter Entfernung zum Ufer untergegangen, nur noch ein Teil ragte aus dem Wasser.

 

Ein Jahr auf Bewährung

(ty) Ein mildes Urteil hatte sich bereits angekündigt. Bernd W., der Todesfahrer von Rohrbach, kommt mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Das hat das Schöffengericht in Neuburg entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und zwei Monate plädiert, Verteidiger Martin Kämpf für eine Geldstrafe. „Ein komisches Gefühl“ bleibt der Vorsitzenden Richterin zwar, aber es blieben eben Zweifel, ob der Angeklagte den Schlag, den er bei dem Unfall vernommen hatte, als eine Kollision mit einem Menschen hätte erkennen müssen. Oder ob dessen Version mit dem angefahrenen Baustellenschild glaubhaft ist. So endete ein Aufsehen erregender Fall, bei dem es immerhin um ein Menschenleben ging, mit einem vergleichsweise milden Urteil für fahrlässige Tötung und Unfallflucht. 

 

Das große Schweigen des Jens Machold

(zel) Beim Markt Wolnzach ist das Ingolstädter Finanzamt vorstellig geworden. Wie vom Pfaffenhofener Landratsamt bestätigt wurde, hat in Wolnzach eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung stattgefunden. Und zwar mit handfestem Ergebnis: Denn offenbar war nicht alles korrekt verbucht worden, weshalb nun der Vorsteuer-Abzug der Gemeinde berichtigt werden musste – auf gut Deutsch: Es geht um eine Nachzahlung. Ob hier geschludert wurde oder gar getrickst oder ob man in Wolnzach einfach eine andere Sichtweise vertrat als die Finanzbehörde, bleibt vorerst unklar. Der Wolnzacher Bürgermeister Jens Machold (CSU),will nämlich seit Wochen keinerlei Fragen unserer Zeitung zu diesem Thema beantworten.

Auch auf mehrfache Anfrage unserer Redaktion hin schweigt sich Machold nach wie vor eisern zum Thema aus. Er gab anfangs den Unwissenden, reagierte auf einen schriftlichen Fragenkatalog überhaupt nicht und kündigte zuletzt dann doch noch Antworten an, die er aber bis dato erneut schuldig geblieben ist. Offenbar ist dem Rathauschef das Thema derart unangenehm, dass er den Anspruch der Presse auf Auskunft ignoriert, sich damit angreifbar macht und zudem nachhaltig den Eindruck zementiert, dass er von Transparenz nicht sonderlich viel hält.

  

Tödlicher Virus in der Tierherberge

(ty) Die Tierherberge Pfaffenhofen bleibt voraussichtlich zwei Wochen für Besucher geschlossen. Das teilte der Tierschutzverein mit. Grund dafür sind, wie berichtet, mehrere Todesfälle bei Kaninchen in den vergangenen Tagen. Inzwischen steht auch die Ursache fest. Den Angaben zufolge handelt es sich um den RHD-Virus. Dieser Virus sei für Kaninchen tödlich, so ein Sprecher des Tierheims. Betont wird allerdings auch, dass von dem Virus ausschließlich Kaninchen gefährdet seien, also weder andere Tiere noch Menschen.

 

Wer kennt diesen Einbrecher?

(ty) Nach dem Einbruch vom 24. November in die Büroräume des Euro-Rasthofs in Schweitenkirchen wendet sich die Pfaffenhofener Polizei nun mit Bildern vom Täter aus einer Überwachungskamera an die Öffentlichkeit und hofft auf Hinweise zur Identität des Mannes. Am besagten Montag um 0.30 Uhr früh gelangte der Mann auf noch unbekannte Weise in den ersten Stock des Euro-Rasthofs in Schweitenkirchen, wo sich die Büroräume befinden. In dem Bürotrakt hebelte er zwei Türen auf und gelangte so auch in den Besitz des Tresorschlüssels. Als er jedoch geraden den Tresor aufsperren wollte, kam eine Angestellte in den Raum. Der aufgeschreckte Täter rannte daraufhin an der Frau vorbei und flüchtete in unbekannte Richtung. Eine sofortige Nahbereichsfahndung mit mehreren Streifenfahrzeugen verlief erfolglos. Der von dem unbekannten Eindringling angerichtete Sachschaden wurde auf rund 2000 Euro beziffert; Beute machte der Einbrecher nicht.

 

Der Porno-Dreh, den es nie gab

(ty) Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte die Polizei in Freising. Gegen 21.30 Uhr wurden die Gesetzeshüter in eine Wohnung in Lerchenfeld gerufen. Ein Werkzeugmacher war nämlich der Meinung, in seiner Wohnung befänden sich Leute, die dort einen obszönen Film drehen. Die Beamten konnten in dem Haus jedoch niemanden feststellen. Der 46-jährige Wohnungsinhaber konnte dennoch nur schwer davon überzeugt werden, dass wirklich niemand bei ihm zu Hause ist. Nach Angaben der Polizei stand der Mann augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel. Er bildete sich jedenfalls Unbekannte mit Taschenlampen ein und glaubte zudem, Menschen zu sehen, die in einem Blumenstock sitzen. 

 

Deutschlands Beste!

(ty) Sie sind die besten Auszubildenden Deutschlands in ihren Berufen: Bürokauffrau Hanna Suchanek (21) aus Jetzendorf und Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Sebastian Appel (19) aus Wolnzach. Beide gehören zu den 232 besten Lehrlingen des Jahres, die in Berlin von Eric Schweitzer, dem Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), sowie von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) ausgezeichnet wurden.

 

"Dann müssen Sie nach München in ein Hochhaus ziehen"

(zel) Wenn fast schon missionarischer Naturschutz-Eifer auf die pragmatischen Befindlichkeiten von Otto Normalbürger trifft, dann kracht es mitunter. Dann prallen die Interessen nicht selten wie Fronten aufeinander, scheinbar unversöhnlich und hochemotional. Dann bekommt man manchmal geradezu den Eindruck, als würde von einem einzigen Tümpel das Heil der Welt abhängen, zumindest aber das des Landkreises. Wie jetzt in Gotteshofen bei einem Ortstermin deutlich wurde. Ihren Höhepunkt erreichte die Empörung der Bürger, die nicht weniger als eine schreckliche Mückenplage befürchten, als die Vertreterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt ihnen kurzerhand erklärte: „Dann müssen Sie nach München in ein Hochhaus ziehen.“

 

Schleuderfahrt mit tödlichem Ende

(ty) Zwei Tote forderte ein schrecklicher Verkehrsunfall auf der Staatsstraße zwischen Brunnen und Pobenhausen auf Höhe von Hönighausen. Ein  20-jähriger BMW-Fahrer aus Schrobenhausen fuhr auf der Staatsstraße 2044 in Richtung Pobenhausen, als er auf Höhe Hönighausen aus bislang unbekannter Ursache nach rechts ins Bankett geriet. Beim Versuch des Gegenlenkens kam er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern.

Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein 28-Jähriger aus Karlskron mit seinem Nissan entgegen. Auf dem Beifahrersitz saß seine 49-jährige Mutter. Der schleudernde Pkw des Schrobenhauseners erfasste den Nissan im Bereich der Fahrerseite, wodurch dieser ebenfalls ins Schleudern geriet. Der Nissan schleuderte quer zur Fahrtrichtung auf die Gegenfahrbahn. In diesem Moment kam ein aus Richtung Brunnen ein 30-Jähriger aus dem Landkreis Aichach mit einem Audi. Der Fahrer fuhr dem schleudernden Nissan offenbar ohne die Möglichkeit auszuweichen in die Fahrerseite. Der Nissan überschlug sich daraufhin und kam auf dem Dach zum Liegen.

 

Überirdisch

(zel) Mancher, der besonders neugierig und weltraum-affin ist, würde gerne mal zum Mond fliegen. In der Regel wünscht man aber eher unliebsame Zeitgenossen dorthin, die man – der Redewendung zufolge – am liebsten auf den Erdtrabanten schießen möchte. Wo es denn in Richtung Mond geht, das kann man jetzt in Pfaffenhofen mit Hilfe des neuen Fußgänger-Wegweiser-Systems erfahren.  Denn eine der 14 neuen Stelen, wir finden die besagte an der Ilm, liefert die entsprechenden Informationen ganz bürgerfreundlich: Links geht’s zur Kreuzkirche, 150 Meter. Nach rechts sind es 700 Meter zum Volksfestplatz. Und nach oben, zum Mond, sind es 384 000 000 Meter, wie uns erklärt wird.

Wie es der kuriose Hinweis zum Mond übrigens auf die Info-Stele geschafft hat, dazu gibt es zwei mögliche Erklärungen, die derzeit kursieren. Die eine, eher banal, besagt: Man fand es einfach witzig – und zudem hat dieser Hinweis ja tatsächlich auch einen pädagogischen Effekt. Denn wer weiß schon aus dem Stand, wie groß die Entfernung der Erde zum Mond ist.

Das zweite Gerücht, das die Runde macht, ist etwas witziger. Angeblich hat sich jemand in der Entwurfs-Phase diesen eigentlich eben nicht vorgesehenen Spaß erlaubt – und weil die entscheidenden Verantwortlichen dann bei der Endabnahme der geplanten Beschriftungen gar nicht mehr so genau hingeschaut haben, ist der überirdische Hinweis schlicht durchgerutscht. Sollte das stimmen, dann bleibt zu hoffen, dass man die Verantwortlichen nun nicht auf den Mond schießt. Und falls doch, dann wüsste man zumindest, wo's lang geht.


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