Marco Woedl, der gekündigte Chef der Pfaffenhofener Ilmtalklinik, wehrt sich gegen "nachweislich falsche" Behauptung der Liberalen: Das Ingolstädter Landgericht hat auf Betreiben seiner Anwälte hin eine einstweilige Verfügung gegen die Kreis-FDP um ihren Vorsitzenden Josef Postel erlassen – zudem drohen Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen wegen Rufschädigung. Für die gegen Woedl ausgesprochene fristlose Kündigung gibt es indes noch keine Begründung, wie es heißt.
Von Tobias Zell
Sie ist bemerkenswert bissig, spitzt zu und poltert. Die FDP im Kreis Pfaffenhofen setzt wahrlich nicht auf die leisen Töne. Erst kürzlich opferten die Liberalen im Kreisausschuss sogar zwei Anträge, die daraufhin nicht im Kreistag behandelt werden konnten, um Landrat Martin Wolf (CSU) Tricksereien und Manipulation vorzuwerfen, drohten ihm gar mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Landtagsabgeordnete Karl Straub (CSU) attestierte der FDP kürzlich, dass nur sie sich nicht an einem ansonsten fairen Wahlkampf im Landkreis beteilige, sondern sich an den Rand stellen wolle. Jetzt allerdings hat das Wahlkampf-Gebaren der Liberalen um deren Kreisvorsitzenden Josef Postel handfeste Konsequenzen. Die Anwälte des früheren Geschäftsführers der Ilmtalklinik, Marco Woedl, haben beim Ingolstädter Landgericht per Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen die FDP erwirkt und damit gezeigt: Es gibt Grenzen.
Es geht um eine Postwurfsendung des FDP-Kreisverbands. Die ging an über 30 000 Haushalte, wie Anwalt Norbert H. Müller von der Bochumer Kanzlei Klostermann, Schmidt, Monstadt und Eisbrecher im Gespräch mit unserer Zeitung bestätigt. In diesem Flyer schreibt die FDP von einer „skandalösen“ Abfindungs-Klausel im Arbeitsvertrag von Woedl. Und genau das wollen die Anwälte des früheren Klinik-Chefs nicht durchgehen lassen. Denn weil es eine solche Klausel gar nicht gebe, sei diese Behauptung nicht nur „unhaltbar“, sondern „nachweislich falsch“, so Rechtsanwalt Müller.
Marco Woedl, ehemaliger Geschäftsführer der Pfaffenhofener Ilmtalklinik.
Woedls Rechtsbeistand hat deshalb reagiert und den FDP-Kreisvorsitzenden Josef Postel, der im Impressum des Flugblatts genannt ist, schriftlich aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sprich: Schwarz auf weiß zu versichern, dass die Behauptung von der angeblich skandalösen Abfindungs-Klausel nicht wiederholt wird. Bei Zuwiderhandlung sah die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 000 Euro vor.
"Ohne weitere Ankündigung"
Daraufhin passierte – nichts. Denn Postel ließ die Frist, die ihm die von Woedl beauftragte Kanzlei gesetzt hatte, verstreichen, wie Müller berichtet. Deshalb wurde dieser Tage nun Realität, was in dem ersten Schreiben bereits unmissverständlich angedroht worden war: „Für den Fall der Nichtunterzeichnung werden wir ohne weitere Ankündigung gerichtlich eine Unterlassungserklärung erwirken.“
Die FDP habe, erklärte Müller heute, „mit ihren Behauptungen, die nachweislich unrichtig sind, den ersten Stein geworfen und versucht, aus dieser Angelegenheit parteipolitisches Kapital zu schlagen“. Jedenfalls fackelten Woedls Anwälte nun nicht mehr lange, sondern beantragten beim Ingolstädter Landgericht eine einstweilige Verfügung, und zwar im so genannten Eilverfahren. Mit Erfolg.
„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat am Montag einen entsprechenden Beschluss erlassen“, bestätigt Müller. Seinen Worten zufolge beinhaltet dieser Beschluss , dass die Behauptung von der angeblichen Klausel in Woedls Vertrag nicht mehr wiederholt werden darf. Bei Zuwiderhandlung droht demnach ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder – wenn dieses nicht entrichtet werden kann – Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Vertrag nicht gekannt, aber getönt
FDP-Kreischef Postel wollte sich am heutigen Mittwochnachmittag auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu der Angelegenheit äußern. Er könne dazu noch nichts sagen, weil er den Gerichtsbeschluss, sprich: die einstweilige Verfügung, noch nicht gesehen habe. In einer Zeitung wird er indes heute mit den Worten zitiert, die FDP habe die besagte Formulierung aber ohnehin nicht mehr wiederholt – schließlich habe man keinen Einblick in die Vertragsinhalte.
Das wiederum sorgt in der Bochumer Anwaltskanzlei für Verwunderung. Denn Themen wie der Vertrag eines Klinik-Geschäftsführers würden doch in den entsprechenden Landkreis-Gremien behandelt, so Müller – und in diesen Gremien sei auch die FDP vertreten. Postel hätte also die Möglichkeit gehabt, sich über die Inhalte des Vertrags zu informieren.
Bemerkenswert ist freilich auch, dass die Liberalen einerseits in einem Flugblatt von einer „skandalösen“ Abfindungs-Klausel berichten und FDP-Kreischef Postel nun betont, man kenne den Vertrag gar nicht.
In dem genannten Medienbericht lässt Postel aber keine Zweifel daran, dass der FDP eine hohe Abfindung für den entlassenen Woedl ganz generell widerstrebt. „Wir stufen die hier im Raum stehende Zahlung von etwa 400 000 Euro, über die immer wieder öffentlich diskutiert wurde, nach wie vor als skandalös ein“, wird Postel zitiert. Auch in diesem Punkt widerspricht indes Rechtsanwalt Müller. Über konkrete Summen sei bislang gar nicht gesprochen worden, sagt er.
Wirksamkeit der Kündigung?
Müller bestätigt auch, dass in Zusammenhang mit Woedls Kündigung eine Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht wurde. Dabei geht es um die Frage nach der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung, die dem Geschäftsführer der Ilmtalklinik ausgesprochen worden war. Bislang habe die Gegenseite noch keinerlei Begründung für diese fristlose Kündigung genannt.
Zurück zur Kreis-FDP. Der könnte derweil noch weiterer Ärger blühen. Denn wie Anwalt Müller gegenüber unserer Zeitung erklärte, sei wohl davon auszugehen, dass nach der einstweiligen Verfügung nun auch der zweiten Schritt folge. Es spreche im Moment einiges dafür, dass Marco Woedl gegenüber den Liberalen um ihren Kreisvorsitzenden Josef Postel Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen stellen werde. Wegen Rufschädigung, wie Müller erklärte.
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