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"Bis die juristische Frage endgültig geklärt ist, können die Pfaffenhofener weiterhin ihre Stimmzettel per Post oder im Rathaus einreichen", heißt es zu den beiden Bürgerbegehren.

(ty) Nachdem, wie gestern ausführlich berichtet, das Verwaltungsgericht München durch eine einstweilige Anordnung das vom Stadtrat initiierte Ratsbegehren zum geplanten neuen Gewerbe- und Industrie-Gebiet "Kuglhof II" vorläufig gestoppt hat, äußert sich jetzt auch die Stadtverwaltung zu dieser Entscheidung. Man habe gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) eine Beschwerde an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erhoben, heißt es aus dem Rathaus. Außerdem wird erklärt: "Bis die juristische Frage endgültig geklärt ist, können die Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofener weiterhin ihre Stimmzettel per Post oder im Rathaus einreichen."

Für den 2. April waren bekanntlich zwei Bürgerentscheide zu "Kuglhof II" angesetzt worden. Einer war vom Stadtrat mit dem besagten Ratsbegehren initiiert worden, der andere von einer Interessen-Gemeinschaft. "Die Bürgerinnen und Bürger haben dafür nach der städtischen Bürgerbegehrens-Satzung bereits die Abstimmungs-Unterlagen per Post erhalten", erklärt die Stadtverwaltung. Die Stadt Pfaffenhofen und die Befürworter des rund 38 Hektar großen Gewerbe- und Industrie-Gebiets "Kuglhof II", das vor den Toren der Kreisstadt geplant ist, haben nun einen empfindlichen Rückschlag erlitten. 

Die Interessen-Gemeinschaft aus Bund Naturschutz (BN), ÖDP und der örtlichen Wähler-Gruppe "Gemeinsam für Gemeinwohl" (GfG) wendet sich bekanntlich gegen den "Flächenfraß" und will das Vorhaben "Kuglhof II" verhindern. Sie hatte sich per Antrag ans Verwaltungsgericht München gewendet, um das vom Stadtrat beschlossene Ratsbegehren mit dem Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung" zu stoppen.

Und wie die Interessen-Gemeinschaft gestern selbst bekannt gegeben hat, wurde vom Verwaltungsgericht nun der Kreisstadt per einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, dieses Ratsbegehren weiter zu betreiben. "Grund dafür ist die Erwähnung der Südumgehung in Überschrift und Fragestellung des Ratsbegehrens", fasste die Stadtverwaltung heute in einer Presse-Mitteilung zusammen und stellte zugleich klar: Man habe "gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts umgehend Beschwerde an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben". 

Das Verwaltungsgericht fasste – wie berichtet – folgenden Beschluss: "Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, das Ratsbegehren 'Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung' mit der Fragestellung 'Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt' weiter zu betreiben." Einen ausführlichen Bericht zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts sowie zur Erklärung lesen Sie hier: Ratsbegehren zu "Kuglhof II" ist vom Verwaltungsgericht vorerst gestoppt

Soll in Pfaffenhofen ein neues Gewerbe- und Industrie-Gebiet mit einer Größe von knapp 38 Hektar entstehen? Darüber sollen nach bisherigem Stand die Bürger am 2. April dieses Jahres abstimmen. Der Stadtrat hatte die Weichen für zwei Bürgerentscheide gestellt und den genannten Termin dafür festgelegt. Das Gremium selbst genehmigte sich ein Ratsbegehren mit dem Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung" und reagierte damit auch auf den Widerstand der Interessen-Gemeinschaft. Auf diesen Ratsentscheid, über den in einem der beiden Bürgerscheide abgestimmt werden soll, bezog sich nun der Beschluss des Verwaltungsgerichts. 

Außerdem war vom Stadtrat das von der Interessen-Gemeinschaft aus BN, ÖDP und GfG initiierte Bürgerbegehren "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II" für zulässig erklärt worden. Für nicht zulässig befunden worden war dagegen vom Stadtrat das zweite Bürgerbegehren der Interessen-Gemeinschaft: "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst." Die Fragestellung dazu lautete: "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassen-Führung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23. Oktober 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungs-Gebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?" 

Das Ratsgremium folgte damals den umfangreichen Ausführungen der Stadtverwaltung, wonach dieses Bürgerbegehren "wegen seiner fehlerhaften – eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden – Begründung" unzulässig sei. Dazu wurde unter anderem dargelegt, dass sich die Fragestellung auf die "Ortsumgehung Pfaffenhofen" beziehe, die als Staatsstraße 2045 in den ausschließlichen Zuständigkeits-Bereich des Freistaats Bayern falle.

Dagegen vertrat man von städtischer Seite selbstbewusst die Auffassung, dass beim Ratsbegehren sehr wohl ein Bezug zur Südumgehung hergestellt werden dürfe – wie sich dann auch in der Fragestellung für den daraus resultierenden Bürgerentscheid niederschlug: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbe-Gebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?" Unter anderem das könnte nun das Ratsbegehren ausbremsen.

Der Gemeinde sei es versagt, durch eine irreführende Fragestellung möglicherweise das Abstimmungs-Ergebnis zu verfälschen, erklärte das Verwaltungsgericht. Die sowohl in der Überschrift als auch in der Fragestellung des Ratsbegehrens enthaltene Bezugnahme auf die "Südumgehung" stellt nach Auffassung des Gerichts eine Formulierung dar, durch welche die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt werden und damit auch die Erfolgsaussichten des anderen Bürgerbegehrens geschmälert werden dürften.

Mit der Aufnahme der Begriffe "Südumgehung" beziehungsweise "Pfaffenhofener Südumgehung" sowohl in Überschrift als auch Fragestellung sowie der engen sprachlichen Verknüpfung ("mit") dieser Begriffe mit dem geplanten Gewerbepark beziehungsweise Gewerbe-Gebiet dürfte aus Sicht des Gerichts der geplanten Umgehungsstraße eine Bedeutung und ein Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbe-Gebiet zugemessen werden, der ihr tatsächlich nicht zukomme.

"Sowohl mit der Überschrift als auch der Fragestellung" wird aus Sicht des Verwaltungsgerichts "der Eindruck vermittelt, dass es sich bei der Südumgehung um einen wesentlichen Projektteil des 'Gewerbeparks' handelt und der Abstimmende, wenn er sich für die 'Südumgehung' aussprechen möchte, auch zugleich für den 'Gewerbepark' stimmen muss". Ferner stellt das Gericht klar, dass Planung und Bau der Ortsumgehung durch den Freistaat erfolgen – unabhängig davon, ob die Stadt den Bebauungsplan für "Kuglhof II" weiterverfolgt oder nicht.

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