Dämpfer für Stadt, Stadtrat und alle Befürworter des vor den Toren von Pfaffenhofen geplanten 38 Hektar großen Gewerbe- und Industrie-Gebiets.
(ty) Die Stadt Pfaffenhofen und die Befürworter des rund 38 Hektar großen Gewerbe- und Industrie-Gebiets "Kuglhof II", das vor den Toren der Kreisstadt geplant ist, haben einen empfindlichen Rückschlag erlitten. Eine Interessen-Gemeinschaft aus Bund Naturschutz (BN), ÖDP und der örtlichen Wähler-Gruppe "Gemeinsam für Gemeinwohl" (GfG) wendet sich bekanntlich gegen den "Flächenfraß" und will das Vorhaben verhindern. Sie hatte sich per Antrag an das Verwaltungsgericht in München gewendet, um das vom Stadtrat beschlossene Ratsbegehren mit dem Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung" zu stoppen. Und wie sie heute selbst bekannt gegeben hat, wurde von diesem Gericht nun der Kreisstadt per einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, dieses Ratsbegehren weiter zu betreiben.
Das Verwaltungsgericht in München fasste diesbezüglich folgenden Beschluss: "Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, das Ratsbegehren 'Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung' mit der Fragestellung 'Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt' weiter zu betreiben." Der rund 20-seitige Beschluss des Verwaltungsgerichts München wurde unserer Redaktion von der Interessen-Gemeinschaft "Stopp den Flächenfraß am Kuglhof" am heutigen Donnerstag übermittelt.
Zur Einordnung dieser Gerichts-Entscheidung: "Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können." Auch das geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor. Gemessen an den Anforderungen "haben die Antragsteller sowohl den Anordnungsgrund als auch den Anordnungsanspruch auf vorläufige Nichtdurchführung des auf dem Ratsbegehren beruhenden Bürgerentscheids glaubhaft gemacht".
Dabei ist nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichts "auch die jedenfalls teilweise Vorwegnahme der Hauptsachen-Entscheidung gerechtfertigt, da ein Obsiegen der Antragsteller in der Hauptsache nach summarischer Prüfung hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die im Falle einer Durchführung des Bürgerentscheids des Ratsbegehrens in der beschlossenen Form zu erwartenden Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheit der Bürger und damit verbundene Schmälerung der Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens nachträglich nicht mehr effektiv beseitigt werden könnten".
Zur Sache selbst heißt es unter anderem: "Mit der konkreten Formulierung des Ratsbegehrens dürfte hier in einer dem Gebot der Sachlichkeit und Ausgewogenheit beziehungsweise den Anforderungen an einen fairen Verfahrens-Ablauf widersprechenden Weise auf die Abstimmungsfreiheit eingewirkt werden."
Die Interessen-Gemeinschaft hatte in ihrem Antrag ans Verwaltungsgericht – auch dieser liegt unserer Redaktion vor – zu dem Ratsbegehren mit dem Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung" unter anderem erklärt: "Den Bürgern wird mit der Überschrift suggeriert, dass sie durch eine positive Stimmabgabe das Klima schützen können und die Planung der Südumgehung beeinflussen können. Dies ist jedoch nicht der Fall und führt die Bürger in die Irre."
Weiter hieß es: "Den Bürgern wird zudem suggeriert, dass sie durch ein 'Ja' die Umgehungsstraße, die jedoch nicht im Wirkungskreis der Antrags-Gegnerin liegt, beeinflussen können. Dies ist falsch, da die Planungshoheit ausschließlich beim Freistaat Bayern liegt." Fazit der Interessen-Gemeinschaft: "Das Ratsbegehren ist unbestimmt, führt die Bürger in die Irre, verstößt gegen das Koppelungs-Verbot und ist daher unzulässig."
Soll in Pfaffenhofen ein neues Gewerbe- und Industrie-Gebiet mit einer Größe von knapp 38 Hektar entstehen? Darüber sollen nach bisherigem Stand die Bürger am 2. April dieses Jahres abstimmen. Der Stadtrat hatte bekanntlich die Weichen für zwei Bürgerentscheide gestellt und den genannten Termin dafür festgelegt. Das Gremium selbst genehmigte sich das nun angegriffene Ratsbegehren mit dem Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung" und reagierte damit auch auf den Widerstand der Interessen-Gemeinschaft.
Auf diesen Ratsentscheid, über den in einem der beiden Bürgerscheide abgestimmt werden soll, bezieht sich nun der Beschluss des Verwaltungsgerichts. Außerdem war das vom Stadtrat von der Interessen-Gemeinschaft aus BN, ÖDP und GfG initiierte Bürgerbegehren "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II" für zulässig erklärt worden.
Für nicht zulässig befunden worden war dagegen vom Stadtrat das zweite Bürgerbegehren der Interessen-Gemeinschaft: "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst." Die Fragestellung dazu lautete: "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassen-Führung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23. Oktober 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungs-Gebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?"
Das Ratsgremium folgte damals den umfangreichen Ausführungen der Stadtverwaltung, wonach dieses Bürgerbegehren "wegen seiner fehlerhaften – eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden – Begründung" unzulässig sei. Dazu wurde unter anderem dargelegt, dass sich die Fragestellung auf die "Ortsumgehung Pfaffenhofen" beziehe, die als Staatsstraße 2045 in den ausschließlichen Zuständigkeits-Bereich des Freistaats Bayern falle.
Dagegen vertrat man von städtischer Seite selbstbewusst die Auffassung, dass beim Ratsbegehren sehr wohl ein Bezug zur Südumgehung hergestellt werden dürfe – wie sich dann auch in der Fragestellung für den daraus resultierenden Bürgerentscheid niederschlug. "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbe-Gebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?" Unter anderem das könnte nun das Ratsbegehren ausbremsen.
Der Gemeinde sei es versagt, durch eine irreführende Fragestellung möglicherweise das Abstimmungs-Ergebnis zu verfälschen, so das Verwaltungsgericht. Die sowohl in der Überschrift als auch in der Fragestellung des Ratsbegehrens enthaltene Bezugnahme auf die "Südumgehung" stellt nach Auffassung des Gerichts eine Formulierung dar, durch welche die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt werden und damit auch die Erfolgsaussichten des anderen Bürgerbegehrens geschmälert werden dürften.
Mit der Aufnahme der Begriffe "Südumgehung" beziehungsweise "Pfaffenhofener Südumgehung" sowohl in Überschrift als auch Fragestellung sowie der engen sprachlichen Verknüpfung ("mit") dieser Begriffe mit dem geplanten Gewerbepark beziehungsweise Gewerbe-Gebiet dürfte aus Sicht des Gerichts der geplanten Umgehungsstraße eine Bedeutung und ein Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbe-Gebiet zugemessen werden, der ihr tatsächlich nicht zukomme.
"Sowohl mit der Überschrift als auch der Fragestellung" wird aus Sicht des Verwaltungsgerichts "der Eindruck vermittelt, dass es sich bei der Südumgehung um einen wesentlichen Projektteil des 'Gewerbeparks' handelt und der Abstimmende, wenn er sich für die 'Südumgehung' aussprechen möchte, auch zugleich für den 'Gewerbepark' stimmen muss". Ferner stellt das Gericht klar, dass Planung und Bau der Ortsumgehung durch den Freistaat erfolgen – unabhängig davon, ob die Stadt den Bebauungsplan für "Kuglhof II" weiterverfolgt oder nicht.
Nach Informationen unserer Zeitung beraten die Fraktions-Spitzen des Pfaffenhofener Stadtrats nun eilends, ob die Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) eine Beschwerde zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen soll. Dieser Schritt gilt dem Vernehmen nach als wahrscheinlich.
Update:
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