Logo
Anzeige
Anzeige

Damit ist der Aufsehen erregende Fall von Rohrbach strafrechtlich erledigt: Der 50-jährige Lkw-Fahrer bekam ein Jahr auf Bewährung, 4000 Euro Geldauflage und muss seinen Führerschein für 20 Monate abgeben

(ty) Das Urteil gegen den „Todesfahrer“ von Rohrbach ist jetzt rechtskräftig. Nachdem sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben, gilt das vom Neuburger Schöffengericht gesprochene Urteil gegen den 50-jährigen Berufskraftfahrer aus dem Kreis Fürstenfeldbruck. Das bestätigte heute der Leitende Ingolstädter Oberstaatsanwalt Helmut Walter gegenüber unserer Zeitung. 

Der 50-Jährige war, wie berichtet, vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurde eine Geldstrafe von 4000 Euro gegen ihn verhängt und er muss seinen Führerschein für 20 Monate abgeben. Mit der Rechtskräftigkeit des Urteils ist ein über die Region hinaus für Aufsehen sorgender Fall strafrechtlich abgeschlossen. 

Der Verurteilte hatte vor exakt einem Jahr, am 17. Dezember 2013 zwischen 13 und 14 Uhr, auf der Staatsstraße bei Rohrbach mit seinem Kleinlaster einen Fußgänger erfasst und war einfach weitergefahren. Das Opfer, der 54-jährige Martin W. aus Eschlbach bei Wolnzach, war höchstwahrscheinlich sofort tot. Entdeckt worden war seine im Straßengraben liegende Leiche erst am nächsten Morgen von einem Rollerfahrer. 

Der Lkw-Fahrer, nach dem wochenlang gefahndet worden war, hatte in der Gerichtsverhandlung angegeben, er habe gedacht, er hätte ein Baustellen-Schild gerammt. Dass er in jedem Fall Unfallflucht begangen hatte, stritt er ohnehin nie ab. „Ein komisches Gefühl“ blieb der Vorsitzenden Richterin zwar am Ende, aber eben auch Zweifel, ob der Lkw-Fahrer den Schlag, den er bei dem Unfall vernommen hatte, als eine Kollision mit einem Menschen hätte erkennen müssen. So kam es zu diesem vergleichsweise milden Urteil, das nun rechtskräftig ist.

Weitere Artikel zum Thema:

Ein Jahr auf Bewährung

Wird es ein eher mildes Urteil?

Er glaubte, er hat nur ein Baustellen-Schild gerammt

Tod im Straßengraben

Tod am Straßenrand – Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben

Wer hat Martin Wittmann noch lebend gesehen?

Tod am Straßenrand

Jagd auf den Todesfahrer

Wer hat Martin Wittmann totgefahren?

Identität des Toten im Straßengraben ist geklärt

Leiche im Straßengraben bei Rohrbach entdeckt


Anzeige
RSS feed