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Die CSU, die den Stadtrats-Beschluss kippen will, sieht die Hälfte der für einen Bürgerentscheid nötigen Unterschriften erreicht. Und will ihre Bemühungen erst noch intensivieren.

(ty) Die Pfaffenhofener CSU hat kürzlich mit Unterstützung von hiesigen Geschäftsleuten ein Bürgerbegehren gestartet: Unter dem Motto "Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse" soll die vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Durchfahrts-Sperrung für den motorisierten Verkehr zwischen Oberem und Unterem Hauptplatz verhindert werden. Zunächst einmal braucht es aber ausreichend viele Unterschriften, damit es überhaupt zu einem Bürgerentscheid kommt. Die Listen, in die man sich eintragen kann, um das Bürgerbegehren zu unterstützen, liegen inzwischen in etlichen Geschäften aus. "Wir haben heute Mittag eine erste Bestandsaufnahme gemacht", berichtet der hiesige CSU-Vorsitzende Christian Moser. Demnach habe man bislang 815 Unterschriften gesammelt. "Die Hälfte ist also erreicht", kommentiert Moser.

 

Es seien aber noch einige Listen im Umlauf, von denen man die Zahl der Unterschriften nicht vorliegen habe. "Und wir waren noch nicht Unterschriften-Sammeln und haben auch noch keine Info-Stände gemacht", sagt Moser. "Die sind erst für Januar geplant, um den Christkindlmarkt nicht zu stören." Die Listen liegen nach den Worten von Moser inzwischen in einer deutlich gestiegenen Zahl von Geschäften aus – was mutmaßlich auch als Unterstützung der jeweiligen Unternehmer für das Bürgerbegehren gewertet werden kann.

Nach CSU-Angaben sind das: Johannes Optik, Print-Circle, Urban, Johannis-Apotheke, Tabak Breitner, Trend-Shop, Daubmeier, City-Parfümerie, Schreibwaren Prechter, "Fashion 44 Plus", Getränke Hörl, Gaststätte Pfaffelbräu, Hörakustik Bögl, Arztpraxis Dr. Niesel, Marktapotheke. Außerdem gibt es auf CSU-Pfaffenhofen.de das Bürgerbegehren-Formular zum Download.

 

Der Wortlaut des Bürgerbegehrens: "Sind Sie dafür, dass die vom Stadtrat am 8.11.2017 beschlossene Sperrung des Durchfahrtsverkehrs über den Hauptplatz verhindert wird und stattdessen folgende Punkte umgesetzt werden? 

  • Bevor die Hauptplatzdurchfahrt gesperrt werden kann, muss die Stadt zur Verhinderung einer möglichen zunehmenden Verkehrsüberlastung in der Schul- und Kellerstraße den Verkehr durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße nach außen verlagern. 

  • Die Stadt soll – anstelle einer allgemeinen Sperrung des Durchfahrtsverkehrs – zur Steigerung der Aufenthaltsqualität des Hauptplatzes die Durchfahrt lediglich des Schwerlastverkehrs verbieten und die Pkw-Durchfahrt durch einen breit angelegten verkehrsberuhigten Bereich zwar unattraktiver gestalten, aber weiterhin ermöglichen. 
  • Bevor am Hauptplatz Parkplätze wegfallen, muss in adäquater Nähe zum Ausgleich zusätzlicher Parkraum, zum Beispiel durch Parkhäuser, geschaffen werden.
  • Es müssen weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten am Hauptplatz für 'Shop-and-Go' und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gegeben sein." 


 

Die Begründung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt: "Das vom Stadtrat mit 18 gegen zwölf Stimmen beschlossene Verkehrskonzept verfolgt die richtigen Ziele mit vielen sinnvollen Maßnahmen. Die Stadt macht jedoch den dritten Schritt vor dem ersten: Mit der Sperrung der Hauptplatz-Durchfahrt für den allgemeinen Durchgangsverkehr droht ein mögliches Verkehrs-Chaos in den bereits überlasteten Straßen, insbesondere Schul- und Kellerstraße. Die Stadt wird dadurch faktisch geteilt. Stattdessen muss zunächst durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße der Verkehr nach außen verlagert werden. Bis dahin müssen tragfähige Alternativen zur maßvollen Lenkung der Verkehrsströme ohne Sperrung der Hauptplatzdurchfahrt ergriffen, das ÖPNV-Angebot (Fahrplanverdichtung, Netzausbau) ausgebaut sowie der Fuß- und Radverkehr gestärkt werden. Der Vorschlag des Bürgerbegehrens, statt der Sperrung einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen, verfolgt dieselbe Zielrichtung, nimmt aber alle Bürger und die Geschäftstreibenden mit. Die Erreichbarkeit des Hauptplatzes bleibt attraktiv." 

 

Ein Bürgerbegehren muss laut bayerischer Gemeindeordnung in Kommunen mit einer Größe von bis zu 30 000 Einwohnern – Pfaffenhofen begrüßte kürzlich seinen 26 000 Einwohner – von mindestens acht Prozent der Gemeindebürger unterschrieben werden (Einwohner ist dabei nicht gleich Gemeindebürger). Ist dies der Fall, dann kommt es in der Regel zum Bürgerentscheid. Ist ein Bürgerentscheid gültig, hat sein Ergebnis die Wirkung eines Stadtrats-Beschlusses. Ein Bürgerentscheid kann dann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden – es sei denn, dass sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.

Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Hintergründe zu dem Bürgerbegehren lesen Sie hier.  

Bisherige Beiträge zum Thema:

Warum wir zu viel über Parkplätze sprechen und zu wenig über die Zukunft (Gastbeitrag)

"Interessen-Gemeinschaft Mobilitätswende"

Hinten rein, hinten raus

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