Logo
Anzeige
Anzeige

Noch nie gab es in Ingolstadt so hohe Sicherheitsauflagen bei einem Prozess wie bei dem gegen den mutmaßlichen Mörder der kleinen Franziska 

(ty) Das wird kein leichter Gang für Stefan B, den mutmaßlichen Mörder der zwölfjährigen Franziska aus Möckenlohe. Wie es um seine „Beliebtheit“ steht, das hat er ja in der JVA Kaisheim bereits erlebt, wo ihn ein 31-jähriger Mitgefangener mit 17 Stichverletzungen ins Krankenhaus geschickt hatte. Weswegen der Beginn der Verfahrens gegen Stefan B. verschoben werden musste.

Nicht zuletzt durch den Übergriff aufgeschreckt, haben Polizei und Landgericht die Sicherheitsvorkehrungen extrem erhöht. In Ingolstadt gab es bislang keinen Prozess unter derart strengen Sicherheitsauflagen. Kein Wunder, denn für Stefan B. ist es nicht nur im Knast recht ungemütlich geworden. Es gibt auch massive Drohungen von außen.

„Die Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen ergibt sich auf Grund des Übergriffs auf den Angeklagten in der JVA Kaisheim. Es gab aber auch außerhalb der JVA Drohungen gegen den Angeklagten“, bestätigt Gerhard Reicherl, Pressesprecher des Landgerichts.

Der Vorsitzende des Schwurgerichtes, Jochen Bösl, hat die Sicherungsverfügung zu diesem Verfahren deswegen spürbar erweitert.  Um auszuschließen, dass Besucher oder auch Pressevertreter irgendetwas mit in den Gerichtssaal nehmen, was geeignet wäre, als Waffe benutzt zu werden, muss sich jeder, der das Landgericht an den Prozesstagen betreten will, einer strengen Zugangskontrolle unterziehen.

Jochen Bösl hat eine gesonderte Zugangskontrolle angeordnet, der sich sämtliche Zuhörer sowie auch die Nebenkläger und Zeugen unterziehen müssen. Die Zuhörer und Zeugen müssen sich bei der Einlasskontrolle zudem mit einem gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

„Die Zuhörer, Zeugen und Nebenkläger sind durch Abtasten der Kleidung und Durchsicht der Behältnisse – auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors sowie einer Metalldetektorschleuse – auf Waffen und Gegenstände zu durchsuchen, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet werden zu können“, heißt es in den Sicherheitsbestimmungen zu diesem Verfahren wörtlich. Bei der Durchsuchung müssen alle Besucher ihre Mäntel und Jacken ablegen. Und auf Verlangen des Kontrollpersonals müssen sogar Pullover und Schuhe ausgezogen werden. Wenn jemand den Verdacht des Justizpersonals erregt, dürfen bei ihm sogar Durchsuchungen am Körper vorgenommen werden.

Die Sicherheitsvorkehrungen gehen aber noch weiter. Denn die Zuhörer müssen ihre Ausweise an der Zugangskontrolle abgeben, ihre Personalien werden akribisch erfasst, um etwaige Störer später ausfindig machen zu können. Die Listen mit den Personalien werden am Ende des Sitzungstages Jochen Bösl oder einem der Beisitzer übergeben. Sofern nicht benötigt, werden sie spätestens am folgenden Tag vernichtet.

Zuhörer, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen können oder sich weigern, ihre Ausweise ablichten zu lassen oder beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben, haben keinen Zutritt zum Gerichtssaal.

Übertreiben sind die Bedenken von Gericht und Polizei sicherlich nicht. Alleine die Kommentare auf unseren Artikel über den Angriff auf Stefan B. haben deutlich gezeigt, wie schnell die Emotionen hoch kochen und wie viele Bürger es gibt, die Stefan B. am liebsten tot sehen würden. Rechtsstaatlichkeit hat bei so viel Zorn und Wut nicht wirklich einen hohen Stellenwert. Ein Spaziergang durch die Region und Stefan B. wäre ein toter Mann.

Das Verfahren gegen Stefan B. beginnt wie bereits berichtet am 9. Februar um 9 Uhr im Sitzungssaal 11 des Landgerichtes Ingolstadt. Die weiteren Sitzungstage sind: 25. Februar, 2., 3., 9.,11., 23. März, 13., 15., 17., 20., 22., 24., 27., 29. April sowie 11., 15., 19., 26. und 28. Mai. 

Weitere Artikel: 

Franziskas mutmaßlicher Mörder im Gefängnis niedergestochen 

17 Stiche für Stefan B. 

Hängt ihn höher 

Der Countdown läuft für den Prozess des Jahrzehnts 

Das beharrliche Schweigen des Stefan B. 

Drei Morde und ein Tattoo mit Augen? 

Hat Stefan B. schon einmal eine Frau umgebracht? 

Ein Dorf nimmt Abschied von Franziska 

Wer ist Stefan B.? 

Eindeutige Hinweise auf sexuellen Missbrauch 

War es ein Sexualdelikt? 

Suche nach der Nadel im Heuhaufen 

Mädchenleiche: Obduktion bestätigt Tötungsdelikt 

Zwölfjährige fiel Gewaltverbrechen zum Opfer 

Totes Mädchen Opfer eines Gewaltverbrechens? 

Mädchenleiche in Kiesweiher entdeckt


Anzeige
RSS feed