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Während die Staatsanwaltschaft den früheren Pfaffenhofener Stadtpfarrer Peter Wagner nicht mehr im Visier hat, laufen die kirchen-internen Untersuchungen weiter – Er bleibt von seinen Ämtern freigestellt

Von Tobias Zell

In seiner Zeit als Stadtpfarrer von Pfaffenhofen war Peter Wagner überraschend ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Vorwürfe, die da im Raum standen, waren schwer: Es ging um nicht weniger als den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im April wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – das nun eingestellt worden ist, wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt heute bekanntgab. Die Begründung: Es hätten sich keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Handeln ergeben. 

Soweit zur weltlichen Seite. Von kirchlicher Seite werden die Ermittlungen allerdings fortgeführt, wie auf Anfrage unserer Zeitung aus dem bischöflichen Ordinariat erklärt wurde. Und solange diese Ermittlungen „gemäß den kirchenrechtlichen Normen“ nicht abgeschlossen seien, „wird der Pfarrer weiter von seinen Ämtern freigestellt bleiben“, heißt es dazu. In diese Ermittlungen sind übrigens sogar die zuständigen kirchlichen Stellen in Rom eingebunden.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte im April dieses Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Pfaffenhofener Stadtpfarrer eingeleitet. Auslöser dafür war eine Strafanzeige der Missbrauchsbeauftragten des Bistums Augsburg. „Dem lagen von anonymer Seite erhobene Verdachtsmomente zu Grunde, dass sich der Beschuldigte sexuell motivierter Übergriffe gegen Ministranten der vom Beschuldigten in der Vergangenheit betreuten Pfarreien schuldig gemacht haben könnte“, erklärte die Staatsanwaltschaft dazu. Mitte März war im bischöflichen Sekretariat ein anonymes Schreiben eingegangen, das alles in Rollen gebracht hatte. 

Zum Ergebnis der Untersuchungen teilte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt heute mit: „Nach Durchführung der polizeilichen Ermittlungen, insbesondere der Einvernahme von Angehörigen der betroffenen Pfarreien und möglichen Geschädigten, konnten jedoch keine Hinweise dafür gefunden werden, dass das Verhalten des Beschuldigten gegenüber Kindern und Jugendlichen strafrechtlich relevantes Tun darstellte.“ Da kein strafbares Verhalten vorliege, sei das Ermittlungsverfahren einzustellen gewesen.

 

Wie aber geht es nun mit Peter Wagner weiter? Er hätte die Kreisstadt, wie berichtet, ohnehin zum Ende August verlassen. Denn er hatte den Bischof – noch vor Bekanntwerden der Vorwürfe – darum gebeten, von der Aufgabe in Pfaffenhofen entbunden zu werden. Im Fachjargon heißt dieser freiwillige Rücktritt von einem kirchlichen Amt „Resignation“. Fast auf den Tag genau 14 Monate nach seiner Amtseinführung in Pfaffenhofen hatte Wagner Anfang April verkündet, dass er die Pfarrei St. Johannes Baptist zum 31. August wieder verlassen werde. 

Wagners Nachfolger steht bereits seit Längerem fest: Albert L. Miorin, 1958 geboren, war zuletzt in Augsburg tätig und übernimmt die Pfaffenhofener Pfarrgemeinde zum 1. November. Daran hat sich nichts geändert, bestätigte das bischöfliche Ordinariat heute auf Anfrage unserer Redaktion.

Peter Wagner bleibt indes weiterhin suspendiert. Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft sei es nicht möglich, ihm kurzfristig wieder eine neue Pfarrstelle anzuvertrauen, heißt es aus Augsburg. „Das Kirchenrecht sieht im Fall von Missbrauchsvorwürfen – auch bei solchen, die nach staatlichem Recht verjährt sind – ausdrücklich kirchenrechtliche Ermittlungen unter Einbeziehung der dafür zuständigen Behörden des Heiligen Stuhls vor“, erklärte ein Sprecher des bischöflichen Ordinariats. 

„Diese Ermittlungen wurden unsererseits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aufgenommen und werden nun nach der heutigen Mitteilung des Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft gemäß den kirchenrechtlichen Normen fortgeführt.“ Dabei werden, so heißt es weiter „auch die Erkenntnisse, über die uns die Staatsanwaltschaft in der ausführlichen Begründung ihrer Entscheidung informiert hat, einbezogen“. Solange diese kirchlichen Ermittlungen aber nicht abgeschlossen seien, „wird der Pfarrer weiter von seinen Ämtern freigestellt bleiben“.

Die gegen den Geistlichen im Raum stehenden Vorwürfe beziehungsweise das Ermittlungsverfahren waren heuer an Fronleichnam bekannt geworden und schockierten die Gläubigen. Die Fronleichnams-Prozession, für die schon Vorbereitungen getroffen waren, wurde kurzfristig abgesagt. Generalvikar Harald Heinrich von der Diözese Augsburg war dann eigens nach Pfaffenhofen gekommen, um im Gottesdienst eine offizielle Erklärung zu verlesen. Er berichtete unter anderem von den Vorwürfen und teilte mit, „dass unser Bischof Dr. Konrad Zdarsa Herrn Pfarrer Wagner mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer von Pfaffenhofen entbunden und ihm untersagt hat, seinen priesterlichen Dienst bis auf weiteres auszuüben“.

 

Der Generalvikar betonte aber zugleich: „Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem auch für Herrn Pfarrer Wagner die Unschuldsvermutung gilt.“ Die Deutsche Bischofskonferenz habe in solchen Fällen aber aus gutem Grund eine deutliche Vorgehensweise festgelegt. „Denn wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass während eines solchen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ein Priester nicht weiterhin sein Amt ausüben kann, als ob nichts geschehen wäre.“ Die sofortige Freistellung von Pfarrer Wagner bedeute keine Vorverurteilung seitens des Bistums, wurde damals herausgestellt. „Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt. Dies ist auch nicht unsere Aufgabe, sondern die der Staatsanwaltschaft, die allerdings selbstverständlich auf jede nur mögliche Weise durch das Bistum unterstützt wird.“ 

Für den vom Dienst suspendierten Pfarrer Wagner übernahm damals übergangsweise Dekan Adolf Rossipal aus Zuchering die Leitung der katholischen Pfarrgemeinde in Pfaffenhofen. Im November tritt dann Albert L. Miorin offiziell die Stelle als neuer Stadtpfarrer an. Die Hoffnung der Gläubigen ist freilich, dass mit ihm auch wieder Ruhe einkehrt. 

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