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Warum für die katholische Kirche die Angelegenheit noch nicht erledigt ist und der ehemalige Pfaffenhofener Stadtpfarrer suspendiert bleibt, obwohl die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat 

(zel) Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Pfaffenhofener Stadtpfarrer Peter Wagner wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt. Bei der katholischen Kirche dagegen wird weiterhin gegen den Geistlichen ermittelt, sogar der Heilige Stuhl in Rom ist mit dem Fall befasst. Und obwohl die Staatsanwaltschaft heute erklärt hat, dass keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden wurden, heißt es aus dem bischöflichen Ordinariat in Augsburg: „Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist es nicht möglich, dem Stadtpfarrer kurzfristig wieder eine neue Pfarrstelle anzuvertrauen.“

Ein Sprecher des bischöflichen Ordinariats erklärte heute auf Anfrage unserer Zeitung, was die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt aus kirchlicher Sicht bedeutet und wie es nun kirchen-intern weitergeht. Nachfolgend lesen Sie das Statement im Wortlaut: 

„Wie Generalvikar Harald Heinrich während des Fronleichnams-Gottesdienstes am 26. Mai den Gläubigen vor Ort in Pfaffenhofen sagte, gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Der Generalvikar hat dabei ausdrücklich betont, dass die Freistellung eines Pfarrers in einem solchen Fall keine Vorverurteilung bedeutet. Infolge der Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft musste der Stadtpfarrer dennoch solange von seinem Dienst freigestellt werden, bis die Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft geklärt sind. 

Dies ist im Falle staatsanwaltlicher Ermittlungen auch bei staatlichen Behörden und in Unternehmen übliche und bewährte Praxis. Deshalb wird es dem Bistum auch zukünftig in vergleichbaren Fällen ein wichtiges Anliegen sein, die kirchliche Öffentlichkeit vor Ort umgehend nach der Aufnahme von Ermittlungsverfahren zu informieren, wie dies auch in Pfaffenhofen der Fall war.

Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist es nicht möglich, dem Stadtpfarrer kurzfristig wieder eine neue Pfarrstelle anzuvertrauen. Das Kirchenrecht sieht im Fall von Missbrauchsvorwürfen – auch bei solchen, die nach staatlichem Recht verjährt sind – ausdrücklich kirchenrechtliche Ermittlungen unter Einbeziehung der dafür zuständigen Behörden des Heiligen Stuhls vor. 

Diese Ermittlungen wurden unsererseits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aufgenommen und werden nun nach der heutigen Mitteilung des Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft gemäß den kirchenrechtlichen Normen fortgeführt. Dabei werden auch die Erkenntnisse, über die uns die Staatsanwaltschaft in der ausführlichen Begründung ihrer Entscheidung informiert hat, einbezogen. Solange diese kirchlichen Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, wird der Pfarrer weiter von seinen Ämtern freigestellt bleiben.“ 

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