Bislang 5608 Infektionen: 5397 Betroffene genesen, 159 gestorben, 52 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 26,5. Umfangreiche Lockerungen.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 159 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um zwei erhöht und beträgt somit 5608. Die Corona-Notbremse wurde hier ab 18. Mai aufgehoben, es gab massive Lockerungen. Zudem gelten seit 19. Mai weitere Öffnungen, etwa für Außen-Gastro und Kinos. Zusätzliche Erleichterungen ab 21. Mai betreffen Freibäder, Fitness-Studios und Veranstaltungen. Seit 26. Mai geht Shoppen wieder ohne Termin und ohne Test. Weitere Lockerungen griffen ab 27. Mai für Außen-Gastro, Kino, Fitness-Studios, Events und Sport; ab 1. Juni wurden die Kontakt-Beschränkungen gelockert. (Details siehe unten).
Von den bislang insgesamt 5608 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 5397 als genesen – das sind zehn mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis verringert und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 52 (gestern: 60). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Insgesamt 34 Menschen aus dem Landkreis (gestern: 271) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Morgen-Statistik derzeit insgesamt zwei Patienten (gestern: zwei), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt worden ist – einer davon muss intensiv-medizinisch betreut werden.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 26,5 (Stand: heute, 3.11 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen.
Erhebliche Erleichterungen in verschiedenen Bereichen gelten seit 18. Mai im Kreis Pfaffenhofen durch die inzidenz-bedingte Aufhebung der Notbremse-Regelungen. Diese Lockerungen betreffen unter anderem die Kontakt-Beschränkungen und den Einzelhandel. Die nächtliche Ausgangssperre fiel weg, für alle Schüler ist wieder Präsenz-Unterricht möglich und Kitas durften öffnen. Lesen Sie dazu die Details: Massive Lockerungen der Corona-Regelungen im Kreis Pfaffenhofen. Und: Außen-Gastronomie und Kinos dürfen ab 19. Mai wieder öffnen.
Weitere Erleichterungen ab 21. Mai betreffen im Kreis Pfaffenhofen Freibäder, Fitness-Studios und Veranstaltungen. Lesen Sie dazu auch: Diese weiteren Lockerungen gelten ab 21. Mai im Kreis Pfaffenhofen. Zusätzliche Erleichterungen ab 26. Mai ermöglichen zum Beispiel wieder einfacheres Einkaufen: Weitere Corona-Lockerungen im Kreis PAF: Shoppen ohne Termin und ohne Test. Seit 27. Mai sind weitere Öffnungen erlaubt; lesen Sie dazu: Neue Regeln für Außen-Gastro, Kino, Fitness-Studios, Events und Sport. Ab 1. Juni dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten treffen; lesen Sie dazu: Kontakt-Beschränkungen im Kreis Pfaffenhofen gelockert
Auf Grund des wegen der Corona-Pandemie mittlerweile beschlossenen vierten Bevölkerungs-Schutz-Gesetzes, der so genannten Bundesnotbremse, wurde die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Im Freistaat hielt man aber auch an einigen schärferen Corona-Regeln fest. Die neuen Regelungen gelten seit Samstag, 24. April; lesen Sie dazu auch: Corona-"Bundesnotbremse": Was jetzt im Kreis Pfaffenhofen gilt und Das bedeutet die "Bundesnotbremse" für Bayernx
Seit Mittwoch, 28. April, greifen im Freistaat einige handfeste Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Das wurde nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats am 27. April erklärt. Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungs-Betriebe und der Handwerks-Betriebe sowie Gartenmärkte, Blumen-Fachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen demnach inzidenz-unabhängig öffnen. Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 unter Vorraussetzungen öffnen. Und: Vollständig gegen Corona geimpfte Personen werden im Rahmen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung negativ getesteten Leuten gleichgestellt. Hier die Beschlüsse im Detail: Corona-Lockerungen für Bayern
Der bayerische Ministerrat hatte am 4. Mai beschlossen, dass ab 6. Mai Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten. Seit 10. Mai findet für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht oder Wechsel-Unterricht statt. Inzidenz-abhängig sind seit 10. Mai auch Erleichterungen für Außen-Gastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich. Ebenfalls seit 10. Mai werden die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen inzidenz-abhängig wieder zugelassen. Touristische Angebote werden inzidenz-abhängig ab 21. Mai wieder erlaubt. Hier lesen Sie die Details: Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern
Am 18. Mai hat der Ministerrat unter anderem beschlossen, dass Freibäder und Fitness-Studios in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen dürfen. Ebenfalls wieder möglich sind Kultur- und Sport-Veranstaltungen mit Zuschauern sowie Ensemble-Proben. Weitere Kabinetts-Beschlüsse betreffen den Betrieb in Kitas und Schulen sowie die bayerischen Hilfs-Programme. Hier die Details: Corona-Lockerungen in Bayern auch für Freibäder, Fitness-Studios, Sport und Kultur
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Seit 19. Oktober vergangenen Jahres ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Informationen des bayerischen Innen-Ministeriums zu den neuen Regelungen ab 2. November finden Sie unter diesem Link. Informationen und Formulare für Reise-Rückkehrer findet man auch auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de.
Aktuelle Informationen für Unternehmen, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) online auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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