Bislang 4128 Infektionen: 3970 Betroffene gelten als genesen, 77 gestorben, 81 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz bei 24,7.
(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 77 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation in dem Kreis stellt sich nach aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 13.30 Uhr – wurden 4128 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Die Zahl hat sich seit der gestrigen Meldung um einen erhöht. Von den Infizierten gelten mittlerweile 3970 als genesen – unverändert seit gestern. Momentan gibt es im Landkreis also 81 aktive Corona-Fälle (gestern: 80). Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Inzidenz-bedingt wurden die Regeln im Landkreis mittlerweile deutlich gelockert; zudem durften Außen-Gastronomie, Kinos und Theater wieder öffnen.
Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit insgesamt zwei Patienten behandelt (gestern: drei), bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus offiziell bestätigt ist (Stand: heute, 7 Uhr).
In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau wird laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit kein Patienten betreut (gestern: keiner), bei dem eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt worden ist (Stand: heute, 9.10 Uhr). Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Er soll die Belegung der hiesigen Kliniken mit Corona-Patienten steuern.
Der jüngste Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 24,7 (Stand: heute, 3.11 Uhr). Der Inzidenz-Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen.
Lesen Sie dazu auch: Ab 4. Mai gibt es Corona-Lockerungen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Und: Diese Corona-Lockerungen gelten ab 10. Mai im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Angesichts niedriger Inzidenz-Werte konnten ab 11. Mai die Außen-Gastronomie, Kinos und Theater wieder öffnen. Zudem sind der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich. Hier die Details: Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Außen-Gastro, Kinos und Theater öffnen wieder.
Nach mehrtätiger Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 50 gelten seit 31. Mai weitere Lockerungen: Zusätzliche Corona-Erleichterungen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Außerdem sind weitere Erleichterungen aktiviert (Massive Corona-Lockerungen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen) und ab 3. Juni dürfen sich wieder deutlich mehr Leute treffen: Lockerung der Kontakt-Beschränkung im Kreis Neuburg-Schrobenhausen
Auf Grund des wegen der Corona-Pandemie mittlerweile beschlossenen vierten Bevölkerungs-Schutz-Gesetzes, der so genannten Bundesnotbremse, wurde die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Im Freistaat hielt man aber auch an einigen schärferen Corona-Regeln fest. Die neuen Regelungen gelten seit Samstag, 24. April; lesen Sie dazu auch: Corona-Regeln: Das bedeutet die "Bundesnotbremse" für Bayern
Seit Mittwoch, 28. April, greifen im Freistaat einige handfeste Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Das wurde nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats am 27. April erklärt. Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungs-Betriebe und der Handwerks-Betriebe sowie Gartenmärkte, Blumen-Fachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen demnach inzidenz-unabhängig öffnen. Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 unter Vorraussetzungen öffnen. Und: Vollständig gegen Corona geimpfte Personen werden im Rahmen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung negativ getesteten Leuten gleichgestellt. Hier die Beschlüsse im Detail: Corona-Lockerungen für Bayern
Der bayerische Ministerrat hat am 4. Mai beschlossen, dass ab 6. Mai Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten. Ab 10. Mai findet für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht oder Wechsel-Unterricht statt. Inzidenz-abhängig sind ab 10. Mai auch Erleichterungen für Außen-Gastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich. Ebenfalls ab 10. Mai werden die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen inzidenz-abhängig wieder zugelassen. Touristische Angebote werden inzidenz-abhängig ab 21. Mai wieder erlaubt. Hier lesen Sie die Details: Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern
Am 18. Mai hat der Ministerrat unter anderem beschlossen, dass Freibäder und Fitness-Studios in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen dürfen. Ebenfalls wieder möglich sind Kultur- und Sport-Veranstaltungen mit Zuschauern sowie Ensemble-Proben. Weitere Kabinetts-Beschlüsse betreffen den Betrieb in Kitas und Schulen sowie die bayerischen Hilfs-Programme. Hier die Details: Corona-Lockerungen in Bayern auch für Freibäder, Fitness-Studios, Sport und Kultur
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Vor dem Hintergrund der Lock-Downs hat das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Bürger-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen, die ab 16. Dezember in Kraft traten, beantwortet werden. Diese Hotline ist seit 16. Dezember unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (nicht an Feiertagen, Silvester und Heiligabend). Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis donnerstags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. "Nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rückläufig ist, entfallen ab sofort die Sprechzeiten am Wochenende sowie an Feiertagen", war am 4. Februar erklärt worden.
Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite in Schrobenhausen-Mühlried sowie in Ostendhalle an der Berliner Straße in Neuburg an der Donau. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Eine Termin-Vereinbarung ist im Vorfeld unter www.terminland.de/coronatest-nd-sob/ erforderlich. Falls kein Internet-Zugang besteht, ist eine telefonische Termin-Vereinbarung unter der Nummer (0 82 52) 94 - 555 möglich (Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr). Lesen Sie auch: Corona-Schnelltest-Zentren in Neuburg und Schrobenhausen
Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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