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Im Falle strafrechtlicher Konsequenzen für den geschassten Geschäftsführer stünde auch die Pfaffenhofener Kreispolitik recht unglücklich da – denn die gestattete ihm nach dem Rauswurf noch 200 000 Euro Abfindung und sprach sich gegen eine Klage aus  

(ty/zel) Die Ermittlungen der Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegen den früheren Geschäftsführer der Pfaffenhofener Ilmtalklinik-GmbH, Marco Woedl, laufen nach wie vor. Das bestätigte heute Staatsanwalt Jürgen Staudt auf Anfrage unserer Zeitung. Wie berichtet, war im vergangenen Jahr nach monatelangen Vorermittlungen ein reguläres Ermittlungsverfahren gegen Woedl eingeleitet worden. Es geht um den Verdacht des Betrugs. Die Ermittlungen stünden kurz vor dem Abschluss, hieß es Anfang Dezember. Es gebe aber nun noch einige Dinge abzuklären, sagte Staudt heute. Ob es zu einer Anklage kommt, ist weiterhin offen. 

Klar ist aber: Der Aufsehen erregende Fall Woedl ist damit auch weiterhin nicht vom Tisch. Die von der Staatsanwaltschaft bereits im Herbst 2014 eingeleiteten Vorermittlungen haben aber offenbar zu einem konkreten Anfangsverdacht geführt; andernfalls hätte die Staatsanwaltschaft wohl kein reguläres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gilt freilich auch hier die Unschuldsvermutung, aber nach aktuellem Stand der Dinge ist festzustellen: Für Woedl könnte sein einstiges Wirken als Geschäftsführer an der Ilmtalklinik-GmbH strafrechtliche Konsequenzen haben – und für die Kreispolitik könnte der Fall zum Bumerang werden.

Die Staatsanwaltschaft prüfte im Rahmen der Vorermittlungen verschiedene Geschäftsvorgänge und untersuchte dabei auch, ob Woedl seine Kompetenzen als Geschäftsführer der Ilmtalklinik-GmbH zum Nachteil des Klinik-Trägers überschritten hat. Das hatte der (inzwischen im Ruhestand befindliche) Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter im November 2014 erklärt – damals wurden die Vorermittlungen bekannt, die zu diesem Zeitpunkt bereits etwa einen Monat liefen. Inzwischen ist aus der Vorermittlung ein reguläres Ermittlungsverfahren geworden.

Rund 200 000 Euro Abfindung 

Zivilrechtlich ist die Akte Woedl geschlossen, seitdem der Vergleich rechtskräftig ist, den die Klinik-GmbH – und damit der Landkreis Pfaffenhofen als Gesellschafter – mit dem fristlos gekündigten Krankenhaus-Boss geschlossen hat. Die Vereinbarung beinhaltete die Zahlung von rund 200 000 Euro an Woedl. Dass dieser Vergleich rechtskräftig ist, war im November 2014 praktisch zeitgleich mit der Nachricht bekanntgeworden, dass sich die Staatsanwaltschaft für den Fall Woedl interessiert.

Im Fokus der Justizbehörde dürften unter anderem zwei Vorgänge stehen, die auch in einem Sonderprüfungsbericht des bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) Niederschlag gefunden hatten. Die rund 20-seitige Expertise, die damals vom Landkreis in Auftrag gegeben worden war, liegt unserer Zeitung vor. Das Papier beleuchtet unter anderem zwei besonders auffällige Vorgänge explizit. Staatsanwalt Staudt bestätigte bereits im Dezember gegenüber unserer Zeitung, dass es bei den gegen Woedl laufenden Ermittlungen unter anderem um die Erstattung von Fahrtkosten geht – und das ist eben einer der in dem BKPV-Bericht ausführlich behandelten Vorgänge. 

Auffällige Geschäftsvorgänge

Fall eins: Am 14. Juli 2011 wurde mit einer Firma eine Vereinbarung über die Überlassung von Räumlichkeiten in der Ilmtalklinik geschlossen; es ging um den Betrieb eines Sanitätshauses. Der Vertrag wurde, so der BKPV, vom damaligen Landrat Anton Westner (CSU) unterschrieben – allerdings habe der vor Unterzeichnung handschriftlich die Regelung gestrichen, wonach der Mieter im ersten Jahr von der Miete befreit gewesen wäre. Vier Tage später wurde dann aber eine Nebenabrede zwischen Woedl und der besagten Firma vereinbart, die wiederum die Befreiung von der Miete für zwölf Monate vorsah. „Nach den uns erteilten Auskünften war der Landrat darüber nicht informiert“, schreibt der Prüfungsverband und stellt klar: „In der fehlenden Genehmigung über diese wesentliche Grundlage des Vertragsverhältnisses sehen wir einen Verstoß gegen den Pacht- und Überlassungsvertrag.“ Die Befreiung von der Miete für ein Jahr habe zu einem Ertragsausfall von rund 13 000 Euro geführt.   

Fall zwei: An einen in München niedergelassenen Arzt wurden im Rahmen von dessen konsiliarärztlicher Tätigkeit in Woedls Amtszeit als Geschäftsführer  Fahrkostenerstattungen von rund 20 000 Euro ausbezahlt – obwohl laut BKPV die mit dem Arzt getroffenen Vereinbarungen gar keine derartige Regelung enthielten beziehungsweise diese sogar ausschlossen.

"Wenn ich das gewusst hätte…"

Die zehn Kreisräte, die im September 2014 gegen den Vergleich mit dem gekündigten Woedl und für den Gang vor Gericht votiert hatten, dürften sich durch die Tatsache, dass inzwischen bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Woedl läuft, in ihrer Sichtweise bestätigt fühlen. Und auch so mancher, der damals noch für die Zahlung der rund 200 000 Euro Abfindung die Hand gehoben hatte, sah das bekanntlich schon wenig später anders. Der Dritte Landrat Josef Finkenzeller (FW) sagte zum Beispiel bereits im November 2014, nachdem die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt geworden waren: „Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich der Abfindung nicht zugestimmt.“

Anfang September 2014 hatte der Kreistag nach Wochen voller Spekulationen, Unsicherheiten und offener Fragen in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung beschlossen: Im Fall des geschassten ehemaligen Ilmtalklinik-Geschäftsführers soll es eine außergerichtliche Lösung geben und eben keinen Prozess vor dem Arbeitsgericht. 

Lieber nicht klagen

Mitte Dezember 2013 war Woedl fristlos entlassen worden, weil man damals überzeugt davon war, triftige Gründe für diesen Schritt zu haben. Vor allem aus dem umfangreichen Bericht nach der Sonderprüfung des "Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands" glaubte man, stichhaltige Argumente für den Rauswurf ziehen zu können. Doch ein paar Monate später war man sich dann gar nicht mehr so sicher – und entschied sich letztlich im Kreistag dafür, Woedl lieber freiwillig eine satte Abfindung zu überweisen, um sich den Gang vor Gericht mit unsicherem Ausgang zu sparen. Heute weiß man: Der Staatsanwaltschaft ist Woedls Treiben ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts wert. 

Der Beschluss zugunsten der Vergleichsvereinbarung fiel damals im Kreistag mit 42:10 Stimmen relativ deutlich und war vor allem geprägt von dem Gedanken, das leidige Thema endlich vom Tisch zu kriegen, sowie beseelt von dem Glauben, damit Ruhe für die Klinik zu bekommen. Entschieden worden habe man „nach intensiver Abwägung der für das weitere Vorgehen maßgeblichen Gesichtspunkte“, hieß es damals in einer Pressemitteilung. 

Woedl hat bekanntlich längst eine neue berufliche Aufgabe gefunden. Er ist seit April 2014 Geschäftsführer der „Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe“ bei Schwandorf in der Oberpfalz. Seine Zeit im oberbayerischen Pfaffenhofen droht ihn aber noch einmal einzuholen. 

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