Die Missbrauch-Vorwürfe gegen den früheren Pfaffenhofener Stadtpfarrer Wagner sind nun auch aus kirchlicher Sicht vom Tisch. Er darf wieder als Priester arbeiten.
(zel) Peter Wagner, der ehemalige Stadtpfarrer von Pfaffenhofen, gegen den der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Raum stand, ist vollständig rehabilitiert. Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr zu der Erkenntnis gelangt war, dass keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Tun vorlägen, und deshalb die Ermittlungen eingestellt hatte, wurde nun bekannt, dass „in Ermangelung von Beweisen“ auch kirchenrechtlich kein Verfahren gegen Wagner eingeleitet wird. Der suspendierte Geistliche darf deshalb jetzt wieder in der Seelsorge tätig sein, seit Juni arbeitet er als Aushilfs-Priester.
In seiner Zeit als Stadtpfarrer von Pfaffenhofen war Peter Wagner überraschend ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Vorwürfe, die da im Raum standen, waren schwer: Es ging um nicht weniger als den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im April vergangenen Jahres wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Geistlichen eingeleitet – das im Oktober eingestellt worden war. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Es hätten sich keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Handeln ergeben.
Von kirchlicher Seite wurden die Ermittlungen allerdings fortgeführt, wie damals auf Anfrage unserer Zeitung aus dem bischöflichen Ordinariat erklärt wurde. Und solange diese Ermittlungen „gemäß den kirchenrechtlichen Normen“ nicht abgeschlossen seien, werde der Pfarrer von seinen Ämtern freigestellt bleiben, hieß es dazu. In diese Ermittlungen sollten sogar die zuständigen kirchlichen Stellen in Rom eingebunden werden.
Heute wurde aus dem bischöflichen Ordinariat in Augsburg auf Anfrage unserer Zeitung noch einmal bestätigt: „Entsprechend der kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger wurde eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet, über deren Ergebnis die Kongregation für die Glaubenslehre informiert wurde.“ Diese Voruntersuchung ist inzwischen offenbar abgeschlossen. Die Glaubenskongregation habe dem Bischof von Augsburg im April dieses Jahres mitgeteilt, „dass in Ermangelung von Beweisen kein kirchliches Strafverfahren anzustreben ist“.
Das bedeutet nach Angaben der Diözese konkret: „Nachdem nun sowohl seitens der Staatsanwaltschaft als auch der Kongregation für die Glaubenslehre kein Strafverfahren angestrebt ist, kann der Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt werden.“ Dies erfolge „unter entsprechender Würdigung der Erkenntnisse aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie den kirchenrechtlichen Untersuchungen“. Seit Juni sei Wagner als Aushilfspriester in der Diözese Augsburg tätig, wie das bischöfliche Ordinariat heute erklärte. Dieser Auftrag sei an keinen Ort gebunden. Wagners Freistellung vom vergangenen Jahr „ist somit aufgehoben“.
Die Vorbereitungen waren damals bereits getroffen, doch die Fronleichnams-Prozession wurde abgesagt. Die Gläubigen standen unter Schock.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte im April vergangenen Jahres das Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Pfaffenhofener Stadtpfarrer eingeleitet. Auslöser dafür war eine Strafanzeige der Missbrauchs-Beauftragten des Bistums Augsburg. „Dem lagen von anonymer Seite erhobene Verdachtsmomente zu Grunde, dass sich der Beschuldigte sexuell motivierter Übergriffe gegen Ministranten der vom Beschuldigten in der Vergangenheit betreuten Pfarreien schuldig gemacht haben könnte“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Mitte März war im bischöflichen Sekretariat ein anonymes Schreiben eingegangen, das alles in Rollen gebracht hatte.
Zum Ergebnis ihrer Untersuchungen teilte die Staatsanwaltschaft dann im Oktober vergangenen Jahres mit: „Nach Durchführung der polizeilichen Ermittlungen, insbesondere der Einvernahme von Angehörigen der betroffenen Pfarreien und möglichen Geschädigten, konnten jedoch keine Hinweise dafür gefunden werden, dass das Verhalten des Beschuldigten gegenüber Kindern und Jugendlichen strafrechtlich relevantes Tun darstellte.“ Da kein strafbares Verhalten vorliege, sei das Ermittlungsverfahren einzustellen gewesen.
Wie ging es mit Wagner weiter? Er hätte die Kreisstadt ohnehin zum Ende August 2016 verlassen. Denn er hatte den Bischof – noch vor Bekanntwerden der Vorwürfe – darum gebeten, von der Aufgabe in Pfaffenhofen entbunden zu werden. Im Fachjargon heißt dieser freiwillige Rücktritt von einem kirchlichen Amt „Resignation“. Fast auf den Tag genau 14 Monate nach seiner Amtseinführung in Pfaffenhofen hatte Wagner Anfang April vergangenen Jahres verkündet, dass er die Pfarrei St. Johannes Baptist zum 31. August wieder verlassen werde. Seine Suspendierung wegen der gegen ihn laufenden Ermittlungen nahm den geplanten Abschied Aufsehen erregend vorweg.
Wagners Nachfolger Albert L. Miorin, zuvor in Augsburg tätig, übernahm die Pfaffenhofener Pfarrgemeinde zum 1. November 2016. In der Zwischenzeit kümmerte sich Dekan Adolf Rossipal aus Zuchering mit um die Pfaffenhofener Gemeinde.
Peter Wagner blieb – obwohl die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten gesehen hatte – weiterhin suspendiert. Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft sei es nicht möglich, ihm kurzfristig wieder eine neue Pfarrstelle anzuvertrauen, hieß es aus Augsburg. „Das Kirchenrecht sieht im Fall von Missbrauchsvorwürfen – auch bei solchen, die nach staatlichem Recht verjährt sind – ausdrücklich kirchenrechtliche Ermittlungen unter Einbeziehung der dafür zuständigen Behörden des Heiligen Stuhls vor“, erklärte damals ein Sprecher des bischöflichen Ordinariats.
Und weiter hieß es damals, im Oktober: „Diese Ermittlungen wurden unsererseits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aufgenommen und werden nun nach der Mitteilung des Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft gemäß den kirchenrechtlichen Normen fortgeführt.“ Dabei werden, „auch die Erkenntnisse, über die uns die Staatsanwaltschaft in der ausführlichen Begründung ihrer Entscheidung informiert hat, einbezogen“. Solange diese kirchlichen Ermittlungen aber nicht abgeschlossen seien, „wird der Pfarrer weiter von seinen Ämtern freigestellt bleiben“.
Die gegen den Geistlichen im Raum stehenden Vorwürfe beziehungsweise das Ermittlungsverfahren waren im vergangenen Jahr an Fronleichnam bekannt geworden und schockierten die Gläubigen. Die Fronleichnams-Prozession, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen getroffen waren, wurde kurzfristig abgesagt. Generalvikar Harald Heinrich von der Diözese Augsburg war dann eigens nach Pfaffenhofen gekommen, um im Gottesdienst eine offizielle Erklärung zu verlesen. Er berichtete unter anderem von den im Raum stehenden Vorwürfen und teilte mit, „dass unser Bischof Dr. Konrad Zdarsa Herrn Pfarrer Wagner mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer von Pfaffenhofen entbunden und ihm untersagt hat, seinen priesterlichen Dienst bis auf weiteres auszuüben“.
Der Generalvikar hatte aber zugleich betont: „Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem auch für Herrn Pfarrer Wagner die Unschuldsvermutung gilt.“ Die Deutsche Bischofskonferenz habe in solchen Fällen aber aus gutem Grund eine deutliche Vorgehensweise festgelegt. „Denn wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass während eines solchen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ein Priester nicht weiterhin sein Amt ausüben kann, als ob nichts geschehen wäre.“ Die sofortige Freistellung von Pfarrer Wagner bedeute keine Vorverurteilung seitens des Bistums, wurde betont. „Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt. Dies ist auch nicht unsere Aufgabe, sondern die der Staatsanwaltschaft, die allerdings selbstverständlich auf jede nur mögliche Weise durch das Bistum unterstützt wird.“
Monate nach der Staatsanwaltschaft ist nun auch die katholische Kirche zu dem Ergebnis gelangt, dass Wagner nichts angelastet werden kann.
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