Jeder Patient oder Betreute darf laut Allgemein-Verfügung jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen.
(ty) Im Freistaat ist am heutigen Samstag eine neue Allgemein-Verfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus in Kraft getreten, wonach ab sofort eine deutliche Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser sowie Pflege- und Behinderten-Einrichtungen gilt. Darauf hat die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml am Vormittag hingewiesen. "Es ist sehr wichtig, dass der Schutz von älteren Menschen in Pflege-Einrichtungen verstärkt wird", betonte sie. "Dies gilt auch für Krankenhäuser, in denen ebenfalls besonderes schutzbedürftige Menschen sind."
Jeder Patient oder Betreute darf den Angaben zufolge jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Ausnahmen seien möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden. "Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten", teilte das bayerische Gesundheits-Ministerium mit. Am gestrigen Abend waren vom Robert Koch-Institut (RKI) auch das österreichische Bundesland Tirol sowie Madrid in Spanien als Corona-Virus-Risikogebiete eingestuft worden.
Die besagte Allgemein-Verfügungen zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen ist im Internet unter diesem Link abrufbar. "Bayern hat beim Thema Corona-Virus von Anfang an große Entschlossenheit gezeigt", versicherte Huml. Das werde auch an den zwei neuen Allgemein-Verfügungen deutlich. "Es bleibt dabei: Der Schutz der Bevölkerung in Bayern hat für uns oberste Priorität", betonte die Ministerin.
Eine weitere Allgemein-Verfügung regelt die am gestrigen Freitag beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten ab dem kommenden Montag und bis einschließlich 19. April.
"An diesem Schritt führt im Kampf gegen weitere Infektionen kein Weg mehr vorbei", unterstreicht Ministerin Huml. Klar sei auch: "Die Folgen von so einschneidenden Maßnahmen müssen gut überlegt werden. Und genau das haben wir getan. Deshalb wird es eine Notfall-Betreuung für bestimmte Personen-Gruppen geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften." Die Allgemein-Verfügung des bayerischen Gesundheits-Ministerium zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten ist komplett unter diesem Link abrufbar.
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