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Im Förnbacher Forst will die Bürgerenergie-Genossenschaft drei Anlagen errichten – Im Herbst ist Bürgerentscheid

(ty) Im Förnbacher Forst  will die hiesige Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) bekanntlich einen Windpark mit drei Anlagen errichten. Deshalb hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen im Februar die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ beschlossen. Da die Bauleitplanung mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung begleitet werden soll – voraussichtlich samt Bürgerentscheid im Herbst –, erfolgt bereits jetzt die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Und zwar ab heute.

Wegen der Sommerferien wird die Auslegungsfrist verlängert, wie heute aus dem Rathaus mitgeteilt wird. Von heute, 12. Juli, bis 22. August können die Bürger und die öffentliche Stellen erstmals zum vorgestellten Planentwurf Stellung nehmen. Nach der Abwägung der dabei eingegangenen Rückmeldungen schließt sich im Herbst eine zweite Auslegungsrunde an, wie es weiter heißt. Zudem soll im Oktober bekanntlich ein Bürgerentscheid über das Projekt durchgeführt werden, nach dessen Ausgang schließlich im Dezember entweder der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans oder die Einstellung des Bauleitplanverfahrens erfolgt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans gliedert sich in drei Teilflächen. Das Plangebiet liegt östlich von Pfaffenhofen zwischen der Kreisstraße PAF 23 (Eberstetten – Geisenhausen) und der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Streitdorf und Großarreshausen.  Beabsichtigt ist die Errichtung von drei Windkraft-Anlagen durch die BEG. Die Planunterlagen sind im Stadtbauamt öffentlich ausgelegt und können nun bis 22. August eingesehen werden. Im Internet sind die Unterlagen auf www.pfaffenhofen.de/bebauungsplan163 zu finden.

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