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Der Bauausschuss des Kreistags soll heute die Abriss-Maßnahme an der Landratsamt-Rückseite genehmigen, die bereits im September vergangenen Jahres erfolgt war

(zel) Der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf (CSU) machte bereits im Juni in einem Interview mit unserer Zeitung keinen Hehl daraus, dass die Giebel-Affäre ein unerfreuliches Thema ist. Ausgerechnet das Landratsamt hatte sich bei seiner eigenen Erweiterung einen Giebel genehmigt, der dann wieder abgerissen wurde, weil ein Nachbar wegen der Schattenwirkung dagegen geklagt hatte. Außerdem kam ans Licht, dass die Kreisbehörde einen gerichtlich verhängten Baustopp ignoriert hatte. All das brachte den Landkreis bundesweit in die Schlagzeilen und kostet den Steuerzahler zigtausend Euro. Als ob das noch nicht genug wäre, stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) obendrein fest, dass der Vergleich, der mit dem Nachbarn geschlossen wurde und der als zentralen Punkt eben den Giebel-Abriss beinhaltet, schwebend unwirksam ist. Deshalb muss sich der Bau- und Vergabeausschuss des Kreistags heute wieder einmal mit dem leidigen Thema befassen.

Denn es fehlt nach Einschätzung des BKPV nicht weniger als ein politischer Beschluss zum konkreten Inhalt des Vergleichs – sprich: Ein Beschluss zum längst erfolgten Abriss des Giebels. Wolf will da auch gar nicht widersprechen. „Das ist schon eine zutreffende Sichtweise“, sagte er in dem genannten Interview mit unserer Zeitung und erklärte: Man habe vom Kreisgremium den Auftrag gehabt, einen Vergleich zu erwirken. Und das sei gelungen. Die Rechtsvertreter beider Seiten hätten diesem Vergleich zugestimmt und das Gericht habe ihn dann auch angenommen. Daraufhin wurde der Giebel abgerissen und durch eine Dachschräge ersetzt. Aber jetzt sage der Prüfungsverband – so formulierte es Wolf: „Euer Rechtsanwalt hat zwar zugestimmt für Euch, aber er hat eigentlich kein Mandat gehabt. Oder Ihr habt ihm im Nachhinein das nicht abgesegnet.“ Deshalb bewertet der BKPV den Vergleich als schwebend unwirksam.

Dieser fehlende Beschluss sollte eigentlich bereits am 29. Juli in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses sozusagen nachgeholt werden. Doch daraus wurde bekanntlich nichts. "Es fehlen noch Unterlagen der externen Stellen, die laut Prüfungsbericht einzuholen sind", hieß es damals aus dem Landratsamt. Konkret ging es offenbar um Unterlagen von der Regierung von Oberbayern und der Versicherungskammer Bayern. Damit war klar: Die leidige Giebel-Affäre wird auch über die politische Sommerpause hinaus ihre wenig erfreulich Wirkung entfalten.

Der Giebel wurde durch eine Dachschräge (hinten) ersetzt; hier ein Bild von der Umbauphase.

Heute nun wird der nächste Akt in diesem Bau-Drama aufgeführt: Wenn der Ausschuss ab 15 Uhr im Mehrzweckraum der Pfaffenhofener Georg-Hipp-Realschule zusammenkommt, geht es unter Tagesordnungspunkt 2.1 um den Giebel. Landrat Wolf hofft nun freilich, dass das Gremium nachträglich den Vergleich beschließt, der mit Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. August 2014 gefasst wurde – und der den Abriss des Giebels zum zentralen Inhalt hatte. Vereinfacht gesagt: Die Kreispolitiker sollen heute beschließen, dass der umstrittene Giebel abgerissen wird. Tatsächlich erfolgte der Abbruch bereits am 19. September 2014. Klingt komisch, ist aber so.

Man musste immer davon ausgehen, dass in dem BKPV-Prüfungsbericht Anmerkungen stehen, wonach man an der einen oder anderen Stelle etwas anderes machen müsse, sagte Wolf im Sommer. Aber man wollte auch keinesfalls, „unterwegs zick-zack weitere Beschlüsse treffen“. Deshalb habe man vor dem Vorliegen des BKPV-Berichts ganz bewusst keine Beschlüsse zum Giebel mehr gefällt. Auch deshalb fehlt nach wie vor das besagte Votum. Wenngleich die Argumentation, man habe – absichtlich – diesen bedeutsamen Beschluss nicht mehr fassen wollen – recht eigenwillig wirkt. Es drängt sich eher der Verdacht auf, als sei man erst durch den BKPV-Bericht darauf gestoßen worden, dass dieser Beschluss noch fehlt.

Man mag sich indes gar nicht ausdenken, was passieren würde, wenn das Gremium heute dem Inhalt des Vergleichs im Nachhinein nicht zustimmt. Doch Wolf gibt sich bekanntlich überzeugt davon, dass im Bau- und Vergabeausschuss das Votum nachträglich erfolgen wird. Andernfalls würde das Gremium ja gegen seinen eigenen Auftrag stimmen, sagt er. Die Giebel-Episode hat – inklusive der Anwaltskosten – den Steuerzahler bislang gut 90 000 Euro gekostet, wie aus der Vorlage zur heutigen Sitzung hervorgeht.

Einen Teil der Mehrkosten will man sich aber offenbar von dem für den Giebel zuständigen Architekturbüro holen. Denn das habe, so die Argumentation, ja die „nicht genehmigungsfähige Planung“ erstellt – und ist laut Landratsamt nun auch tatsächlich bereit, 10 000 Euro zu bezahlen. Erfreulich ist das freilich für den Landkreis, weil man so die peinlichen Mehrkosten reduzieren kann. Allerdings fragt der gesunde Menschenverstand, warum das Landratsamt – das ja selbst Bau- und Genehmigungsbehörde ist – denn eine „nicht genehmigungsfähige Planung“ überhaupt für gut befunden und letztlich umgesetzt hat. Eine Antwort auf diese Frage wird man aber ja vielleicht in der heutigen Sitzung bekommen.

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