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Auswirkungen der Anlage seien auch mit reduziertem Tierbestand erheblich, so die Naturschützer. Außerdem wollen sie eine zentrale Frage gerichtlich geklärt haben.

(ty) Das Gerichts-Verfahren um die Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach geht weiter. Aus Sicht des Bund Naturschutz (BN) ist jedenfalls "keine Einigung in Sicht". Ein Vergleichs-Angebot des Betreibers, das eine Reduzierung der Mastplätze beinhaltet, wurde vom BN nach eigenen Angaben geprüft, aber "als unzureichend zurückgewiesen". Ob die durch einen gerichtlichen Baustopp ausgebremste Anlage für rund 145 000 Hähnchen in dem Wolnzacher Ortsteil jemals in Betrieb gehen kann, steht damit weiterhin in den Sternen. Der BN ist juristisch gegen die vom Pfaffenhofener Landratsamt erteilte Genehmigung zu Felde gezogen und verweist bereits auf Teilerfolge.

 

Nach der jüngsten Verhandlung vor dem bayerischen Verwaltungsgericht (VG) scheint – wie damals ausführlich berichtet – alles offen; die Entscheidung war vertagt worden. Unter anderem geht es um die zentrale Frage, ob der umstrittene Mast-Betrieb planungs-rechtlich privilegiert ist. Zu klären ist, ob die Anlage überhaupt im bauplanungs-rechtlichen "Außenbereich" errichtet werden darf – beziehungsweise durfte, denn sie ist ja praktisch fertig.

"Nur wenn das Gericht der Auffassung ist, dass das Verfahren privilegiert ist, geht das Verfahren mit der Prüfung der Luftreinhaltung und des Naturschutz-Rechts weiter", fasste der Bund Naturschutz zusammen. "Hält das Gericht den Betrieb nicht für privilegiert, würde die Klage des BN erfolgreich sein und somit ein Betrieb der Anlage auf längere Zeit unmöglich."

In dem Verfahren gegen den Neubau der 144 600 Mastplätze umfassenden Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach habe der Betreiber dem Bund Naturschutz im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 31. Januar vor dem bayerischen Verwaltungsgericht Mitte Februar ein Vergleichs-Angebot vorgeschlagen, berichtet der BN.

Dieses beinhaltet den Angaben der Naturschützer zufolge die Reduktion des Tierbestands von 144 600 auf 119 600 Plätze sowie das Angebot, nach Ablauf der Pachtverträge einen Nachweis über den Fortbestand der entsprechenden Pachtflächen vorzulegen. Der BN weist allerdings laut heutiger Mitteilung dieses Vergleichs-Angebot zurück.

Nach eigenem Bekunden kann der BN den vorgeschlagenen Vergleich, für den das Gericht eine Frist bis 15. März eingeräumt hatte, nicht akzeptieren. "Die Auswirkungen der Anlage auf die Luftbelastung und sensible Naturräume sind auch mit dem reduzierten Tierbestand erheblich", erklärt BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner. 

 

Außerdem sei die Frage der Futterflächen-Berechnung für die Privilegierung dieser Masthähnchen-Anlage von grundsätzlicher Bedeutung und müsse gerichtlich geklärt werden. "Denn der Einsatz von Import-Soja in industriellen Tierhaltungs-Anlagen führt sowohl zu einer schädlichen Nitrat-Anreicherung in unserer Böden, als auch indirekt zu Umwelt-Problemen in den Export-Ländern durch Pestizid-Ausbringung und Regenwald-Abholzung", so Rottner.

Konkret habe der Bund Naturschutz in der mündlichen Verhandlung seine Auffassung vorgetragen, dass die Privilegierung für eine Baugenehmigung im Außenbereich nur dann erteilt werden sollte, wenn die tatsächliche Futter-Versorgung eines Betriebs auch weitgehend auf der Fläche des Betriebs erfolgen könne.

Dies dürfe – so der BN – nicht auf der Basis von Weizen- und Mais-Erträgen berechnet und ohne die Verpflichtung auch zum tatsächlichen Anbau erfolgen, da die Privilegierung bäuerlichen Betrieben vorbehalten sein müsse. Auch der Eiweiß-Futtermittel-Anbau müsse in die Berechnung einfließen, fordert der BN.

 

Der Bund Naturschutz in Bayern hatte – wie mehrfach berichtet – im August 2017 eine Klage gegen die Genehmigung der Hähnchenmast-Anlage für dann insgesamt 144 600 Tiere in dem Wolnzacher Ortsteil erhoben. In erster Instanz hatte das Münchner Verwaltungsgericht (VG) den eingereichten Eilantrag am 23. April vergangenen Jahres abgewiesen. Hiergegen hatte der BN dann Beschwerde zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erhoben. Mit Beschluss vom 6. August vergangenen Jahres hatte der VGH dann auf die Beschwerde des BN hin einen Baustopp verfügt.  

Die vom Pfaffenhofener Landratsamt – unter etlichen Auflagen – erteilte Genehmigung der Mast-Anlage für 144 600 Tiere wurde damit praktisch außer Vollzug gesetzt. Die Kreisbehörde erläuterte damals die Bedeutung der Entscheidung des bayerischen VGH so: "Ab sofort gilt für die bereits hergestellte Mastanlage ein Bau- und Inbetriebnahme-Stopp für den Betreiber bis zur Entscheidung in der Hauptsache." In diesem so genannten Hauptsache-Verfahren gegen den Neubau der Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach hat das Verwaltungsgericht zuletzt seine Entscheidung vertagt und die Angelegenheit ins schriftliche Verfahren verwiesen.

 

Die inzwischen praktisch fertiggestellte Anlage gehört nach Recherchen des Bund Naturschutz zu einer der größten Hähnchenmast-Anlagen im Freistaat. Laut BN sollen in Wolnzach-Eschelbach pro Jahr knapp 1,08 Millionen Hähnchen gemästet werden. Bis zur Gerichts-Entscheidung könne jedoch ein Großteil der Anlage nicht in Betrieb gehen. Der Mast-Betrieb besteht aus einer Altanlage im Dorf, die von 40 000 auf 43 600 Plätze erweitert wurde, sowie dem umstrittenen Neubau von zwei Ställen mit jeweils 50 500 Mastplätzen. 

Der BN vertritt die Ansicht, dass der im Genehmigungs-Antrag ermittelte Flächenbedarf viel zu niedrig sei, um den überwiegenden Futterbedarf dieser Hähnchenmast-Anlage zu decken, damit die Tierhaltung als privilegiert gemäß Paragraf 35 des Baugesetzbuchs gelten könne. Denn, so wurde argumentiert: Angesetzt worden seien nur die Futter-Komponenten Weizen und Mais. Der BN bot ein Gutachten auf, das belegen sollte, dass ohne die Berücksichtigung des Eiweiß-Futterbedarfs in Form von Soja-Anbau die überwiegende Futter-Versorgung nicht erbracht werden könne.

 

Für die Sojafutter-Erzeugung sei jedoch ein weit höherer Flächenbedarf anzusetzen als nur für Mais und Weizen, die viel höhere Flächen-Erträge hätten. Die Soja-Erzeugung müsse nicht zuletzt deshalb berücksichtigt werden, weil Soja – auch in Folge der bayerischen Eiweiß-Strategie – im Freistaat inzwischen üblich sei.

Darüber hinaus kritisierte der BN unter anderem, dass der Eschelbacher Betrieb überwiegend auf Pachtflächen-Basis mit eher kurzen Vertrags-Laufzeiten wirtschafte, sodass nicht gewährleistet sei, dass diese für die Betriebsdauer der Ställe von etwa 20 bis 30 Jahren auch tatsächlich zur Verfügung stünden

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