Erneut weist das Pfaffenhofener Landratsamt die Kritik in Zusammenhang mit der Genehmigung der Hähnchenmast in Eschelbach zurück.
(zel) Seit das Pfaffenhofener Landratsamt die Erweiterung der Hähnchenmast in Wolnzach-Eschelbach auf 144 600 Tiere genehmigt hat, schlagen die Wellen hoch. Ungeachtet dessen, wie man zu Massentierhaltung steht, wurden der Behörde zwei Vorwürfe gemacht. Sie habe eine gegen das Vorhaben laufende Petition ignoriert und zudem wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weitergegeben. Der amtierende Landrat Anton Westner (CSU) weist das zurück: „Wir haben uns zu jeder Zeit korrekt verhalten.“
Die Meinungen zu Geflügelmast-Betrieben in der genehmigten Größenordnung von 144 600 Masthähnchen „gehen erwartungsgemäß auseinander“, sagt Vize-Landrat Westner, der seit dem schweren Unfall von Landrat Martin Wolf (CSU) am 2. April die Geschäfte in der Pfaffenhofener Kreisbehörde führt – und sich damit jetzt als amtierender Chef der zum Teil massiven Kritik ausgesetzt sieht, die in Richtung Landratsamt zielt. So mancher würde gerne mit Westner & Co. ein Hühnchen rupfen. Von Enttäuschung bis Wut reicht die Palette der Emotionen, die der Genehmigungsbehörde, die genehmigt hat, nun entgegenschlagen.
Derweil wird dieser Tage aus dem Landratsamt sinngemäß immer wieder betont, dass es hier nicht um die Frage ging oder geht, ob man eine Hähnchenmast mit rund 145 000 Tieren – laut Bund Naturschutz eine der größten Anlagen dieser Art in Bayern – gut findet oder nicht, ob man diese Art der Tierhaltung mag oder verurteilt. „Aufgrund der klaren Gesetzeslage hat das Landratsamt als Vollzugsbehörde nicht das Recht und die Macht, eine Massentierhaltung zu verhindern, wenn nach dem Gesetz der Antragsteller – wie hier – einen Anspruch auf Genehmigung hat“, unterstreicht Westner und verteidigt erneut das Landratsamt. Seine Behörde habe „in allen Phasen des Genehmigungsverfahrens nach Recht und Gesetz gehandelt“.
Außerdem, so stellt man in einer Pressemitteilung klar, „wurden alle Anfragen des Landtags in Sachen Petition fristgemäß und zeitnah beantwortet und die angeforderten Unterlagen teilweise mehrfach auf dem Dienstweg vorgelegt“. Dies gelte auch für die Umweltverträglichkeits-Prüfung, das Luftreinhalte-Gutachten und die Plausibilitäts-Prüfung der TÜV-Südbayern-Service-GmbH als Sachverständige. „Der Aufforderung, Unterlagen vorzulegen, wurde zeitnah und vollumfänglich entsprochen“, versichert man aus dem Landratsamt und legt zugleich eine Übersicht über die Verfahrensschritte vor (siehe unten). Wiederholt habe man zudem angeboten, auf Wunsch weitere Unterlagen vorzulegen sowie Fragen zu beantworten. „Wir haben uns zu jeder Zeit korrekt verhalten“, lautet Westners Fazit.
Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz habe mit Schreiben vom 2. Februar dieses Jahres an den Landtag zur Eingabe vom 4. Dezember vergangenen Jahres umfassend Stellung genommen, heißt es weiter. In diesem Brief verweise das Ministerium auf das Schreiben des Landratsamts, das „auf sämtliche vorgebrachte Punkte eingeht“. Außerdem habe das bayerische Umweltministerium festgestellt, „dass es keine Anhaltspunkte für ein nicht ordnungsgemäßes Verfahren gibt“. Das bayerische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe indes die Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben bestätigt. In der Stellungnahme des Umweltministeriums an den Landtag werde außerdem darauf hingewiesen, dass das Landratsamt mit dem Abschluss des Verfahrens zum Ende März dieses Jahres rechne.
Da „alle Voraussetzungen eingehend geprüft waren und entscheidungsreif vorlagen“, war die Entscheidung nach Ansicht der Kreisbehörde nun zu treffen. „Ein Hinausschieben wäre rechtswidrig und wir würden uns angreifbar und eventuell sogar schadensersatzpflichtig machen“, erklärt Westner und betont: Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf Genehmigung gehabt, weil alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt gewesen seien. Die Souveränität des Landtagsausschusses sehe man durch die Entscheidung des Landratsamts nicht angetastet.
„Das Landratsamt hat die einschlägigen Gesetze richtig angewendet und nach rechtstaatlichen Grundsätzen gehandelt“, fasst Westner zusammen. Es habe „nicht im Einflussbereich des staatlichen Landratsamts“ gelegen, die Entscheidung zu verzögern oder ohne sachlichen Grund eine andere Entscheidung zu treffen. „Unabhängig von meiner persönlichen Meinung musste das Landratsamt die Genehmigung erteilen“, stellt Westner klar. Er erhofft sich im übrigen eine Versachlichung der Debatte und verweist auf die entsprechenden Zuständigkeiten. „Wenn man Massentierhaltung verhindern oder abschaffen will, müssen die Abgeordneten die Gesetze ändern.“
In nachfolgender Aufstellung hat das Pfaffenhofen Landratsamt seine Verfahrensschritte in Zusammenhang mit der Petition gegen die Erweiterung der Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach zusammengefasst:
"Alles eine Frage der Haltung"
Petition soll Erweiterung der Hähnchenmast in Eschelbach verhindern
Hähnchenmast-Erweiterung in Eschelbach: Entscheidung erst 2017
Nächtlicher Protest in Eschelbach
"Juristisch erneut auf sehr dünnem Eis"
Eschelbach: Mit Genehmigung der Hähnchenmast kann gerechnet werden
Tausende Einwendungen gegen 145 000 Masthähnchen
"Ausbeutung von Tieren, Mensch und Umwelt"
"Das wäre die größte Anlage in Bayern"
Widerstand gegen Hähnchenmast-Erweiterung