Der amtierende Pfaffenhofener Landrat verteidigt seine Behörde gegen Kritik aus München: Man habe keinen Ermessens-Spielraum gehabt. Es gibt offenbar massiven Klärungsbedarf.
(zel) „Dreist und undemokratisch“, „unanständig“, eine „Missachtung des Parlaments“. Die Landtags-Grünen haben in Zusammenhang mit der vom Pfaffenhofener Landratsamt erteilten Genehmigung zur Erweiterung der Hähnchenmast in Wolnzach-Eschelbach harsche Kritik geübt: Die dagegen laufende Petition sei ignoriert worden. Anton Westner (CSU), der amtierende Landrat, weist die Schelte entschieden zurück. Man habe nach Gesetz und Recht gehandelt, verteidigt er seine Behörde. Von nicht weitergegebenen Unterlagen – so ein weiterer Vorwurf – kann laut Landratsamt keine Rede sein.
Nachdem die Pfaffenhofener Kreisbehörde am gestrigen Montag bekanntgegeben hatte, dass sie – wenngleich mit zahlreichen Auflagen – die Genehmigung für die Erweiterung des Hähnchenmast-Betriebs im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach auf 144 600 Tiere erteilt hat, hagelte es bekanntlich umgehend harsche Kritik von den Grünen. Ungeachtet dessen, dass die Partei gegen Massentierhaltung ist, stößt den Parteivertretern sauer auf, dass eine gegen das Vorhaben laufende Petition zum bayerischen Landtag übergangen worden sei.
„Gegen den Willen der Gemeinde und ihrer Bewohner“ habe das Landratsamt eine „gigantische Hühnermast-Anlage“ genehmigt, monierte die Landtags-Fraktion der Grünen. Die gegen das Vorhaben laufende Petition wurde ihrer Ansicht nach schlicht ignoriert. „Dieses Vorgehen ist dreist und undemokratisch“, rügte Rosi Steinberger, die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, das Landratsamt. Außerdem prangerte sie an: Die Petition sei unter anderem auch deshalb derzeit in einer Warteschleife, weil die Genehmigungsbehörde – also das Pfaffenhofener Landratsamt – wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weiterreiche. Ein durchaus gewichtiger Vorwurf.
„Ohne Umweltverträglichkeitsstudie, ohne TÜV-Genehmigung und ohne Einverständnis der betroffenen Gemeinde ein derart umweltbelastendes Vorhaben aufs Gleis zu setzen, ist schlicht unanständig“, schimpfte Steinberger weiter. Ihr Landtags- und Parteikollege Christian Magerl, zugleich Vorsitzender des Umweltausschusses des Landtags, kann das Vorgehen das Pfaffenhofener Landratsamts ebenso wenig nachvollziehen. Er sehe darin nicht weniger als „eine Missachtung des Parlaments“, erklärte er gestern.
Vize-Landrat Anton Westner (CSU), der seit dem schweren Unfall von Landrat Martin Wolf (CSU) am 2. April die Geschäfte in der Pfaffenhofener Kreisbehörde führt, reagiert per Pressemitteilung auf die Kritik der Landtags-Grünen und weist die Vorwürfe entschieden zurück. Das Landratsamt hatte bei der Durchführung des Planfeststellungs-Verfahrens nach „Gesetz und Recht“ zu handeln, so Westner. Grundlage für das „Verwaltungshandeln“ seien das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie weitere Vorschriften gewesen.
„Das Landratsamt hat nach rechtstaatlichen Grundsätzen gehandelt und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beachtet“, versichert Westner. Der Genehmigungsantrag sei „nach umfassender Prüfung entscheidungsreif“ gewesen. Und die im Gesetz vorgegebenen Genehmigungs-Voraussetzungen seien erfüllt gewesen. Es handle sich in diesem Fall – so führt Westner weiter aus – um eine „gebundene Entscheidung“; einen Ermessens-Spielraum oder gar eine Möglichkeit der Berücksichtigung der politischen Willensbildung habe die Behörde hier nicht gehabt.
Da nach Angaben des Landratsamts „alle Voraussetzungen geprüft waren und entscheidungsreif vorlagen“, sei „kein Grund ersichtlich gewesen, die Angelegenheit nicht zu entscheiden“, erklärt Westner und unterstreicht: „Ein Hinausschieben wäre rechtwidrig und wir würden uns angreifbar und eventuell sogar schadensersatzpflichtig machen.“ Die Antragsteller hätten seinen Worten zufolge einen Anspruch auf Genehmigung gehabt, „weil alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt waren“.
Die Genehmigungsbehörde habe im Verwaltungsverfahren auch das Interesse der Antragsteller zu berücksichtigen, so Westner. Ein Verfahren sei „zum Abschluss zu bringen, wenn alle entscheidungsrelevanten Themen und Fragestellungen geklärt und die Genehmigungs-Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert der amtierende Landrat und weist die Vorhaltungen der Landtags-Grünen mit Nachdruck zurück.
Für Kritik an der Massentierhaltung sei das Landratsamt indes der falsche Adressat, stellt Westner klar. Wenn die „große Politik“ derartige Anlagen nicht wolle, dann müsse sie im Rahmen eines parlamentarischen Gesetzgebungs-Verfahrens das geltende Recht ändern und den politischen Willen zur Geltung bringen. Einer Verwaltungsbehörde, auch einem Landrat, stehe dies nicht zu.
Den Vorwurf der Grünen, wonach die Petition unter anderem auch deshalb in einer Warteschleife sei, weil die Genehmigungsbehörde wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weiterreiche, weist man beim Pfaffenhofener Landratsamt zurück. Man habe „alle Anfragen des Petitionsausschusses beantwortet und die angeforderten Unterlagen weitergeleitet“, heißt es in einer Presseerklärung. Dem Wunsch des Ausschusses auf Informationen sei „zu jeder Zeit entsprochen worden“. Man könne die Vorwürfe insofern „nicht nachvollziehen“.
Deutlich wird unterm Strich: In dieser Angelegenheit gibt es offenbar massiven Klärungsbedarf. Von der einen Seite heißt es: Die Petition sei unter anderem auch deshalb in einer Warteschleife, weil die Genehmigungsbehörde wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weiterreiche. Von der anderen Seite wird betont: Man habe alle Anfragen des Petitionsausschusses beantwortet und die angeforderten Unterlagen weitergeleitet.
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