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Was die Genehmigung des Pfaffenhofener Landratsamts konkret bedeutet und welche Möglichkeiten die Gegner des umstrittenen Vorhabens noch haben.

Von Tobias Zell 

Das Pfaffenhofener Landratsamt hat bekanntlich vor einigen Tagen der Erweiterung des Hähnchenmast-Betriebs im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach auf rund 145 000 Tiere – wenngleich mit vielen Auflagen – die Genehmigung erteilt. Seitdem schlagen die Wellen zuweilen hoch. Manche lehnen diese Form der Massentierhaltung schlicht ab. Die Landtags-Grünen hatten sich empört, weil das Landratsamt eine gegen das Vorhaben laufende Petition ignoriert habe. Und nicht zuletzt wurde behauptet, dass wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weitergegeben worden seien. Der amtierende Landrats Anton Westner (CSU) wies die Kritik mehrfach zurück: „Wir haben uns zu jeder Zeit korrekt verhalten“, versicherte er und betonte, seine Behörde habe „in allen Phasen des Genehmigungsverfahrens nach Recht und Gesetz gehandelt“.  

Was aber bedeutet die vom Pfaffenhofener Landratsamt erteilte Genehmigung konkret? Welche Möglichkeiten haben die Gegner nun noch, um das Vorhaben auszubremsen beziehungsweise möglicherweise gar zu verhindern? Und wie ist dabei der zeitliche Rahmen? Unsere Zeitung hat beim Landratsamt nachgefragt.

 

Durch die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung wurden die Nachbarn und die Öffentlichkeit offiziell über die Genehmigung sowie deren wesentliche Inhalte unterrichtet. Ferner wurde dargelegt, wo der Genehmigungsbescheid nebst Begründung binnen zwei Wochen – noch bis 26. Juli – eingesehen werden kann. Der gesamte Bescheid ist in diesem Zeitraum außerdem im Internet auf der Startseite des Landratsamts unter www.landkreis-pfaffenhofen.de einsehbar. 

„Ab 27. Juli beginnt die Klagefrist zu laufen“, erklärte das Landratsamt. Ab diesem Zeitpunkt könne dann innerhalb eines Monats Klage von Personen und Verbänden erhoben werden, die geltend machen, in ihren Rechten verletzt zu sein. 

Ungeachtet einer möglichen Klage hat der Bauherr nach Angaben des Landratsamts jedoch die Möglichkeit, sofort mit dem Bau zu beginnen. Das bestätigte heute ein Behörden-Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Denn in Zusammenhang mit der Genehmigung sei der so genannte Sofortvollzug auf Antrag des Bauherrn festgelegt worden. Auf dieser Basis könnte demnach in Eschelbach sofort losgelegt werden – allerdings auf eigenes Risiko des Bauherrn, wie  das Landratsamt erklärt. Schließlich könne das Verwaltungsgericht den Bau noch stoppen.

Neben der Frage, ob gegen das Vorhaben an sich geklagt wird, steht damit eine weitere im Raum: Geht jemand gegen diesen Sofortvollzug vor? Das wäre, so heißt es aus dem Landratsamt, unabhängig von einer Klage möglich. Das Verwaltungsgericht hätte dann zu entscheiden, ob der Sofortvollzug ausgesetzt wird. 

Wer gegen die Genehmigung an sich Klage einreichen will, der hat dazu nach Ablauf der Auslegungsfrist ab 27. Juli einen Monat lang Zeit. Sollte innerhalb dieser Frist keine Klage gegen den Genehmigungsbescheid erhoben worden sein, dann ist dieser nach Angaben des Landratsamts final gültig. „Der Bescheid ist dann bestandskräftig“, erklärte ein Behördensprecher. Sollte dieser Fall eintreten, dann könnte der Bauherr ab diesem Zeitpunkt ohne jegliches Risiko bauen, weil er rechtlich auf der sicheren Seite ist. 

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