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Nach der Genehmigung der Hähnchenmast-Erweiterung auf 144 600 Tiere in Eschelbach beklagt "ProLife" eine "undemokratische Vorgehensweise", äußert Zweifel am "fairen Verfahren" und hätte "mehr Courage von unserer Kreisverwaltung erwartet".

(ty/zel) In Zusammenhang mit der erteilten Genehmigung für die Erweiterung der Hähnchenmast im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach auf 144 600 Tiere kritisiert die örtliche Bürgerinitiative „ProLife“ die „undemokratische Vorgehensweise“ des Pfaffenhofener Landratsamts, äußert Zweifel am „fairen Verfahren“ und beklagt, man hätte „etwas mehr Courage von unserer Kreisverwaltung“ erwartet. „Offensichtlich hat man vor möglichen Regress-Ansprüchen des Antragsstellers mehr Respekt als vor eigenen Bürgern, dem Landtag, dem Markt Wolnzach, dem Bund Naturschutz sowie einer drohenden Klage“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme von „ProLife“. 

Seitdem das Landratsamt – wenngleich mit vielen Auflagen – grünes Licht für das umstrittene Vorhaben in Eschelbach gegeben hat, gibt es zum Teil harsche Kritik. Manche lehnen diese Form der Massentierhaltung schlicht ab. Die Landtags-Grünen hatten sich bekanntlich darüber empört, dass das Landratsamt eine gegen das Vorhaben laufende Petition ignoriert habe. Und nicht zuletzt wurde behauptet, dass wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weitergegeben worden seien. Der amtierende Landrats Anton Westner (CSU) hatte die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen: „Wir haben uns zu jeder Zeit korrekt verhalten“, versicherte er und betonte, seine Behörde habe „in allen Phasen des Genehmigungsverfahrens nach Recht und Gesetz gehandelt“. 

 

„Das nachträglich aufkommende Mitteilungsbedürfnis des Landratsamts zu vollendeten Tatsachen erstaunt uns jetzt doch etwas“, kommentierte „ProLife“ heute. „Dass man seitens einer Behörde nach Recht und Gesetz handelt, davon sind wir eigentlich als Grundvoraussetzung ausgegangen – wie also darf man diesen Erklärungsbedarf nun werten?“ Weiter heißt es von der Bürgerinitiative: „Die undemokratische Vorgehensweise und das beinahe gebetsmühlenartige Wiederholen der Ansprüche des Antragsstellers, übrigens schon beim vorzeitigen Baubeginn, lassen am besagten fairen Verfahren berechtigte Zweifel aufkommen.“ 

Bei „ProLife“ fragt man sich: „Hätte man einige Themen dieser amtlichen Stellungnahmen nicht vorher in den angekündigten Gesprächen darlegen können und sollen?“ Niemand erwarte von einer Behörde „eine subjektive Auslegung der Gesetze oder ein Partei-Ergreifen zugunsten einer öffentlichen Meinung“, jedoch „bestehen diese Erwartungen gleichermaßen in die antragsstellende Richtung“.

 

Zu der von ihr eingereichten Petition will die Bürgerinitiative bemerkt wissen, „dass es uns stets innerhalb kürzester Zeit möglich war, vom Landtag Antwort auf Anfragen zu bekommen“. Eine „klärende Kommunikation zum Stand der Petition“ wäre aus Sicht von „ProLife“ somit „durchaus im Bereich des Machbaren“ sowie von Landrat Martin Wolf (CSU) ursprünglich auch angedacht gewesen. Wolf ist aber bekanntlich seit einem schweren Verkehrsunfall am 2. April im Krankenstand, seither führt Vize Anton Westner als amtierender Landrat die Geschäfte. 

Die Bürgerinitiative ist jedenfalls der Meinung: „Lägen im Landtag alle erforderlichen Unterlagen bereit, stünde die Behandlung wohl inzwischen auf der Tagesordnung des Umweltausschusses – was nicht der Fall ist.“ Die Grünen-Abgeordnete Rosi Steinberger, die selbst in dem Gremium sitzt, hatte erklärt: „Wir hätten die Petition gerne in der letzten Sitzung vor der Sommerpause behandelt. Aber ohne ausreichende Unterlagen ist uns das nicht möglich.“ Den Vorwurf der Landtags-Grünen, wonach die Petition unter anderem auch deshalb in einer Warteschleife sei, weil die Genehmigungsbehörde wichtige Unterlagen nicht an den Umweltausschuss des Landtags weiterreiche, hatte man beim Landratsamt zurückgewiesen. 

 

Wie dazu von der Kreisbehörde erklärt wurde, seien „alle Anfragen des Landtags in Sachen Petition fristgemäß und zeitnah beantwortet und die angeforderten Unterlagen teilweise mehrfach auf dem Dienstweg vorgelegt“ worden. Dies gelte auch für die Umweltverträglichkeits-Prüfung, das Luftreinhalte-Gutachten und die Plausibilitäts-Prüfung der TÜV-Südbayern-Service-GmbH als Sachverständige. „Der Aufforderung, Unterlagen vorzulegen, wurde zeitnah und vollumfänglich entsprochen“, versicherte man und legte bekanntlich zugleich eine Zusammenstellung der einzelnen Verfahrensschritte vor. Wiederholt habe man zudem angeboten, auf Wunsch weitere Unterlagen vorzulegen sowie Fragen zu beantworten. „Wir haben uns zu jeder Zeit korrekt verhalten“, lautete Westners Fazit. Angesichts dieser Aussagen wundert man sich nun bei der Bürgerinitiative von Eschelbach: „Stellt das Landratsamt unter Umständen doch die Arbeitsweise des Landtages in Frage?“

Bei „ProLife“ scheint man sich sein Urteil über das Vorgehen des Landratsamts gebildet zu haben: „Offensichtlich hat man vor möglichen Regress-Ansprüchen des Antragsstellers mehr Respekt als vor eigenen Bürgern, dem bayerischen Landtag, dem Markt Wolnzach, dem Bund Naturschutz sowie einer drohenden Klage“, erklärt die Bürgerinitiative heute in einem Statement und bedauert: „Etwas mehr Courage hätten wir von unserer Kreisverwaltung schon erwartet.“ Gleichwohl zollt man „ein Lob an den Rechtsanwalt des Antragstellers zur effektiven Zielerreichung“.

 

Das Landratsamt hat laut eigenem Dafürhalten „nach rechtstaatlichen Grundsätzen gehandelt und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beachtet“, so Westner. Der Genehmigungsantrag sei „nach umfassender Prüfung entscheidungsreif“, die im Gesetz vorgegebenen Genehmigungs-Voraussetzungen seien erfüllt gewesen. Es handle sich hier um eine „gebundene Entscheidung“: Einen Ermessens-Spielraum oder gar eine Möglichkeit der Berücksichtigung der politischen Willensbildung habe die Behörde hier nicht gehabt. Da nach Angaben des Landratsamts „alle Voraussetzungen geprüft waren und entscheidungsreif vorlagen“, sei „kein Grund ersichtlich gewesen, die Angelegenheit nicht zu entscheiden“, befand Westner: „Ein Hinausschieben wäre rechtwidrig und wir würden uns angreifbar und eventuell sogar schadensersatzpflichtig machen.“ Die Antragsteller hätten seinen Worten zufolge einen Anspruch auf Genehmigung, „weil alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt waren“. 

„Liegen alle Voraussetzungen vor oder kann ihre Erfüllung durch Auflagen und Bedingungen sichergestellt werden, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung“, hatte das Landratsamt erklärt. Die Fachbehörden hätten das beantragte Vorhaben geprüft und entsprechend ihren Zuständigkeiten beziehungsweise Fachgebieten die sich daraus ergebenden Nebenbestimmungen vorgeschlagen. Mit Ausnahme der Gemeinde Wolnzach „bestanden seitens der beteiligten Fachstellen keine Bedenken gegen das Vorhaben“, wurde betont. Das nicht erteilte Einvernehmen der Kommune war indes nach Ansicht der Kreisbehörde zu ersetzen, „da die wegemäßige Erschließung entgegen der Auffassung des Marktes Wolnzach als gesichert anzusehen ist“. 

 

Bei „ProLife“ hofft man nun darauf, dass nicht nur der Bund Naturschutz (BN), sondern auch der Markt Wolnzach diesen Schritt des Landratsamts – das Ersetzen des nicht erteilten gemeindlichen Einvernehmens – rechtlich prüfen lässt. „Denn es ähnelt einer Entmündigung, wenn man seitens des Landratsamts dem Markt Wolnzach eine fehlende Rechtmäßigkeit der mehrheitlich sowie sachlich getroffenen Entscheidung unterstellt“, kritisiert die Bürgerinitiative. Und erklärt abschließend: „In den nächsten Wochen wird sich nach eingehender Prüfung zeigen, ob tatsächlich korrekt entschieden wurde. Bis dahin sei den Betroffenen, Kritikern und Gegnern auch eine gewisse emotionale Kritik erlaubt.“

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