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In Eschelbach genehmigte das Landratsamt eine riesige Hähnchenmast-Anlage. Zu Recht? Das klären die Gerichte.

(ty) Ob die durch einen gerichtlichen Baustopp ausgebremste Mast-Anlage für rund 145 000 Hähnchen im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach jemals in Betrieb gehen wird, steht weiterhin in den Sternen. Der "Bund Naturschutz" (BN) ist bekanntlich juristisch gegen die vom Pfaffenhofener Landratsamt erteilte Genehmigung vorgegangen – und verweist auf die aus seiner Sicht bislang errungenen Teilerfolge. Auch nach der jüngsten Verhandlung am Donnerstag vor dem bayerischen Verwaltungsgericht (VG) scheint alles offen, die Entscheidung wurde vertagt. Der BN rechnet mit einer gerichtlichen Antwort auf die zentrale Frage, ob diese Mast-Anlage überhaupt planungs-rechtlich privilegiert ist, in den nächsten Wochen.

 

Zu klären ist vor allem, ob die umstrittene Anlage überhaupt im bauplanungs-rechtlichen "Außenbereich" errichtet werden darf – beziehungsweise durfte, denn sie ist ja praktisch fertig. "Nur wenn das Gericht der Auffassung ist, dass das Verfahren privilegiert ist, geht das Verfahren mit der Prüfung der Luftreinhaltung und des Naturschutz-Rechts weiter", fasst der BN in einer aktuellen Stellungnahme zusammen. "Dann würde es voraussichtlich einen neuen Verhandlungstag und einen Augenscheins-Termin in Eschelbach geben. "Hält das Gericht den Betrieb nicht für privilegiert, würde die Klage des BN erfolgreich sein und somit ein Betrieb der Anlage auf längere Zeit unmöglich."

BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner wertet den bisherigen Verhandlungsverlauf als Teilerfolg: "Durch die umweltrechtliche Verbandsklage können wir jetzt erstmals gerichtlich überprüfen lassen, ob solche großen Anlagen baurechtlich als landwirtschaftliche Anlagen zulässig sind", erklärt er. Seiner Ansicht nach besteht jedenfalls "die ernsthafte Möglichkeit, dass dieser Riesenbetrieb zu Recht nicht als privilegiert eingestuft wird".

 

Die bayerische Staatsregierung dürfe nicht die industrielle Tierhaltung zu Lasten der bäuerlichen Landwirtschaft fördern, ergänzt der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. Der Bund Naturschutz fordere von der Regierung im Freistaat, eine Bundesrats-Initiative zu starten und die Regelungen in Paragraf 201 des Baugesetzbuchs so nachzujustieren, dass eine Privilegierung von Tierhaltungs-Anlagen bäuerlichen Betrieben vorbehalten bleibe, statt Investoren. Dies sei nur dann der Fall, wenn die tatsächliche Futterversorgung eines Betriebs weitgehend auf der Fläche des Betriebs erfolgen könne. So könnte laut BN auch verhindert werden, dass große Mengen Sojafuttermittel aus Übersee importiert würden, die zu einer schädlichen Nitrat-Anreicherung der Böden führten.

Der BN in Bayern hatte – wie berichtet – im August 2017 eine Klage gegen die Genehmigung der Hähnchenmast-Anlage für dann insgesamt 144 600 Tiere in dem Wolnzacher Ortsteil erhoben. In erster Instanz hatte das Münchner Verwaltungsgericht (VG) den eingereichten Eilantrag am 23. April vergangenen Jahres abgewiesen. Hiergegen hatte der BN Beschwerde zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erhoben. Mit Beschluss vom 6. August vergangenen Jahres hatte der VGH dann auf die Beschwerde des BN hin einen Baustopp verfügt.

 

Die vom Pfaffenhofener Landratsamt – wenngleich unter etlichen Auflagen – erteilte Genehmigung der Mast-Anlage für 144 600 Tiere wurde damit praktisch außer Vollzug gesetzt. Die Kreisbehörde erläuterte damals die Bedeutung der Entscheidung des bayerischen VGH so: "Ab sofort gilt für die bereits hergestellte Mastanlage ein Bau- und Inbetriebnahme-Stopp für den Betreiber bis zur Entscheidung in der Hauptsache." In diesem so genannten Hauptsache-Verfahren gegen den Neubau der Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach hat das bayerische VG nun diese Woche seine Entscheidung vertagt und die Angelegenheit ins schriftliche Verfahren verwiesen.

Die inzwischen praktisch fertiggestellte Anlage gehört nach Recherchen des "Bund Naturschutz" zu einer der größten Hähnchenmast-Anlagen im Freistaat. Laut BN sollen in Wolnzach-Eschelbach pro Jahr knapp 1,08 Millionen Hähnchen gemästet werden. Bis zur Gerichts-Entscheidung könne jedoch ein Großteil der Anlage nicht in Betrieb gehen. Der Mast-Betrieb besteht aus einer Altanlage im Dorf, die von 40 000 auf 43 600 Plätze erweitert wurde, sowie dem umstrittenen Neubau von zwei Ställen mit jeweils 50 500 Mastplätzen.

 

Der BN vertritt die Ansicht, dass der im Genehmigungs-Antrag ermittelte Flächenbedarf viel zu niedrig sei, um den überwiegenden Futterbedarf dieser Hähnchenmast-Anlage zu decken, damit die Tierhaltung als privilegiert gemäß Paragraf 35 Baugesetzbuch gelten könne. Denn, so wurde argumentiert: Angesetzt worden seien nur die Futter-Komponenten Weizen und Mais. Der BN bot ein Gutachten auf, das belegen sollte, dass ohne die Berücksichtigung des Eiweiß-Futterbedarfs in Form von Soja-Anbau die überwiegende Futterversorgung nicht erbracht werden könne. Für die Sojafutter-Erzeugung sei jedoch ein weit höherer Flächenbedarf anzusetzen als nur für Mais und Weizen, die viel höhere Flächenerträge hätten. Die Soja-Erzeugung müsse nicht zuletzt deshalb berücksichtigt werden, weil Soja – auch in Folge der bayerischen Eiweiß-Strategie – im Freistaat inzwischen üblich sei.

Darüber hinaus kritisierte der "Bund Naturschutz" unter anderem, dass der Eschelbacher Betrieb überwiegend auf Pachtflächen-Basis mit eher kurzen Vertrags-Laufzeiten wirtschafte, sodass nicht gewährleistet sei, dass diese für die Betriebsdauer der Ställe von etwa 20 bis 30 Jahren auch tatsächlich zur Verfügung stünden.

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