Logo
Anzeige
Anzeige

Sowohl der Bund Naturschutz als auch die Gemeinde Wolnzach gehen juristisch gegen die vom Landratsamt erteilte Genehmigung zur Hähnchenmast-Erweiterung auf rund 145 000 Tiere im Ortsteil Eschelbach vor.

(zel) Gleich mit zwei Klagen gegen die vom Landratsamt kürzlich genehmigte Erweiterung der umstrittenen Hähnchenmast bei Wolnzach hat sich das Münchner Verwaltungsgericht nun zu befassen. Im kleinen Ortsteil Eschelbach soll die bestehende Anlage auf 144 600 Tiere erweitert werden, damit entstünde einer der größten Betriebe dieser Art in Bayern. Wie der Bund Naturschutz (BN) angekündigt hatte, sollte seine Klage heute eingehen. Bereits zuvor hatte der Wolnzacher Bürgermeister Jens Machold (CSU) im Namen der Gemeinde Klage eingereicht. Dieser Schritt wurde gestern Abend in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit bestätigt.

"Wir sehen erhebliche Gefahren für angrenzende Wälder sowie Geruchsbelästigungen und gesundheitliche Gefahren durch Bioaerosole und multiresistente Keime für die dort wohnende Bevölkerung", sagte BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner. Zudem kritisiere man den privilegierten Bau der Anlage sowie den mangelnden Tierschutz, ergänzt der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner. 

Bemängelt werden vom Bund Naturschutz nach eigenen Angaben insbesondere „handwerkliche Fehler“ der Immissions-Prognose, „die zu einer erheblichen Unterschätzung der von der Anlage hervorgerufenen Auswirkungen führen“. Diese betreffen laut BN „nicht nur die Belastung der Bevölkerung mit Bioaerosolen (insbesondere Keime und mutmaßlich MRSA), sondern ebenfalls die von der Anlage ausgehenden Gerüche sowie die Stickstoff-Belastung eines unmittelbar angrenzenden Quellwaldes, der ebenfalls dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt“.  

Auch die im Genehmigungsverfahren bejahte landwirtschaftliche Privilegierung der Anlage hält der Bund Naturschutz „für mehr als fraglich, da die auf den landwirtschaftlichen Flächen erzeugten Rohstoffe vollumfänglich in eine Biogas-Anlage eingestellt werden und daher nicht zugleich als überwiegende Futtergrundlage für die Hähnchenmast-Anlage herangezogen werden können“. 

Außerdem ist nach Ansicht des BN die Anlage auch aus tierschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten, da die genehmigte Besatzdichte mit 39 Kilogramm pro Quadratmeter „deutlich oberhalb der in der Fachliteratur benannten Grenze liegt, die das Ausüben der artspezifischen Grundbedürfnisse (noch) einschränkungslos ermöglichen würde“. 

„In einem Dorf mit rund 350 Einwohnern würden künftig über eine Million Hähnchen pro Jahr gemästet“, erklärte Micha Lohr, der Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach, bereits gestern im Zusammenhang mit der Ankündigung der Klage. Er kritisiert die Pfaffenhofener Kreisbehörde, die das Vorhaben kürzlich – wenngleich mit vielen Auflagen – genehmigt hatte. Die Behandlung der Petition an den bayerischen Landtag, die zu Beginn des Jahres mit 8000 Unterschriften eingereicht worden war, habe das Landratsamt nicht abgewartet, moniert Lohr. „Wenige Tage, nachdem man vom Landtag angeforderte Unterlagen dorthin sandte, erteilte die Behörde die Genehmigung und ordnete überdies sofortigen Vollzug an. Nicht nur der Petitions-Ausschuss äußerte sich empört.“  

Verstimmt reagierte man auch im Wolnzacher Rathaus auf das Vorgehen des Landratsamts. Die Kommunalpolitiker hatten dem Vorhaben bekanntlich das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Mit Ausnahme der Gemeinde Wolnzach „bestanden seitens der beteiligten Fachstellen keine Bedenken gegen das Vorhaben“, hatte die Kreisbehörde bestätigt. Das nicht erteilte Einvernehmen der Kommune sei indes zu ersetzen gewesen, „da die wegemäßige Erschließung entgegen der Auffassung des Marktes Wolnzach als gesichert anzusehen ist“. Bürgermeister Machold kündigte daraufhin an, er werde „zur Fristwahrung“ im Namen der Kommune Klage erheben. Er sehe keinen anderen Weg, das Landratsamt sei davon in Kenntnis gesetzt.

 

Am 7. August hatte die Kommune schließlich Klage eingereicht, wie der geschäftsführende Beamte im Rathaus, Markus Rieder, heute auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Ungeachtet dessen hatte sich gestern Abend der Gemeinderat im Rahmen einer – von mehreren Gremiums-Mitgliedern beantragten – Sondersitzung noch einmal offiziell mit dem Thema zu befassen. Das Ergebnis war eindeutig: Der Gemeinderat sprach sich mit großer Mehrheit für die Klage aus. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, berichtet Rieder. 

Wobei Letzteres – die Enthaltung – eigentlich nicht geht. Denn Artikel 48 der bayerischen Gemeindeordnung besagt: „Die Gemeinderatsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die ihnen zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten. Gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Gemeinderat Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro im Einzelfall verhängen.“ Aber das nur am Rande. 

„Wir sind nicht damit einverstanden, wie wir behandelt wurden“, hatte Machold im Vorfeld gegenüber unserer Zeitung in Zusammenhang mit der genehmigten Betriebs-Erweiterung in Eschelbach erklärt. Zum einen ging es um das durch das Landratsamt ersetzte gemeindliche Einvernehmen, zum anderen kritisierte Machold, erst im Nachhinein informiert worden zu sein. „Durchgerutscht“ sei das im Landratsamt, habe er in Erfahrung gebracht. Er wolle nicht nachtreten, aber das Vertrauen in die Kreisbehörde sei „nachhaltig erschüttert“, so der Rathauschef.  

Beim Landratsamt sieht man das freilich ganz anders. Vize-Landrat Anton Westner (CSU), der seit Anfang April den im Krankenstand befindlichen Kreischef Martin Wolf (CSU) vertritt, hatte mehrfach betont, seine Behörde habe in dem Genehmigungsverfahren nach Recht und Gesetz gehandelt. Auch, dass die Genehmigung ausgerechnet ein paar Tage, bevor sich der zuständige Ausschuss des bayerischen Landtags eigentlich mit der Petition befassen wollte, ergangen war, verteidigte die Kreisbehörde. 

Da „alle Voraussetzungen eingehend geprüft waren und entscheidungsreif vorlagen“, sei die Entscheidung zu treffen gewesen. „Ein Hinausschieben wäre rechtswidrig und wir würden uns angreifbar und eventuell sogar schadensersatzpflichtig machen“, hatte Westner erklärt – und betont: Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf Genehmigung gehabt, weil alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt gewesen seien. Die Souveränität des Landtags-Ausschusses sehe man durch die Entscheidung des Landratsamts nicht angetastet. Landratsamt hin, Ausschuss her – jetzt ist das Ganze ein Fall fürs Gericht.

Bisherige Beiträge zum Thema:

Klage gegen Hähnchenmast-Erweiterung in Eschelbach

Aufstand in Pfaffenhofen gegen "Hühnerknast" von Eschelbach

Hähnchenmast in Eschelbach: Der Bauherr darf sofort loslegen

 
 
 
 
 
 
 
 

"Alles eine Frage der Haltung" 

Petition soll Erweiterung der Hähnchenmast in Eschelbach verhindern

Hähnchenmast-Erweiterung in Eschelbach: Entscheidung erst 2017 

Nächtlicher Protest in Eschelbach

"Juristisch erneut auf sehr dünnem Eis"

Eschelbach: Mit Genehmigung der Hähnchenmast kann gerechnet werden 

"Ein fataler Irrweg"

Brief aus Brüssel

Tausende Einwendungen gegen 145 000 Masthähnchen

"Ausbeutung von Tieren, Mensch und Umwelt" 

"Das wäre die größte Anlage in Bayern"

Widerstand gegen Hähnchenmast-Erweiterung

Hähnchenmast für 145 000 Tiere in Eschelbach?

Geflügelmast für 145 000 Tiere geplant  


Anzeige
RSS feed