Logo
Anzeige
Anzeige

Veranstaltungen verboten, Freizeit-Einrichtungen dicht, massive Einschränkungen in Gastronomie und Einzelhandel. Bestimmte Läden dürfen länger öffnen.

(ty) Die bayerische Regierung unter Führung von Ministerpräsident Markus Söder hat heute wegen der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für den Freistaat ausgerufen. Damit sei zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Virus "eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffs-Möglichkeiten möglich", heißt es aus der Staatskanzlei. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Der Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeit-Gestaltung, wird untersagt. Für Gastronomie-Betriebe gibt es massive Einschränkungen. Nur noch bestimmte Läden und Händler dürfen öffnen. Für bestimmte Geschäfte werden zugleich die Öffnungszeiten ausgeweitet.

Die Erkrankung sei sehr infektiös. Es bestehe "weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern". Insbesondere ältere Menschen und solche mit bestehenden Grunderkrankungen seien von schweren Krankheits-Verläufen betroffen und könnten an der Krankheit sterben.

"Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann", heißt es aus der bayerischen Staatskanzlei.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Nachfolgend eine Zusammenfassung:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind den Angaben zufolge private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahme-Genehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz-rechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeit-Gestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen den Angaben zufolge insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordell-Betriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitness-Studios, Bibliotheken, Wellness-Zentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

3. Untersagt werden Gastronomie-Betriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon seien in der Zeit von 6 bis 15 Uhr Betriebs-Kantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen seien zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen beziehungsweise die Auslieferung; dies sei jederzeit zulässig. Es müsse sichergestellt sein, "dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten". Weiter ausgenommen seien Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet würden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind den Angaben zufolge der Lebensmittel-Handel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Filialen der Deutschen-Post-AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungs-Behörden könnten auf Antrag Ausnahme-Genehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz-rechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufs-Zentren und Kaufhäusern sei nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von Paragraf 3 des Ladenschluss-Gesetzes (LadSchlG)

  • an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
  • Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen seien durch eine Allgemein-Verfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt. Nachfolgend sehen Sie die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschafts-Minister Hubert Aiwanger und Gesundheits-Ministerin Melanie Huml.

Bisherige Beiträge zum Thema:

Landkreis Pfaffenhofen: Zehnter Corona-Fall offiziell bestätigt

Neunter Corona-Fall im Landkreis Pfaffenhofen offiziell bestätigt

Sechs Corona-Fälle im Kreis Kelheim

Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Gut 100 Corona-Testungen per "Drive in"

14 Corona-Fälle im Kreis Dachau

Corona: Kreis Neuburg-Schrobenhausen untersagt Veranstaltungen ab 50 Personen

Dritter Corona-Todesfall in Bayern, Ministerin: Private Kontakte einschränken

Achter Corona-Virus-Fall im Landkreis Pfaffenhofen bestätigt 

Drei bestätigte Corona-Virus-Fälle im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Zelt bei Pfaffenhofener Klinik: "Fieber-Ambulanz" im Kampf gegen Corona

Wolnzacher Bürgermeister weist Gerüchte zurück: "Ich bin nicht corona-infiziert"

Siebter bestätigter Corona-Fall im Landkreis Pfaffenhofen 

Kampf gegen Corona-Virus: Bayern macht alle Schulen und Kitas dicht

Corona: Besuchsrechte an Bayerns Kliniken werden massiv eingeschränkt

Corona: Vorerst keine Gottesdienste mehr im südlichen Kreis Pfaffenhofen 

Corona: Klinikum Ingolstadt schränkt Patienten-Besuche noch weiter ein

Corona-Virus sorgt für Änderungen beim Busverkehr in der Region

Wegen Corona-Virus: Bischofsweihe in Augsburg wird verschoben

Wegen Corona: Nur Zwerg "Xari" macht noch Grünen-Wahlkampf

Corona-Virus bringt den VHS-Betrieb im Landkreis Pfaffenhofen zum Erliegen

Corona: Dachauer Landratsamt bittet, auf persönliches Erscheinen zu verzichten

Corona: Pfaffenhofener Tierheim ist vorerst für Besucher geschlossen

Corona-Virus: Auch die Freien Wähler erklären den Wahlkampf für beendet

Corona-Virus: Sonntags-Fahrverbot für Lkw in Bayern vorerst aufgehoben

Corona: Pfaffenhofener Landratsamt richtet Bürger-Telefon ein

Das Corona-Virus bremst auch den Wahlkampf-Endspurt der Bürgerliste

Wegen Corona-Virus: Landratsamt Dachau erlässt Allgemein-Verfügung

64 Corona-Virus-Fälle im Kreis Freising, Sicherheitsdienst fürs Gesundheitsamt

Corona-Virus: Auch die FDP sagt im Landkreis alle Veranstaltungen ab

Wegen Corona-Virus: Kreis-CSU sagt alle öffentlichen Veranstaltungen ab

Corona-Virus: 67 Personen aus dem Kreis Pfaffenhofen in Quarantäne

Corona: "Aktionstage Gesundheit" in Bad Gögging sind abgesagt

Sechster bestätigter Corona-Virus-Fall im Landkreis Pfaffenhofen

Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Kreis Pfaffenhofen steigt auf fünf

Ilmtalklinik-GmbH meldet ersten Corona-Fall

Weiterer Corona-Fall im Kreis Kelheim

"Panik in der Bevölkerung ist gefährlicher als jeder Virus"

Dritter Fall von Corona-Infektion im Landkreis Pfaffenhofen bestätigt

Im Kampf gegen das Corona-Virus: Bayern verbietet Großveranstaltungen

Corona-Folgen: Pfaffenhofener Dult und Wolnzacher Messe fallen aus

Kommunalwahl in Zeiten von Corona: Präventions-Maßnahmen in Pfaffenhofen

Corona-Virus: Ingolstädter Klinikum schränkt Besuche und Besuchszeiten ein

Zweiter Corona-Fall im Kreis Pfaffenhofen: Klassen vom Unterricht ausgeschlossen

Zweiter Corona-Fall im Landkreis Kelheim ist offiziell bestätigt

Kampf gegen Corona: Ilmtalklinik verschärft die Zugangs-Regelungen

Corona: Pfaffenhofener Landratsamt rät zur Absage von Großveranstaltungen

Erster Corona-Fall im Kreis Kelheim

Weitere Corona-Fälle im Kreis Freising: Schulen und Kindergärten geschlossen

Angestellte mit Corona infiziert: Volksbank-Raiffeisenbank in Geisenfeld geschlossen

Wegen Corona-Virus: Pfaffenhofener Kreis-CSU sagt Wahlkampf-Finale ab

Corona-Fall im Kreis Pfaffenhofen: Wolnzacher Gymnasium geschlossen

Corona-Virus: Mittlerweile sind drei Schulen im Kreis Dachau betroffen

Drei Corona-Fälle im Landkreis Dachau, Karlsfelder FOS bleibt vorerst geschlossen

Schul- und Kita-Verbot für Reise-Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten

Erster Corona-Fall in Ingolstadt bestätigt

20 Corona-Fälle im Kreis Freising, Grundschule in Au vorerst geschlossen

Corona-Virus: Was das Pfaffenhofener Gesundheitsamt den Bürgern rät

Corona-Virus: Klinikum Ingolstadt sagt alle Publikums-Veranstaltungen ab

Corona-Virus: CSU sagt Benefiz-Konzert in Hettenshausen ab

Corona-Virus: Besuche in der Ilmtalklinik "auf absolutes Minimum beschränken"

Neues Corona-Virus: Ministerium aktualisiert Empfehlungen für Eltern

Behörden bestätigen: Mann aus dem Kreis Freising mit Corona-Virus infiziert

Landratsamt veröffentlicht umfangreiche Hinweise in Sachen Corona-Virus


Anzeige
RSS feed