Diesmal geht es um den Rathaus-Neubau, der verhindert werden soll. Laut Bürgermeister enthält der Text jedoch unter anderem falsche Tatsachen-Behauptungen.
Von Tobias Zell
In Reichertshofen hat es offenbar die nächste peinliche Panne in Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren gegeben. Bekanntlich hatten die Protagonisten das Bürgerbegehren, das die Sanierung der Paarhalle zum Ziel hatte, bereits zurückgenommen. Damit wollten sie der Feststellung der Unzulässigkeit zuvorkommen, die – wegen Formfehlern – mutmaßlich bevorstand. Jetzt sind den Verantwortlichen anscheinend auch bei dem zweiten Bürgerbegehren, das sich im Wesentlichen gegen den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Neubau eines Rathauses am "Unteren Markt" wendet, fatale Fehler unterlaufen. Bürgermeister Michael Franken (JWU) spricht gegenüber unserer Zeitung, von der "rechtlichen Unzulässigkeit" dieses Bürgerbegehrens.
Anfang September hatten – wie berichtet – Vertreter des Bürgerbegehrens unter dem Motto "Beibehaltung und Sanierung des bestehenden Rathauses Reichertshofen in der Schloßgasse" nach eigenen Angaben weitere 371 Unterschriften zur Verhinderung eines Rathaus-Neubaus bei der Gemeinde-Verwaltung abgegeben. Wie angekündigt, wollte die Bürger-Initiative "Pro historisches Rathaus und Paarhalle" weiterhin verstärkt für ihr Bürgerbegehren werben, nachdem bereits gut drei Wochen zuvor 1061 Unterschriften in dieser Angelegenheit an Vize-Bürgermeister Adolf Kothmeier (JWU) übergeben worden waren. Im Klartext: Der Neubau eines Rathauses soll per Bürgerentscheid gestoppt werden.
Eine Unterschriften-Sammlung mit ähnlichem Ansinnen war bereits Anfang Mai von einer anderen Gruppierung begonnen worden. Jedoch händigten die Protagonisten diese Listen damals dann erst gar nicht bei der Gemeinde-Verwaltung aus, nachdem ein anderes Bürgerbegehren – zur Sanierung der maroden Paarhalle – wegen Formfehlern zurückgenommen wurde. Mit diesem Schritt wollte man verhindern, dass das Paarhallen-Bürgerbegehren offiziell für unzulässig erklärt wird (Peinliche Panne: Alle Unterschriften für Bürgerbegehren offenbar ungültig). Angeblich wiesen die Unterschriften-Listen für das Rathaus-Bürgerbegehren denselben Formfehler auf. Es wurden daraufhin neue Listen gefertigt und die Unterschriften-Sammlungen für beide Bürgerbegehren begannen von vorne. Diesmal, so wurde sinngemäß von den Frontmännern betont, wolle man aber wirklich alles richtig machen.
Jedoch zeichnet sich nun ab, dass auch bei dem Bürgerbegehren zur Verhinderung des Rathaus-Neubaus etwas gehörig schief gegangen ist. Laut Mitteilung aus der Gemeinde-Verwaltung geht es bei dem vom hiesigen SPD-Chef Wolfgang Freudenberger sowie von Karl Schweiger und Georg Hempel als Sprecher der Bürger-Initiative anvisierten Bürgerentscheid um folgende Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass der Gemeinderats-Beschluss vom 16.01.2018, ein neues Rathaus auf dem 'Unteren Markt' zu bauen, aufgehoben wird, alle Planungen und Ausschreibungen für den Bau eines neuen Rathauses sofort gestoppt werden und das bestehende historische Rathaus in der Schloßgassse saniert und weiter als Rathaus genutzt wird?" So weit, so gut. Aber was ist jetzt wieder falsch gelaufen?
Bürgermeister Franken erklärte soeben gegenüber unserer Zeitung: "Ich habe heute Vormittags die Bürger-Initiative darüber informiert, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig ist, da in der Begründung zwei falsche Tatsachen-Behauptungen enthalten sind und die Begründung für die Sanierung des derzeitigen Rathauses komplett fehlt."
Außerdem, so Franken weiter, verwende die Bürger-Initiative in der Fragestellung den Begriff "historisches Rathaus". Dazu erklärt der Gemeinde-Chef: "Dies ist im Zusammenhang mit dem derzeitigen Rathaus nicht korrekt. Dort ist erst seit dem Jahr 1979 das Rathaus, historisch befand sich das Rathaus in der Herrnstraße beziehungsweise in der Marktstraße."
Franken hat die Bürger-Initiative nach eigenen Worten aber heute Vormittag auch darüber unterrichtet, dass er "dem Gemeinderat persönlich vorschlagen werde, trotz der rechtlichen Unzulässig das Bürgerbegehren zur Abstimmung zuzulassen, um keine weitere Zeit zu verlieren und der Volksabstimmung den Vorrang vor rechtlicher Anforderung zu geben". Der Bürgermeister muss aber auch einräumen: "Ob der Gemeinderat meinem Vorschlag folgt ist nicht sicher."
Das Gremium tritt am heutigen Mittwochabend ab 18.30 Uhr im Rathaus zusammen, Tagesordnungspunkt 1 lautet: "Bürgerbegehren 'Beibehaltung und Sanierung des bestehenden Rathauses Reichertshofen in der Schloßgasse' – Beschlussfassung über die Zulassung des Bürgerbegehrens".
Unter Tagesordnungspunkt 2 geht es dann gegebenenfalls um die Festlegung eines Termins für diesen Bürgerentscheid. Außerdem geht es um den Termin für den vom Gemeinderat im Zuge eines Ratsbegehrens ("Ja zum Zukunfts-Zonzept für ein lebendiges, lebenswertes und attraktives Reichertshofen") angestoßenen Bürgerentscheid; der unter anderem auch um die Frage nach dem Rathaus-Neubau beinhaltet.
Inzwischen gibt es einen aktuelleren Bericht:
Wieder Aufregung in Reichertshofen: Die Zulässigkeit des Unzulässigen?
Bisherige Beiträge zu diesen Themen:
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