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Gerichte hatten Ratsbegehren zu geplantem Gewerbe- und Industrie-Gebiet gestoppt, Stadtrat musste neu entscheiden. Verbale Giftpfeile in der Sitzung. Alle Details zum Nachlesen.

(ty/zel) Die beiden ursprünglich für 2. April geplanten Bürgerentscheide in Pfaffenhofen werden auf 7. Mai verschoben. Das hat der Stadtrat am heutigen Donnerstagabend beschlossen. Die grundsätzliche Frage bleibt: Soll vor den Toren der Kreisstadt das knapp 38 Hektar große Gewerbe- und Industrie-Gebiet "Kuglhof II" entstehen? Eine Interessen-Gemeinschaft aus Bund Naturschutz (BN), ÖDP und der Wähler-Gruppe "Gemeinsam für Gemeinwohl" (GfG) hatte unter dem Motto "Stoppt den Flächenfraß" per Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid erwirkt, um das Vorhaben zu verhindern. Der Stadtrat hatte dem per Ratsbegehren einen Bürgerentscheid entgegengestellt und im Sinne von "Wohlstand sichern, Klima schützen" für einen "grünen Gewerbepark" geworben. Weil aber das Ratsbegehren wegen seines Wortlauts durch Gerichts-Beschlüsse gestoppt worden war, musste sich der Stadtrat nun erneut damit befassen. Man brauchte eine neue Formulierung und einen neuen Termin für die Abstimmungen mit dann neuen Wahlunterlagen. Außerdem wurden in der Sitzung einige verbale Giftpfeile verschossen.

Die Stadt und die Befürworter von "Kuglhof II" – darunter die Rats-Fraktionen von CSU, SPD, FW und Grünen –  mussten in den vergangenen Tagen zwei Rückschläge hinnehmen. Zunächst hatte das Verwaltungsgericht (VG) in München das vom Stadtrat beschlossene Ratsbegehren auf Eil-Antrag der Interessen-Gemeinschaft von BN, ÖDP und GfG hin ausgebremst beziehungsweise per einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, es weiter zu betreiben. Dagegen hatte die Stadt umgehend Beschwerde zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVHG) eingelegt.

Neuer Anlauf

Wie berichtet, war diese allerdings mit Beschluss vom vergangenen Freitag zurückgewiesen worden. Somit bleibe es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, erläuterte ein BayVHG-Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Damit kann die Abstimmung über das Ratsbegehren und über den von den "Kuglhof II"-Gegnern erwirkten Bürgerentscheid nicht, wie anvisiert, am 2. April über die Bühne gehen. Das hatte die Stadtverwaltung in der Folge gemeldet. Notgedrungen hatte sich deshalb der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung wieder mit diesem so kontrovers diskutierten Thema zu beschäftigen.

Das ursprüngliche Ratsbegehren war laut Angaben aus dem Rathaus im Januar "mit der von der Stadt beauftragten, in einschlägigen Verfahren renommierten Münchner Fachanwaltskanzlei abgestimmt und dem Stadtrat im Anschluss daran vorgelegt worden". Das Gremium folgte mit überwältigender Mehrheit dem Vorschlag. Im Rathaus musste man letztlich die aus Verwaltungs-Sicht offenbar völlig überraschende juristische Niederlage einräumen: "Wider Erwarten und entgegen der Meinung der städtischen Rechtsvertretung", so hieß es in einer am vergangenen Freitag veröffentlichten Mitteilung, habe die Verwaltungs-Gerichtbarkeit der Stadt untersagt, das Ratsbegehren weiter zu betreiben. Stadtjurist Florian Erdle, berufsmäßiger Stadtrat und hobbymäßiger Kabarettist, sprach in der heutigen Stadtrat-Sitzung von einer "so genannten Schlappe", die "unerwartet" gekommen sei. 

"Mit Südumgehung"?

Das Ratsbegehren hatte ursprünglich den Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof mit Südumgehung" und folgende Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Bebauungsplan 'Kuglhof ll' für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?" Ausschlag gebend für die Gerichts-Beschlüsse war, wie berichtet, die Formulierung "mit Südumgehung". Das Verwaltungsgericht hatte zur Sache unter anderem erklärt: "Mit der konkreten Formulierung des Ratsbegehrens dürfte hier in einer dem Gebot der Sachlichkeit und Ausgewogenheit beziehungsweise den Anforderungen an einen fairen Verfahrens-Ablauf widersprechenden Weise auf die Abstimmungsfreiheit eingewirkt werden."

Der Gemeinde sei es versagt, durch eine irreführende Fragestellung möglicherweise das Abstimmungs-Ergebnis zu verfälschen, hatte das Verwaltungsgericht dargelegt. Die sowohl in der Überschrift als auch in der Fragestellung des Ratsbegehrens enthaltene Bezugnahme auf die "Südumgehung" stellt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts eine Formulierung dar, durch welche die Entscheidungs-Freiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt werden und damit auch die Erfolgs-Aussichten des anderen Bürgerbegehrens geschmälert werden dürften.

Besser ohne "mit"

Mit der Aufnahme der Begriffe "Südumgehung" beziehungsweise "Pfaffenhofener Südumgehung" sowohl in Überschrift als auch Fragestellung sowie der engen sprachlichen Verknüpfung ("mit") dieser Begriffe mit dem geplanten Gewerbepark beziehungsweise Gewerbe-Gebiet dürfte aus Sicht des Gerichts der geplanten Umgehungsstraße eine Bedeutung und ein Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbe-Gebiet zugemessen werden, der ihr tatsächlich nicht zukomme. 

"Sowohl mit der Überschrift als auch der Fragestellung" wurde aus Sicht des Verwaltungsgerichts "der Eindruck vermittelt, dass es sich bei der Südumgehung um einen wesentlichen Projektteil des 'Gewerbeparks' handelt und der Abstimmende, wenn er sich für die 'Südumgehung' aussprechen möchte, auch zugleich für den 'Gewerbepark' stimmen muss". Ferner stellte das Gericht klar, dass Planung und Bau der Ortsumgehung durch den Freistaat erfolgen – und zwar unabhängig davon, ob die Stadt den Bebauungsplan für "Kuglhof II" weiterverfolgt oder nicht. 

"Irreführungs-Effekt"

"Das VG und der VGH nehmen in ihren Beschlüssen zur beanstandeten ursprünglichen Formulierung des Ratsbegehrens einen Irreführungs-Effekt zu Lasten der Abstimmungs-Berechtigten an", heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung zur heutigen Sitzung. Es wird zitiert: "Die Verwendung der modalen Präposition 'mit', die auf etwas Zusammengehöriges hinweist, vermittelt aus Sicht der Abstimmungs-Berechtigten den Eindruck, dass zum Inhalt des Bebauungsplans beziehungsweise zum Gegenstand des städtebaulichen Planungs-Verfahrens auch die zur innerörtlichen Verkehrs-Entlastung geplante Südumgehung gehöre, so dass auch über deren 'Vorantreiben' im Rahmen des Bürgerentscheids abgestimmt werde." Die Stadt vermittle bei "Kuglhof II" den "Eindruck, dass es sich bei der Südumgehung um einen wesentlichen Projektteil des 'Gewerbeparks' handeln soll".

Das geplante Areal "Kuglhof II" (Grafik: Stadt Pfaffenhofen)

Stadtjurist Erdle verteidigte heute den Formulierungs-Vorschlag der Verwaltung für das ursprüngliche Ratsbegehren. Faktisch sei aus städtischer Sicht die Südumgehung in der aktuellen Trassen-Variante wesentlich mit dem Projekt "Kuglhof II" verbunden, denn diese Planung des Gebiets werde mit der konkreten Trassenführung der Südumgehung erst ermöglicht: Eine Trassenführung mitten durch die "Kuglhof"-Flächen schließe ein Gewerbe- und Industrie-Gebiet aus. Das geplante Gewerbe- und Industrie-Gebiet sowie die anvisierte Umgehungsstraße lägen nach den Planungen für "Kuglhof II" auch nicht unverbunden nebeneinander, sondern das Gebiet würde an die Südumgehung über eine durch den Bebauungsplan festgesetzte Zufahrt angeschlossen.

Rechtlich unbedenklich?

Insofern liegt nach städtischer Deutung in den Planungen tatsächlich ein "Gewerbe-Gebiet mit Südumgehung" vor. Für den Stadtrat sei seit der Neuaufstellung des Flächen-Nutzungs-Plans 2018/19 gerade diese Verbindung von Südumgehung und Gewerbe-Gebiets-Entwicklung maßgeblich gewesen. Daher habe auch die von der Stadt beauftragte Fachanwalts-Kanzlei diese Formulierung im ursprünglichen Ratsbegehren, wie es am 19. Januar beschlossen worden war, als "rechtlich unbedenklich beurteilt".

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat laut Stadtverwaltung in seiner Entscheidung ausgeführt, dass nicht eine Aufnahme der Südumgehung in den Text des Ratsbegehrens an sich zu beanstanden sei. Er gebe dazu an, der Stadtrat hätte den räumlichen Zusammenhang der Bebauungs-Planung mit dem staatlichen Straßenbau-Vorhaben statt durch das beanstandete "Gewerbe-Gebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung" zum Beispiel durch die Formulierung "Gewerbe-Gebiet mit Anschluss an die geplante Südumgehung" zum Ausdruck bringen können.

Jetzt ohne "Südumgehung"

Letztlich wurde aber heute vom Stadtrat beschlossen, die Südumgehung im geänderten Ratsbegehren gar nicht mehr zu thematisieren. Für die neue Formulierung votierten alle Gremiums-Mitglieder außer Reinhard Haiplik (ÖDP), Richard Fischer (ÖDP) und Manfred "Mensch" Mayer (GfG). Als nächstmöglichen realistischen und rechtssicheren Termin für die zwei Bürgerentscheide schlug die Stadtverwaltung den 7. Mai vor – das wurde gegen die Stimme von Mayer abgesegnet.

Weitere Änderungen am Stimmzettel wurden bei Gegenstimmen von Haiplik und Mayer abgelehnt. Laut heutiger Ausführung von Mayer hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die Stadt mit dem für 2. April gemachten Stimmzettel gegen ihre eigene Satzung zu Bürgerentscheiden verstieß. Demnach sollte es keine Kurzbezeichnungen wie "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof" oder "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II" geben. Das räumte Stadtjurist Erdle ein. Zugleich erklärte er sinngemäß, er habe keine rechtlichen Bedenken, wenn man sich über die eigene Satzung hinwegsetzen und die Kurzbezeichnungen stehen lassen würde.

Zwei Bürgerentscheide

Laut heutiger Stadtrats-Beschlüsse gibt es also am Sonntag, 7. Mai, in Pfaffenhofen folgende zwei Bürgerentscheide – der eine auf Grundlage des nun geänderten Ratsbegehrens, der andere erwirkt durch ein bereits im Januar vom Stadtrat für zulässig befundenes Bürgerbegehren:

  • "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof" (Ratsbegehren) mit der Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbe-Gebiet vorantreibt?"
  • "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet 'Kuglhof II'" (Bürgerentscheid) mit der Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm alle Planungen für ein weiteres Gewerbe-Gebiet 'Kuglhof II' an der Äußeren Moosburger Straße beendet und diese Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung belässt?"

Für nicht zulässig befunden worden war – wie berichtet – im Januar vom Stadtrat ein zweites Bürgerbegehren der Interessen-Gemeinschaft aus BN, ÖDP und GfG: "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst." Die Fragestellung dazu lautete: "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassen-Führung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23. Oktober 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungs-Gebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?" Der Stadtrats folgte damals den Ausführungen der Stadtverwaltung, wonach dieses Bürgerbegehren "wegen seiner fehlerhaften – eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden – Begründung" unzulässig sei. Dazu wurde unter anderem dargelegt, dass sich die Fragestellung auf die "Ortsumgehung Pfaffenhofen" beziehe, die als Staatsstraße 2045 in den ausschließlichen Zuständigkeits-Bereich des Freistaats Bayern falle.

Verlorene Wette

Dagegen hatte man von städtischer Seite selbstbewusst die Auffassung vertreten, dass beim Ratsbegehren sehr wohl der Bezug zur Südumgehung hergestellt werden darf – wie sich dann auch in der Fragestellung für den daraus resultierenden Bürgerentscheid niederschlug: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbe-Gebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?" Diese Formulierung wurde schließlich vom Verwaltungsgericht und vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof beanstandet, das Ratsbegehren gestoppt. Eine "so genannte Schlappe", wie Erdle nun aus städtischer Warte zugab. Und wie Manfred "Mensch" Mayer (GfG) heute im öffentlichen Teil der Stadtrat-Sitzung wissen ließ, hat Erdle angesichts der besagten Gerichts-Beschlüsse auch eine Wette verloren und muss jetzt eine Brotzeit bezahlen.

Der eine oder andere verbale Giftpfeil wurde indes auch noch verschossen. Mayer befand, die juristischen Niederlagen für die Stadt seien "gar nicht überraschend" gewesen. Sinngemäß unterstellte er, dass "die juristische Kompetenz der CSU" das hätte absehen können – damit meinte er die Stadträte Martin Rohrmann, Fabian Flössler und Christian Moser, die Juristen sind. Rohrmann stellte daraufhin mit Blick auf die Tätigkeit im Stadtrat klar: "Wir sind hier ehrenamtlich und privat." Flössler attestierte Mayer, seine Einlassungen seien "unverschämt und anmaßend". Die CSU habe die Gerichts-Entscheidungen mit Respekt zur Kenntnis genommen. Man wolle verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewinnen.

"Unnötiger Schritt"

Bürgermeister Thomas Herker (SPD) bezeichnete das von den "Kuglhof II"-Gegnern initiierte Bürgerbegehren als "unnötigen Schritt". Man habe damals das Angebot gemacht, mit dem BN gemeinsam eine Fragestellung zu erarbeiten. Mayer betonte, dass die Interessen-Gemeinschaft nicht nur aus dem BN bestehe. Reinhard Haiplik (ÖDP) bezeichnete die Gerichts-Entscheidungen als "Blamage für die Stadt"; man brauche kein "auf Biegen und Brechen" durchgesetztes Ratsbegehren. Franz Niedermayr (FDP) kann sich ein Gewerbe-Gebiet überhaupt nur an dieser – auch im Flächen-Nutzungs-Plan dafür vorgesehenen – Stelle vorstellen und ist der Meinung: "Es ist realitätsfern, zu sagen: Wir wollen keine Entwicklung mehr." 

Richard Fischer (ÖDP) rief zu "mehr Frieden und Zusammenarbeit" auf. "Opposition ist kein Verbrechen", proklamierte er, und: "Wer gute Argumente hat, braucht sich nicht zu fürchten." Andreas Kufer (FW) betonte, dass die große Mehrheit der Stadtrats-Mitglieder das Gewerbe- und Industrie-Gebiet an der geplanten Stelle wolle, und bekräftigte das Ja der Freien Wähler zu diesem Projekt. Sinngemäß bezeichnete er das nun anvisierte nachhaltige Gebiet mit ökologischen Kriterien als  ähnlich zukunftsweisend, wie den Bau des Biomasse-Heizkraftwerks vor etlichen Jahren. Auch damals gab es einen Bürgerentscheid.

Vorwurf der Lüge

Kerstin Schnapp (Grüne) bezichtigte GfG-Rat Mayer der Lüge – und zwar bezüglich seiner zuvor geäußerten Darstellung von Vorgängen innerhalb der bunten Stadtrats-Koalition" von SPD, FW, ÖDP, Grünen und GfG. Auf Nachfrage erläuterte sie nach der Sitzung gegenüber unserer Zeitung, dass eine Beteiligung beziehungsweise Befragung der Bürger von Anfang an geplant gewesen sei. Wenn Mayer nun also den Eindruck erwecke, dass er mit einem solchen Vorschlag auf taube Ohren gestoßen sei, dann entspreche das schlichtweg nicht der Wahrheit. Das bunte Bündnis habe, so Schnapp, von vornherein eine Befragung vorgesehen. Entsprechend überrascht sei sie gewesen, als Mayer als Teil der bunten Koalition ohne Rücksprache für ein eigenes Bürgerbegehren aktiv geworden sei.

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