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Am 7. Mai stimmen die wahlberechtigten Pfaffenhofener darüber ab, ob ein rund 38 Hektar großes Gewerbe- und Industrie-Gebiet entstehen soll.

(ty) Soll vor den Toren der Kreisstadt das knapp 38 Hektar große Gewerbe- und Industrie-Gebiet "Kuglhof II" entstehen? Über diese Frage haben bekanntlich am 7. Mai die wahlberechtigten Pfaffenhofener im Rahmen von zwei Bürgerentscheiden abzustimmen. Diese waren ursprünglich bereits für 2. April geplant, mussten aber wegen Gerichts-Entscheidungen vom Stadtrat neu terminiert werden. Denn die Abstimmungs-Unterlagen waren ungültig geworden. Die Stadtverwaltung informiert jetzt über das weitere Vorgehen, über die neuen Unterlagen, über den Ablauf der Bürgerentscheide und erklärt außerdem, was es mit dem Teil des Areals auf sich hat, der Industrie-Gebiet werden soll.

Eine Interessen-Gemeinschaft aus Bund Naturschutz (BN), ÖDP und der Wähler-Gruppe "Gemeinsam für Gemeinwohl" (GfG) hatte bekanntlich unter dem Motto "Stoppt den Flächenfraß" per Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid erwirkt, um das geplante Gewerbe- und Industrie-Gebiet "Kuglhof II" zu verhindern. Der Stadtrat hatte dem per Ratsbegehren einen Bürgerentscheid entgegengestellt und im Sinne von "Wohlstand sichern, Klima schützen" für einen "grünen Gewerbepark" geworben.

Weil aber das Ratsbegehren wegen seines Wortlauts durch Gerichts-Beschlüsse gestoppt worden war, musste sich der Stadtrat erneut damit befassen. Man brauchte eine neue Formulierung für das Ratsbegehren und einen neuen Termin für die Abstimmungen mit dann neuen Wahlunterlagen. Außerdem wurden in der Sitzung einige verbale Giftpfeile verschossen; lesen Sie dazu: Beschluss in Pfaffenhofen: "Kuglhof II"-Bürgerentscheide auf 7. Mai verschoben

Laut jüngster Stadtrats-Beschlüsse gibt es also nun am Sonntag, 7. Mai, in Pfaffenhofen folgende beiden Bürgerentscheide – der eine auf Grundlage des nun geänderten Ratsbegehrens, der andere erwirkt durch ein bereits im Januar vom Stadtrat für zulässig befundenes Bürgerbegehren:

  • "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof" (Ratsbegehren) mit der Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbe-Gebiet vorantreibt?"
  • "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet 'Kuglhof II'" (Bürgerbegehren) mit der Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm alle Planungen für ein weiteres Gewerbe-Gebiet 'Kuglhof II' an der Äußeren Moosburger Straße beendet und diese Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung belässt?"

Wie aus der Stadtverwaltung erklärt wurde, erhalten alle Abstimmungs-Berechtigten dieser Tage die neuen Unterlagen für die Bürgerentscheide am 7. Mai. "Die alten Abstimmungs-Unterlagen sind für den neuen Termin ungültig und sollten vernichtet werden", wird betont. Und: Wer bereits mit den alten Abstimmungs-Unterlagen abgestimmt habe, müsse erneut abstimmen.

Um Verwechslungen zu vermeiden, sei der neue Stimmzettel hellgrün und der neue Abstimmungs-Schein hellblau – nur diese Abstimmungs-Unterlagen seien zulässig. Neben der Briefwahl sei auch eine klassische Urnen-Abstimmung möglich: Und zwar am 7. Mai zwischen 8 Uhr und 18 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses – dazu müsse man den hellblauen Abstimmungs-Schein sowie einen Personal-Ausweis mitnehmen.

Das geplante Areal "Kuglhof II" (Grafik: Stadt Pfaffenhofen)

Grund für den neuen Abstimmungs-Termin waren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (VG) und des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Das Ratsbegehren hatte ursprünglich den Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof mit Südumgehung" und folgende Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Bebauungsplan 'Kuglhof ll' für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?" 

Ausschlag gebend für die Gerichts-Beschlüsse war, wie berichtet, die Formulierung "mit Südumgehung". Denn: "Das VG und der VGH nehmen in ihren Beschlüssen zur beanstandeten ursprünglichen Formulierung des Ratsbegehrens einen Irreführungs-Effekt zu Lasten der Abstimmungs-Berechtigten an", musste die Stadtverwaltung einräumen.

In der Vorlage zur jüngsten Stadtrat-Sitzung wurde von der Stadtverwaltung zur VGH-Entscheidung zitiert: "Die Verwendung der modalen Präposition 'mit', die auf etwas Zusammengehöriges hinweist, vermittelt aus Sicht der Abstimmungs-Berechtigten den Eindruck, dass zum Inhalt des Bebauungsplans beziehungsweise zum Gegenstand des städtebaulichen Planungs-Verfahrens auch die zur innerörtlichen Verkehrs-Entlastung geplante Südumgehung gehöre, so dass auch über deren 'Vorantreiben' im Rahmen des Bürgerentscheids abgestimmt werde."

Die Stadt vermittle bei "Kuglhof II" den "Eindruck, dass es sich bei der Südumgehung um einen wesentlichen Projektteil des 'Gewerbeparks' handeln soll". Letztlich wurde vom Stadtrat beschlossen, die Südumgehung im nun geänderten Ratsbegehren nicht mehr zu thematisieren. Vor allem aber musste der ursprünglich vorgesehene Termin für die beiden Bürgerentscheide verschoben werden.

Von "Kuglhof II"-Gegnern wurde der Stadt mitunter vorgeworfen worden, dass entgegen der Etikettierung als nachhaltig geplantes Gewerbe-Gebiet auch ein lärmendes, staubendes Industrie-Gebiet entstehen könnte. Ziel sei es von Anfang an gewesen, heißt es aus dem Rathaus, ein Gewerbe-Gebiet zu schaffen, dass Vorbild-Charakter in Nachhaltigkeit aufweise. Tatsächlich soll "Kuglhof II" ein Gewerbe- und Industrie-Gebiet werden. Dazu erklärt die Stadtverwaltung, dass nach der bundesweit maßgeblichen Vorschrift "TA Lärm" in einem Gewerbe-Gebiet Lärmwerte von 65/50 Dezibel (tags/nachts) zulässig seien, in einem Industrie-Gebiet durchgehend 70 Dezibel. "Diese Werte beziehen sich aber nur auf das Plangebiet selbst, nicht auf die Umgebung; sie schützen nur die Firmen im Industrie-Gebiet voreinander", so die Stadtverwaltung. Für alle Anlieger von "Kuglhof II" müsste es dagegen in ihrem Garten immer gleich ruhig bleiben, "egal was für ein Gebiet künftig in die Nachbarschaft des Gartens kommt".

Für "Kuglhof II" gab es laut Stadtverwaltung zur ersten Plan-Auslegung einen Lärm-Kontingentplan als Vorstufe einer umfassenden schalltechnischen Untersuchung. Danach kommen den Angaben zufolge für einige Flächen im Südwesten von "Kuglhof II" Schallpegel in Frage, die etwas über den reinen Gewerbe-Gebiets-Werten liegen, die aber "weit entfernt sind" vom regulären Industrie-Gebiet-Wert. "Und um diese im Vergleich zum Gewerbe-Gebiet etwas höheren Schallpegel auf den weiter entfernen Flächen zu ermöglichen", heißt es aus dem Rathaus, sei "Kuglhof II" auch als Teil-Industrie-Gebiet in die Auslegung gegangen. "Damit will die Stadt selbstverständlich keine Flächen für Schwer-Industrie schaffen", versichert Stadtjurist Florian Erdle, "sie will aber tatsächlich ein Gebiet, das in puncto Nachhaltigkeit Vorbild-Charakter aufweist und auch die Ansiedlung innovativer, zukunftsweisender Betriebe ermöglicht".

Unabhängig davon, erinnert Erdle, habe die Stadt Pfaffenhofen seit den 1970er Jahren bereits ein Industrie-Gebiet: Der Bebauungsplan Nummer 29 "Raiffeisenstraße" habe damals den gesamten Bereich der Raiffeisenstraße zwischen der Bundesstraße B13 und Bahnlinie als Industrie-Gebiet festgesetzt.

Weitere städtische Informationen zu den bevorstehenden Bürgerentscheiden gibt es auf der Internet-Seite der Kommune unter diesem Link. Informationen zum geplanten Gewerbe- und Industrie-Gebiet "Kuglhof II" sind auf der der städtischen Internet-Seite unter diesem Link zu finden. 

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