Logo
Anzeige
Anzeige

Die Gegner des geplanten Windparks im Förnbacher Forst laden ab 19 Uhr im Pfaffenhofener Stockerhof zur öffentlichen Info-Veranstaltung 

(ty/zel) Die Gegner des geplanten Windparks im Förnbacher Forst haben sich bekanntlich zu der Initiative „Gegenwind“ zusammengeschlossen. Die lädt am heutigen Mittwoch, 5. Oktober, ab 19 Uhr zu einer öffentlichen Informations-Veranstaltung in den Pfaffenhofener Stockerhof an der Münchner Straße ein, um ihre Sicht der Dinge darzulegen und zu erläutern. 

Wie Marion Sieber von „Gegenwind“ auf Anfrage erklärte, stehen heute Abend zunächst ein Referat über die Technik und Wirtschaftlichkeit sowie ein Vortrag über die gesundheitlichen Auswirkungen von Windrädern auf der Agenda. „Ein Bürgermeister mit 17 Windkraft-Anlagen in seiner Gemeinde wird über seine Erfahrungen sprechen, das Thema Immobilien-Wertverlust wird auch zur Sprache kommen“, kündigt Sieber an. 

Moderiert wird der Abend von „Gegenwind“-Frontmann Martin Ott. Fragen aus dem Publikum seien zugelassen – Anschuldigungen an die Adresse der Lokalpolitiker will man nicht aufkommen lassen. Persönlich eingeladen worden sind nach Angaben von „Gegenwind“ der Pfaffenhofener Bürgermeister Thomas Herker (SPD) und alle Stadträte sowie Landrat Martin Wolf (CSU). „Erwartet werden darf eine sachlich fundierte Darlegung der Sinn- beziehungsweise Unsinnhaftigkeit von Windkraft“, so Sieber. 

Wie berichtet, will die Pfaffenhofener Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) im Förnbacher Forst vor den Toren der Kreisstadt drei Windkraft-Anlagen errichten und betreiben. Ob das Vorhaben aber realisiert wird, liegt letztlich in der Hand der Kreisstädter. Bei einem vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheid stimmen am 23. Oktober bekanntlich knapp 20 000 wahlberechtigte Pfaffenhofener darüber ab, ob der Windpark in dem Waldgebiet realisiert werden darf oder nicht. 

Dass der Pfaffenhofener Bauausschuss in der vergangenen Woche mehrheitlich einen so genannten Billigungsbeschluss gefasst hat, war lediglich ein Zwischenschritt in dem angestoßenen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Ob dieser Bebauungsplan ganz am Ende dieses aufwändigen Verfahrens dann auch tatsächlich in Kraft gesetzt wird, hängt vom Ergebnis des Bürgerentscheids ab. 

Dieser Billigungsbeschluss – gefasst gegen drei CSU-Stimmen – diente im Wesentlichen dazu, „die offizielle Auslegung der aktuellen Planunterlagen in Gang zu setzen, zu denen dann von privater und behördlicher Seite während eines Monats Stellung genommen werden kann“, erklärte Stadtjurist Florian Erdle gegenüber unserer Zeitung.

 

Das Bauleitplanverfahren sieht nach dem verfahrenseinleitenden  Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung die Ausarbeitung eines diskussionsfähigen Vorentwurfs  vor. Das Baugesetzbuch sieht ferner die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor; danach ist frühzeitig unter anderem über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten – der Öffentlichkeit (und den so genannten Trägern öffentlicher Belange) ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Auf der Grundlage der so eingegangenen Äußerungen wird der auslegungsfähige Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Der Bauausschuss beschließt dann, mit diesem Entwurf in die eigentliche öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu gehen. „Der Ausschuss billigt bei der Entscheidung über die Auslegung des Planentwurfs also die aktuelle Fassung als zur öffentlichen Auslegung geeignet. Daher wird der Auslegungsbeschluss teilweise auch als Billigungsbeschluss bezeichnet“, erklärt Erdle. Diesem Billigungsbeschluss komme im Verfahren selbst aber keine weitere inhaltliche Bedeutung zu.

 

Der Pfaffenhofen Bauausschuss hat nun also in der vergangenen Sitzung beschlossen, mit dem vorliegenden Entwurf im Oktober in die  öffentliche Auslegung zu gehen. Alle privaten Einwandführer und die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange, die bereits Stellungnahmen abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung und die erneute öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt, so Erdle. Die nach offizieller Bekanntmachung am Ende der einmonatigen Auslegung eingegangenen Stellungnahme sind dann vom Bauausschuss zu behandeln – sofern sich dadurch wesentliche  Änderungen ergäben, hätte hierzu eine weitere Auslegung stattzufinden.

Im Anschluss ist dann ein Satzungsbeschluss möglich, um den Bebauungsplan in Kraft zu setzen. Ob dies geschieht, hängt vom Ergebnis des Bürgerentscheids am 23. Oktober ab.

Bisherige Beiträge zum Thema:

"Es geht auch ohne diese drei Windräder"

"Windkraft-Gegner werden zu Bürgern zweiter Klasse herabgewürdigt"

Reaktionen auf die Bedrohung eines Pfaffenhofener Stadtrats

Heute Info-Abend zum geplanten Windpark

Drohungen gegen Pfaffenhofener Stadtrat 

"Lieber drei Windräder als ein Atomkraftwerk vor der Nase"

"Überlegen sie reiflich, überlegen Sie gut" (Video)

Das Werben für den Windpark im Förnbacher Forst

85270 Pfaffenhofen – Lassen Sie sich davon nicht irritieren!

Wollen die Pfaffenhofener ein Freizeitbad und einen Windpark?

"Bekennerfotos" für Windkraft im Förnbacher Forst

Mission "Rückenwind" 

Pfaffenhofener CSU erklärt ihren "Sommernachts-Alptraum"

CSU und JU kritisieren "pseudo-demokratisches" Vorgehen der bunten Koalition

Gift und Galle im Pfaffenhofener Stadtrat

Hallenbad und Windpark: Bürgerentscheide am 23. Oktober

Neuer Weg bei Bürgerentscheiden: Pfaffenhofen bayernweit Vorreiter

Windpark Pfaffenhofen: Pläne liegen aus

Wie läuft das jetzt im Förnbacher Forst?

Windpark im Förnbacher Forst? Das liegt in der Hand der Pfaffenhofener

JU fordert Ratsbegehren zu Windpark im Förnbacher Forst 

BEG will nur drei Windräder im Förnbacher Forst

Antworten zum geplanten Windpark im Förnbacher Forst

Zeit, dass sich was dreht?

BEG plant vier bis fünf Windräder im Förnbacher Forst


Anzeige
RSS feed