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"Alle persönlichen Gesprächs-Termine entfallen ohne Rechtsfolgen", so der Behörden-Chef. Arbeitslos-Meldung könne auch telefonisch erfolgen. 

(ty) Um in der aktuellen Situation – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter laut heutiger Mitteilung auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Hierfür würden Voraussetzungen geschaffen, um Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt zu klären, um diesen zu minimieren. "Damit soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sichergestellt werden", erklärt Johannes Kolb, der Leiter der Agentur für Arbeit in Ingolstadt.

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Arbeitsagenturen der Region sowie den Jobcentern in Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen bleibe für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslos-Meldung könne auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung könne formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

"Alle persönlichen Gesprächs-Termine entfallen ohne Rechtsfolgen", erklärt Kolb. "Termine müssen von den Kunden nicht abgesagt werden. Es muss diesbezüglich auch nicht angerufen werden." Anträge können den Angaben zufolge formlos per E-Mail oder über die Services (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. "Es entstehen keine Nachteile", versichert die Behörde.

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslos-Meldung in den Arbeitsagenturen entfällt laut heutiger Mitteilung vorläufig. Dieser Vorgang könne telefonisch vorgenommen werden. Anträge auf Arbeitslosengeld I seien zu finden unter www.arbeitsagentur.de/eservices. Weiterbewilligungs-Anträge für die Grundsicherung findet man unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
.

Unternehmen, die Information und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld benötigen, erreichen die Agentur für Arbeit entweder über ihre bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der 08 00 4 55 55 20 (Service-Hotline für Arbeitgeber). Zusätzlich richte die Agentur für Arbeit ab dem morgigen Dienstag, 17. März, eine lokale Sammel-Rufnummer für Arbeitgeber unter (08 41) 93 38 - 444 ein. Eine zusätzliche lokale Sammel-Rufnummer für Anliegen von Arbeitnehmern sei in Vorbereitung.

"Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anruf-Aufkommens technisch verstärkt werden müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein", ergänzt der Agentur-Leiter.

"Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter keine finanziellen Nachteile", wird versichert. "Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, sodass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist." Die sichere Auszahlung von Geldleistungen habe "für uns oberste Priorität", sagt Kolb. Dies gelte auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

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