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Neben mehreren Polizisten hat heute auch Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer im Franziska-Prozess ausgesagt 

(ty) Wie konnte es passieren, dass die zwölfjährige Franziska im Februar vergangenen Jahres in das Auto ihres späteren Mörders gestiegen ist? Die Frage stellt sich unwillkürlich, wenn man heute die Aussagen eines Polizisten vor dem Ingolstädter Landgericht gehört hat, der zwei der Freundinnen von Franziska vernommen hatte, die sich an jenem Tag im April mit ihr getroffen hatten, um auf den Skaterplatz nach Nassenfels zu fahren.

Nach deren Aussagen hatten die Mädchen den türkisfarbenen Toyota von Stefan B. schon um 15 Uhr am Skaterplatz wahrgenommen. Weil er mit „auffallend lauter und wilder Musik“ da stand, einmal wegfuhr und sich dann wieder dort hin stellte, bis sich die Mädchen um 17 Uhr trennten.

Warum ist die kleine Franziska, als sie genau dieses Auto dann kurz darauf mitten auf den Radweg nach Adelschlag stehen sah, nicht umgekehrt, statt auf ihren späteren Mörder zuzufahren? Diese Fragen wird wohl niemand beantworten können in dem Prozess gegen Stefan B., dessen Toyota übrigens über eine Verriegelung verfügte, die es dem Beifahrer nicht erlaubte, die Tür zu öffnen, wenn sie vom Fahrer verriegelt worden war. Das sagte ein anderer der heute vernommenen Polizisten aus, der das Auto untersucht hatte. Ob das Auto diese Eigenschaft serienmäßig besitzt oder aber von Stefan B. dahingehend manipuliert worden war, diese Frage konnte der Polizist indes nicht beantworten.

Interessant war, dass ein Polizist, der bei der medizinischen Untersuchung am Abend der Verhaftung von Stefan B.  dabei war, heute aussagte, er habe den Eindruck gehabt, der Angeklagte sei irgendwie stolz gewesen auf das, was er getan habe. Ansonsten hab er auf ihn total emotionslos gewirkt.

Das rief natürlich den Verteidiger auf den Plan, der schon genau wissen wollte, wie sich der Eindruck, Stefan B. wäre stolz gewesen, begründen ließe. Ließ er sich natürlich nicht, denn das war eben der subjektive Eindruck des Kommissars.

Ähnlich äußerte sich – ohne das zu interpretieren – der Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer, der Stefan B. an jenem Abend untersucht hatte. Er schilderte heute, dass der Angeklagte im Aufzug, in dem er zusammen mit zwei Polizisten und Haderthauer an jenem Abend fuhr, zwei Mal gegrinst und dabei den Kopf geschüttelt habe. Das jedoch sei in eineinhalb Stunden die einzige mimische Äußerung gewesen. Ansonsten sei Stefan B. – so Hubert Haderthauer – total in sich gekehrt und gefasst gewesen. Und erkennbare Verletzungen, die von der Tat stammen könnten, habe der Angeklagte nicht gehabt. Eine psychische Störung hatte Haderthauer ebenso nicht feststellen können.

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